Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz

Mit seinem Urteil vom 16.07.2020 mit dem Aktenzeichen C‑311/18 hat der EuGH eine Weiterleitung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika für unzulässig erklärt.

Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen:
1. Eine möglichst vollständige Auflistung, jeglicher Software Produkte US amerikanischer Anbieter, welche bei der Stadt Gevelsberg eingesetzt werden. Insbesondere cloudbasierter Anwendungen, welche Mitarbeitenden und Studierenden zur Verfügung gestellt werden.
2. Eine Erklärung, welche konkreten Konsequenzen die Stadt Gevelsberg aus dem oben genannten Urteil zieht und in wie weit die Stadt Gevelsberg plant sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten (von Bürgern und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden.
3. Alle internen Dokument (Dienstanweisung, Protokolle etc.) in welchem der Umgang der Stadt Gevelsberg mit dem oben genannten Urteil Erwähnung findet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Gevelsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#202279]
Datum
2. November 2020 00:12
An
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit seinem Urteil vom 16.07.2020 mit dem Aktenzeichen C‑311/18 hat der EuGH eine Weiterleitung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika für unzulässig erklärt. Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen: 1. Eine möglichst vollständige Auflistung, jeglicher Software Produkte US amerikanischer Anbieter, welche bei der Stadt Gevelsberg eingesetzt werden. Insbesondere cloudbasierter Anwendungen, welche Mitarbeitenden und Studierenden zur Verfügung gestellt werden. 2. Eine Erklärung, welche konkreten Konsequenzen die Stadt Gevelsberg aus dem oben genannten Urteil zieht und in wie weit die Stadt Gevelsberg plant sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten (von Bürgern und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden. 3. Alle internen Dokument (Dienstanweisung, Protokolle etc.) in welchem der Umgang der Stadt Gevelsberg mit dem oben genannten Urteil Erwähnung findet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202279/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Gevelsberg
Ihre Anfrage vom 02.11.2020 Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadt Gevelsberg …
Von
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.11.2020
Datum
12. November 2020 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadt Gevelsberg setzt folgende serverbasierte Software US-Amerikanischer Hersteller ein: MS-Windows 8.1 MS-Windows 10 MS-Office 2013 MS-Office 2016 vmware adobe acrobat reader adobe photoshop adobe indesign Darüber hinaus setzen wir noch einzelne Softwarelösungen zur Sicherung unseres Netzwerkes ein. Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu keine Aussagen treffen können. Die faktische Aufhebung des Status der Privacy-Shield Vereinbarung hat für uns grundsätzlich keine Auswirkung auf die Datenverarbeitung, da wir die Softwarelösungen auf eigenen bzw. deutschen Servern laufen lassen. Wir setzen die Anforderungen des BSI zur Eindämmung der Kommunikation amerikanischer Softwarelösungen um. Cloudbasierte Anwendungen amerikanischer Hersteller setzen wir nicht ein. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß