Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter

Den Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter gem. §4 Notfallsanitätergesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter [#9965]
Datum
25. Mai 2015 11:28
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter gem. §4 Notfallsanitätergesetz.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag "Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter [#9965]" nach dem Hambu…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter [#9965] - Eingangsbestätigung
Datum
26. Mai 2015 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag "Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter [#9965]" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist am Montag, 25. Mai 2015, 11:34 Uhr hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) haben Sie Anspruch auf d…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter [#9965]
Datum
16. Juni 2015 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) haben Sie Anspruch auf den Zugang zu Informationen und Veröffentlichungen auskunftspflichtiger Stellen. Nach § 2 Absatz 1 HmbTG sind Informationen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung. Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 1 HmbTG konkretisiert die "Informationen" als alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, insbesondere Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten sowie Tonaufzeichnungen unabhängig von der Art des Speichermediums. Sie können elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sein. Das HmbTG gewährt allerdings kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen oder die Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters, kurz Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist ein sog. "Berufsbezeichnungsschutzgesetz". Der § 4 - Ausbildungsziel des NotSanG definiert in Absatz 2 abstrakt Ausbildungsinhalte für Aufgaben, die durch Notfallsanitäter eigenverantwortlich oder im Rahmen der Mitwirkung ausgeführt werden sollen, enthält selbst jedoch keinen Maßnahmenkatalog. Ein Maßnahmenkatalog im eigentlichen Sinne Ihrer Fragestellung liegt der Behörde für Inneres und Sport nicht vor. Die in der Ausbildung nach § 4 Absatz 1 NotSanG zu vermittelnden medizinischen Maßnahmen wurden in einem bundesweiten Abstimmungsprozess (sog. Pyramidenprozess) unter breiter Beteiligung identifiziert. Die Ergebnis dieses Prozesses fließen in die zukünftigen Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern bei der Feuerwehr Hamburg ein. Nähere Informationen zu diesem Prozess und der Ergebnisse finden Sie im Internet unter anderem unter den folgenden Adressen: · http://www.agnnw.de/?p=1044 · http://www.dbrd.de/index.php/aktuelles/… Maßnahmen nach § 4 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe c NotSanG ("...eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden,..."), wurden durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst für den öffentlichen Rettungsdienst noch nicht festgelegt. Sollten Sie eine formale Beantwortung Ihrer Anfrage wünschen, teilen Sie uns dafür bitte Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (u.a. wegen Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen