Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim)

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

(digitale) Unterlagen mit Einschätzungen/Bewertungen/Stellungnahmen des LBM bezüglich der

- Rechtmäßigkeit
- Voraussetzungen
- Erforderlichkeit von Pilotversuchen und Vorgaben zur Durchführung
- Einschätzung der Auswirkungen auf Unfallgefahr, Stauungen und Schadstoffemissionen

zu den Maßnahmen (außerörtliche Verengung der Landesstraße und Geschwindigkeitsreduzierung) an o. g. Stelle.

Insbesondere erbitte ich digitale Kopien der Korrespondenz zwischen der Ortsgemeinde Ingelheim und dem LBM ab 03/2020.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Übersendung von Unterlagen bzw. Aktenauskunft oder alternativ Akteneinsicht zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2021
  • Frist
    31. Juli 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (digitale) Unterlagen …
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim) [#220926]
Datum
24. Mai 2021 11:27
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (digitale) Unterlagen mit Einschätzungen/Bewertungen/Stellungnahmen des LBM bezüglich der - Rechtmäßigkeit - Voraussetzungen - Erforderlichkeit von Pilotversuchen und Vorgaben zur Durchführung - Einschätzung der Auswirkungen auf Unfallgefahr, Stauungen und Schadstoffemissionen zu den Maßnahmen (außerörtliche Verengung der Landesstraße und Geschwindigkeitsreduzierung) an o. g. Stelle. Insbesondere erbitte ich digitale Kopien der Korrespondenz zwischen der Ortsgemeinde Ingelheim und dem LBM ab 03/2020. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Übersendung von Unterlagen bzw. Aktenauskunft oder alternativ Akteneinsicht zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220926/
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. M…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim) [#220926]
Datum
24. Mai 2021 11:27
Status
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Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr [geschwärzt], Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Verkehrsbe…
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Betreff
WG: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim) [#220926]
Datum
25. Mai 2021 08:31
Status
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Sehr [geschwärzt], Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Verkehrsbehörde, durch die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnungen erlassen werden. In dem hier in Rede stehenden Fall ist die Verkehrsbehörde bei der Stadt Ingelheim in der Zuständigkeit, so dass ich Sie bitte, sich an die dortigen Kollegen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. In Ihrer Mail vom 25.05.2021 verweisen Sie hinsichtlich meiner B…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim) [#220926]
Datum
15. Juni 2021 16:31
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. In Ihrer Mail vom 25.05.2021 verweisen Sie hinsichtlich meiner Bitte um Informationszugang auf die Stadtverwaltung Ingelheim als zuständige Behörde. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: Mit meinem Antrag vom 24.05.2021 begehre ich ausschließlich vom LBM erstellte Stellungnahmen/Bewertungen zu einer vor 15 Monaten getroffenen Maßnahme und gerade keine Informationen eines Dritten. Die begehrten Inhalte haben einen klaren Aufgabenbezug zu Ihrer Behörde. Zudem ist das LBM Urheber dieser Informationen. Daher obliegt Ihnen unzweifelhaft die gesetzlich geforderte Verfügungsberechtigung (vgl. entsprechend BT-Drs. 15/4493, 14; Schoch IFG § 7 Rn. 40-48). Da der LBM die Informationen selbst geschaffen hat, kommt ihm auch die größte Sachnähe zu (vgl. entsprechend Brink/Polenz/Blatt IFG § 7 Rn. 53). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass das LTranspG (RLP) nicht auf eine Verfahrensführung abstellt. Vielmehr stellt mein Antrag ein eigenständiges Verfahren dar (vgl. entsprechend Schoch IFG § 7 Rn. 42). Im Ergebnis sehe ich den LBM uneingeschränkt als transparenzpflichtige Stelle gemäß § 3 Abs. 2 LTranspG. Auch aus wirtschaftlichen Aspekten halte ich den Verweis auf eine andere Behörde als Adressat für meine Anfrage nicht für zielführend: Sollte ich Ihrer Bitte nachkommen, käme es zu einer Behördenabstimmung zwischen dann zwei beteiligten Stellen, obwohl die Verfügungsgewalt unzweifelhaft beim LBM liegt. Die Stadt Ingelheim würde beim vorgeschlagenen Vorgehen lediglich als „Durchlauferhitzer“ agieren. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie an Ihrer Rechtsauffassung festhalten. In diesem Falle würde ich den LfDI RLP um Vermittlung bitten. Vielen Dank im Voraus! Um Ihnen die Prüfung zu erleichtern, konkretisiere ich den Antragsgegenstand wie folgt: Ich bitte um Übersendung aller Stellungnahmen/Bewertungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim), welche nach dem 01.03.2020 erstellt wurden. Die formalen Aspekte meines Antrages vom 24.05.2021 bleiben von dieser Beschränkung unberührt. Dies gilt natürlich nicht für die Soll-Frist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. M…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: WG: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim) [#220926]
Datum
15. Juni 2021 16:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihrer erneuten Anfrage bzw. Ihrem Antrag ist mir als zuständigem Beauftragtem diese…
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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: WG: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim) [#220926]
Datum
12. August 2021 16:39
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
WGManahmenzurGeschwindigkeitsbegrenzung.eml
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Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihrer erneuten Anfrage bzw. Ihrem Antrag ist mir als zuständigem Beauftragtem diese Angelegenheit zur Entscheidung vorgelegt worden. Sie beantragen Unterlagen/Stellungnahmen, die der LBM Worms im Rahmen der Entscheidung der Verkehrsbehörde (Stadt Ingelheim) - Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L 428 vorgenommen hat. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist die Stadt Ingelheim zuständig für diese Anordnung. Gegen diese Anordnung haben Sie Rechtsmittel eingelegt. Eine Entscheidung in diesem Widerspruchsverfahren ist bis jetzt noch nicht ergangen. Da die von Ihnen gewünschte Stellungnahme des LBM Worms Bestandteil im Widerspruchsverfahren ist, muss Ihr Antrag entsprechend § 15 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG solange abgelehnt werden, bis das Rechtsbehelfsverfahren abgeschlossen ist. Zudem hat im Juli dieses Jahres eine Besprechung mit Vertretern der Stadt Ingelheim, dem LBM Worms und Ihnen stattgefunden, in dem der Sachverhalt erörtert wurde und die Stadt Ingelheim angekündigt hat, sich dazu Ihnen gegenüber zu äußern. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Ingelheim Ihrem Widerspruch abhilft oder ob ein Widerspruchsbescheid ergeht. Mit freundlichen Grüßen
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Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrages auf Informationszugang (Anfrage #220926 über fragdenstaat.de) [#22…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
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Betreff
Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrages auf Informationszugang (Anfrage #220926 über fragdenstaat.de) [#220926]
Datum
8. September 2021 19:58
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 12.08.2021 lehnen Sie meinen (konkretisierten) Antrag auf Informationszugang ab. Ihre Ablehnung stützen Sie auf § 15 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG. Zur Wahrung meiner Rechte werde ich mit separater, signierter Nachricht Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid einlegen. Im Weiteren werde ich den LfDI um Vermittlung ersuchen. Mit meinen Anträgen vom 24.05. und insbesondere vom 15.06.2021 begehre ich Zugang zu Rechtsgutachten/fachlichen Stellungnahmen des LBM hinsichtlich einer Maßnahme aus dem März 2020. Auch wenn noch ein Widerspruchsverfahren aus dieser Zeit anhängig ist, handelt es sich bei den begehrten Rechtsgutachten bzw. Stellungnahmen Ihrer Fachbehörde grundsätzlich nicht um Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung behördlicher Entscheidungen. Sie sind folglich auch nicht vom Schutzzweck des § 15 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG umfasst (vgl. entsprechend: VG Düsseldorf, Urt. v. 6. 3. 2012 − 26 K). Die begehrten Unterlagen stellen lediglich eine Arbeitsgrundlage für die Verwaltung dar. Sie ermöglichen weder einen Rückschluss auf den Kernprozess der behördlichen Entscheidungsfindung, noch lässt nachvollziehen, welche Person oder Stelle eine bestimmte Position bei der Willensbildung vertreten hat. Dementsprechend sind diese inhaltlichen Tatsachen und Hinweise auf die Rechtslage nicht als Teil des geschützten Willensbildungsprozesses anzusehen (vgl. zu alledem entsprechend: OVG Münster, Urt. v. 9. 11. 2006 – 8 A 1679/04, BeckRS 2006, 27604). Im Ergebnis ist der Tatbestand des § 15 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG nicht erfüllt und der Informationszugang zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 428 in der Nähe der Gemeinde 55218 Groß-Winternheim (Ingelheim)“ [#220926]
Datum
8. September 2021 20:23
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/220926/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil der Versagensgrund - entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung - nicht erfüllt ist. Ferner kann bei einem seit März 2020 laufenden Verfahren keinesfalls mehr von einer Unmittelbarkeit gesprochen werden. Fraglich ist auch, was der LBM mit dem Hinauszögern (Verweigerungsgrund besteht allenfalls temporär) bezwecken möchte. Jedenfalls dürfte es dem Ansehen der Behörde schaden, wenn ein Widerspruch abgelehnt wird und im Anschluss ggf. anderslautende Rechtsgutachten herausgegeben werden. Zur Wahrung meiner Rechte habe ich am heutigen Tage Widerspruch eingelegt und dessen Bearbeitung zunächst zurückgestellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 220926.pdf - 2021-05-25_1-image001.png - 2021-08-12_1-image001.png - 2021-08-12_1-WGManahmenzurGeschwindigkeitsbegrenzung.eml Anfragenr: 220926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220926/
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AW: Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde #220926 [#220926] Sehr << Anrede >> vielen Dank f…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde #220926 [#220926]
Datum
10. April 2022 19:39
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hätte mich demnächst auch erkundigt, wollte jedoch nicht drängen. Bisher habe ich noch keine Antwort des LBM erhalten. Die letzte Nachricht stammt von Ihnen (01.10.2021). Interesse an einem Informationszugang habe ich nach wie vor. Fraglich ist, ob der LBM die Ablehnung nach so langer Zeit mit seiner unmittelbar bevorstehende Entscheidung begründen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220926/