Maßnahmen zur zukunftsfesten Finanzierung der Altenpfleg

Welche Maßnahmen gegen den Pflegenotstand beabsichtigt das BMG zu ergreifen? Und: Zu wann?

Durch welche Maßnahmen soll die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest und nachhaltig finanziert werden? Und: Zu wann?

Sieht das BMG die Möglichkeit, die pflegerische Versorgung in Deutschland in den TOs der Sitzungswochen des Bundestages thematisch zu verankern?
Wenn nein: Warum nicht?

Kann das BMG die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, den Deutschen Pflegerat, sowie den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe und die Landespflegekammern im Gemeinsamen Bundesausschauss mit jeweils einem ständigen Sitz auszustatten? Wenn nein: Warum nicht?

https://pflegekraft-muenster.de

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Thiemo Kisnat
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Maßnahmen …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thiemo Kisnat
Betreff
Maßnahmen zur zukunftsfesten Finanzierung der Altenpfleg [#245419]
Datum
3. April 2022 19:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen gegen den Pflegenotstand beabsichtigt das BMG zu ergreifen? Und: Zu wann? Durch welche Maßnahmen soll die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest und nachhaltig finanziert werden? Und: Zu wann? Sieht das BMG die Möglichkeit, die pflegerische Versorgung in Deutschland in den TOs der Sitzungswochen des Bundestages thematisch zu verankern? Wenn nein: Warum nicht? Kann das BMG die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, den Deutschen Pflegerat, sowie den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe und die Landespflegekammern im Gemeinsamen Bundesausschauss mit jeweils einem ständigen Sitz auszustatten? Wenn nein: Warum nicht? https://pflegekraft-muenster.de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thiemo Kisnat Anfragenr: 245419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245419/ Postanschrift Thiemo Kisnat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thiemo Kisnat

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kisnat, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informati…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Maßnahmen zur zukunftsfesten Finanzierung der Altenpfleg [#245419]
Datum
26. April 2022 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr geehrter Herr Kisnat, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 1-2 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 60 bis 120 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen