Maßnahmen nach Urteil des OVG NRW vom 19.03.2019 (4 A 1361/15)
Auflistung aller Maßnahmen, mit denen sich die Bundesregierung vergewissert, "dass eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die Vereinigten Staaten von Amerika für Einsätze von unbemannten Fluggeräten, von denen Raketen zur Tötung von Personen abgeschossen werden, nur im Einklang mit dem Völkerrecht nach Maßgabe der Urteilsgründe stattfindet". [vgl. Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 19.03.2019 (4 A 1361/15)]
Ergebnis der Anfrage
Die Bundesregierung bittet die USA, dass es doch ganz nett wäre, nicht massenhaft Zivilisten mit Drohnen umzunieten. Und die USA bestätigen, dass ihnen das ebenfalls ganz doll wichtig ist.
Mehr kann man dazu aber nicht sagen, das hätte nämlich negative Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen und das gegenseitige Vertrauensverhältnis.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum9. November 2019
-
13. Dezember 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!