Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz

Mit seinem Urteil vom 16.07.2020 mit dem Aktenzeichen C‑311/18 hat der EuGH eine Weiterleitung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika für unzulässig erklärt.

Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen:
1. Eine möglichst vollständige Auflistung, jeglicher Software Produkte US amerikanischer Anbieter, welche an der Schule eingesetzt werden. Insbesondere cloudbasierter Anwendungen, welche Mitarbeitenden und Schülern zur Verfügung gestellt werden.
2. Eine Erklärung, welche konkreten Konsequenzen die Schule aus dem oben genannten Urteil zieht und in wie weit die Schule plant sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten (von Schülern und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden.
3. Alle internen Dokument (Dienstanweisung, Protokolle etc.) in welchem der Umgang der Schule mit dem oben genannten Urteil Erwähnung findet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
Von
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Betreff
Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#202280]
Datum
2. November 2020 00:14
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit seinem Urteil vom 16.07.2020 mit dem Aktenzeichen C‑311/18 hat der EuGH eine Weiterleitung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika für unzulässig erklärt. Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen: 1. Eine möglichst vollständige Auflistung, jeglicher Software Produkte US amerikanischer Anbieter, welche an der Schule eingesetzt werden. Insbesondere cloudbasierter Anwendungen, welche Mitarbeitenden und Schülern zur Verfügung gestellt werden. 2. Eine Erklärung, welche konkreten Konsequenzen die Schule aus dem oben genannten Urteil zieht und in wie weit die Schule plant sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten (von Schülern und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden. 3. Alle internen Dokument (Dienstanweisung, Protokolle etc.) in welchem der Umgang der Schule mit dem oben genannten Urteil Erwähnung findet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Frist für meine Anfrage morgen abl…
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
Von
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Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#202280]
Datum
3. Dezember 2020 10:45
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Frist für meine Anfrage morgen abläuft. Ich erwarte eine schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
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Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#202280]
Datum
7. Dezember 2020 19:27
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 02.11.2020 (#202280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
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Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#202280]
Datum
8. Dezember 2020 19:30
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 02.11.2020 (#202280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
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Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#202280]
Datum
14. Dezember 2020 10:04
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 02.11.2020 (#202280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
Von
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Betreff
AW: Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz [#202280]
Datum
17. Dezember 2020 13:04
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 02.11.2020 (#202280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ [#202280] [#202280]
Datum
20. Dezember 2020 23:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/202280/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir die Behörde nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 202280.pdf Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ [#202280] [#202280]
Datum
21. Dezember 2020 08:04
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ [#202280] [#202280]
Datum
23. Dezember 2020 12:04
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 02.11.2020 (#202280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum D…
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ [#202280] [#202280]
Datum
30. Dezember 2020 23:35
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 02.11.2020 (#202280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020
Datum
7. Januar 2021 09:53
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-11390/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu u.a. einer Auflistung der an Ihrer Schule eingesetzten US-amerikanischen Software Produkte über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/manahmen-zum-datenschutz-nach-eugh-urteil-zum-datenschutz-3/) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerungen ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 [#202280] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheit…
An Pestalozzischule (Gevelsberg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 [#202280]
Datum
13. Januar 2021 16:30
An
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 02.11.2020 (#202280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202280/
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Re: AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 [#202280] Am 13.01.2021 16:30, schrieb Antragsteller/in Antrag…
Von
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Betreff
Re: AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 [#202280]
Datum
14. Januar 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
Am 13.01.2021 16:30, schrieb Antragsteller/in Antragsteller/in [#202280]: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zum Datenschutz nach > EuGH Urteil zum Datenschutz“ vom 02.11.2020 (#202280) wurde von Ihnen > nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben > die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. > Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. > > Mit freundlichen Grüßen

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Pestalozzischule (Gevelsberg)
Antw: AW: Korrektur E-Mail-Adresse [#202282] Sehr Antragsteller/in vielen Danke für Ihre Anfrage. Aufgrund des Abs…
Von
Pestalozzischule (Gevelsberg)
Via
Briefpost
Betreff
Antw: AW: Korrektur E-Mail-Adresse [#202282]
Datum
25. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Danke für Ihre Anfrage. Aufgrund des Abstimmungsprozesses zwischen dem Schuträger (Stadt Gevelsberg) und meiner Schulaufsicht antworte ich Ihnen hiermit zusammenfassend mit etwas zeitlicher Verzögerung. Die Stadt Gevelsberg hatte Ihnen bereits im November geantwortet. Auf den folgenden kursiv markierte Antworttext verweise ich zunächst. Die Stadt Gevelsberg setzt folgende serverbasierte Software US-Amerikanischer Hersteller ein: MS-Windows 8.1 MS-Windows 10 MS-Office 2013 MS-Office 2016 vmware adobe acrobat reader adobe photoshop adobe indesign Darüber hinaus setzen wir noch einzelne Softwarelösungen zur Sicherung unseres Netzwerkes ein. Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu keine Aussagen treffen können. Die faktische Aufhebung des Status der Privacy-Shield Vereinbarung hat für uns grundsätzlich keine Auswirkung auf die Datenverarbeitung, da wir die Softwarelösungen auf eigenen bzw. deutschen Servern laufen lassen. Wir setzen die Anforderungen des BSI zur Eindämmung der Kommunikation amerikanischer Softwarelösungen um. Cloudbasierte Anwendungen amerikanischer Hersteller setzen wir nicht ein. Die angefragten Grundschulen haben darüber hinaus die im Einsatz befindlichen Programme in einem Screenshot dargestellt. Da keine cloudbasierten Anwendungen von US-Anbietern (z.B. MS Teams, MS Office 365) eingesetzt werden, ist auch sichergestellt, dass keine personenbezogenen Daten (von Schülern und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden. Dieses gilt ebenfalls für alle internen Dokumente (Dienstanweisung, Protokolle etc.). Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben ausreichend geholfen zu haben und verbleibe Freundliche Grüße