Maßnahmenplan Pandemie

- Den Maßnahmenplan bzw. die Maßnahmenpläne Pandemie/Corona in elektronischer Form.

Ich danke für Ihre Mühen!

Quelle:

"Hierfür gibt es mit den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst abgestimmte Maßnahmepläne, die jederzeit bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen angepasst werden."

https://www.kreis-hoexter.de/service-kontakt/pressestelle/pressemitteilungen/4165.Allgemeine-Informationen-zum-Coronavirus.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmenplan Pandemie [#181569]
Datum
27. Februar 2020 23:02
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Maßnahmenplan bzw. die Maßnahmenpläne Pandemie/Corona in elektronischer Form. Ich danke für Ihre Mühen! Quelle: "Hierfür gibt es mit den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst abgestimmte Maßnahmepläne, die jederzeit bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen angepasst werden." https://www.kreis-hoexter.de/service-kontakt/pressestelle/pressemitteilungen/4165.Allgemeine-Informationen-zum-Coronavirus.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181569 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Antwort bzw. zumindest eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüß…
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmenplan Pandemie [#181569]
Datum
13. März 2020 16:13
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Antwort bzw. zumindest eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181569
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Sehr [geschwärzt], bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an Herrn Ass.jur, [geschwärzt] [geschwärzt], Kr…
Von
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Betreff
Antwort: AW: Maßnahmenplan Pandemie [#181569]
Datum
15. März 2020 12:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr [geschwärzt], bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an Herrn Ass.jur, [geschwärzt] [geschwärzt], Kreis Höxter. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], Ich danke für Ihre Antwort. Können Sie meine Anfrage an [geschwärzt] weiterleiten? Danke …
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Maßnahmenplan Pandemie [#181569]
Datum
15. März 2020 13:01
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich danke für Ihre Antwort. Können Sie meine Anfrage an [geschwärzt] weiterleiten? Danke für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181569 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde wegen meiner IFG-Anfrage vom 27.2.2020 durch Herr Dr. Woltering direkt an …
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Maßnahmenplan Pandemie [#181569]
Datum
20. März 2020 10:06
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde wegen meiner IFG-Anfrage vom 27.2.2020 durch Herr Dr. Woltering direkt an Sie weitergeleitet. Meine IFG-Anfrage war die Folgende: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Maßnahmenplan bzw. die Maßnahmenpläne Pandemie/Corona in elektronischer Form. Ich danke für Ihre Mühen! Quelle: "Hierfür gibt es mit den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst abgestimmte Maßnahmepläne, die jederzeit bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen angepasst werden." https://www.kreis-hoexter.de/service-kontakt/pressestelle/pressemitteilungen/4165.Allgemeine-Informationen-zum-Coronavirus.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181569
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Sehr geehrteAntragsteller/in durch E-Mail vom 27.02.2020 beantragten Sie die Übermittlung des Maßnahmenplans bz…
Von
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Betreff
Maßnahmenplan Pandemie [#181569]
Datum
20. März 2020 11:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in durch E-Mail vom 27.02.2020 beantragten Sie die Übermittlung des Maßnahmenplans bzw. der Maßnahmenpläne Pandemie/Corona in elektronischer Form. Als Rechtsgrundlage führten Sie das Informationsfreiheitsgesetz NRW, das Umweltinformationsgesetz NRW sowie das Verbraucherinformationsgesetz NRW an. Ihr Antrag ist abzulehnen, da hier ein Ausschlussgrund nach § 6 Buchst. a IFG NRW vorliegt. Danach ist der Antrag auf Informationszugang u.a. dann abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen würde. Dieses ist bei Ihrer Anfrage der Fall. Die Pläne enthalten Daten zu kritischer Infrastruktur und Beschreibungen behördeninterner Abläufe in Krisensituationen. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Mitteilung. Im Übrigen verweise ich auf den Infektionsschutzplan - Arbeitshilfe für die unteren Gesundheitsbehörden zum Management hochansteckender Infektionskrankheiten mit schwerwiegenden Auswirkungen für die Bevölkerung in NRW, der auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen einsehbar ist. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in die Ablehnung ist nicht haltbar, da sie nicht begründet haben, welche "nachteil…
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmenplan Pandemie [#181569]
Datum
20. März 2020 14:05
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Ablehnung ist nicht haltbar, da sie nicht begründet haben, welche "nachteiligen Auswirkungen" auf das Schutzgut "öffentliche Ordnung" oder "innere Sicherheit" konkret zu erwarten sind. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.05.2015 - 8 A 1943/13 Auch Franßen/Seidel, IFG NRW, § 6 Rn. 762: "Es bedarf einer konkreten Feststellung im Einzelfall, dass es zu einer Beeinträchtigung durch die beantragte Gewährung von Informationszugang käme." Ihre Feststellung war jedoch abstrakt und allgemein (allgemeine Behördenabläufe und "Daten" von kritischer Infrastruktur). Das bloße Bekanntwerden von Behördenabläufen ist kein ausreichender Grund. Auch das Enthalten von Daten kritischer Infrastruktur ist keine ausreichende Begründung. Denn: Es ist völlig unklar, welche Infrastruktur damit überhaupt gemeint ist und welche Daten im Pandemieplan vorhanden sind, deren Bekanntgabe diese Infrastruktur konkret gefährden würde. Weiter sind die Gründe unglaubwürdig, denn die Pandemiepläne des Bunds sowie des Landes NRW sind öffentlich einsehbar. Auch Kreise/Kommunen (aus NRW) legen Ihre Pläne offen: Beispiele https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Pandemieplanung/Pandemieplaene_Bundeslaender.html https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/38/pdf/Influenza_Pandemieplan_Kreis_Dueren_03-2019.pdf https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-und-mobilitat/gesundheit/pandemieplan/material_pandemieplan/20-03-05_kommunaler_pandemieplan_2020.pdf Insofern bitte ich darum, die Ablehnung zu überdenken und bitte um zeitnahe Antwort. Danke für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181569
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmenplan Pandemie“ [#181569] [#181569]
Datum
20. März 2020 15:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181569 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, denn: Es wurde nicht begründet, welche "nachteiligen Auswirkungen" auf das Schutzgut "öffentliche Ordnung" oder "innere Sicherheit" konkret zu erwarten sind. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.05.2015 - 8 A 1943/13 Auch Franßen/Seidel, IFG NRW, § 6 Rn. 762: "Es bedarf einer konkreten Feststellung im Einzelfall, dass es zu einer Beeinträchtigung durch die beantragte Gewährung von Informationszugang käme." Die Feststellung der Kreisbehörde war jedoch abstrakt und allgemein (allgemeine Behördenabläufe und "Daten" von kritischer Infrastruktur). Das bloße Bekanntwerden von Behördenabläufen ist kein ausreichender Grund. Auch das Enthalten von Daten kritischer Infrastruktur ist keine ausreichende Begründung. Denn: Es ist völlig unklar, welche Infrastruktur damit überhaupt gemeint ist und welche Daten im Pandemieplan vorhanden sind, deren Bekanntgabe diese Infrastruktur konkret gefährden würde. Weiter sind die Gründe unglaubwürdig, denn die Pandemiepläne des Bunds sowie des Landes NRW sind öffentlich einsehbar. Auch Kreise/Kommunen (aus NRW) legen Ihre Pläne offen: Beispiele https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Pandemieplanung/Pandemieplaene_Bundeslaender.html https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/38/pdf/Influenza_Pandemieplan_Kreis_Dueren_03-2019.pdf https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-und-mobilitat/gesundheit/pandemieplan/material_pandemieplan/20-03-05_kommunaler_pandemieplan_2020.pdf Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 181569.pdf - 2020-03-15_1-Logo_Signatur_xregion2.jpg - 2020-03-20_2-Logo_Signatur_xregion2.jpg Anfragenr: 181569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181569
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte darauf hinweisen, dass ich vorrangig eine Anwendbarkeit des UIG sehe. Ich…
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
UIG Anfrage „Maßnahmenplan Pandemie“ [#181569] [#181569]
Datum
22. März 2020 13:11
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte darauf hinweisen, dass ich vorrangig eine Anwendbarkeit des UIG sehe. Ich verweise hilfsweise auf das IFG NRW. Das UIG ist anwendbar, weil sich die Maßnahmen eines Pandemieplans auf den "Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit" auswirken. § 2 Abs. 3 Nummer 6 UIG. So haben beispielsweise Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und des öffentlichen Lebens Auswirkungen auf die Gesundheit. Dies sind entsprechend "Maßnahmen" nach § 2 Abs. 3 Nummer 3 UIG. Der analoge Ausnahmetatbestand nach § 8 UIG ist: "(1) Soweit das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen hätte auf 1. die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, (...) ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Hier ist einerseits fraglich inwiefern "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit" betroffen wären. Andererseits herrscht durch die Corona-Krise ein außerordentliches öffentliches Interesse an den Informationen. Auch das UIG verlangt ähnlich wie die Anwendung des IFG NRW konkrete Prognosen und Feststellungen: "Für die Feststellung nachteiliger Auswirkungen wird eine auf Tatsachen gegründete Prognose verlangt. Diese Anhaltspunkte müssen die Vermutung rechtfertigen, das Bekanntwerden der konkret verlangten Informationen habe negative Auswirkungen. Es müssen Tatsachen vorgetragen werden oder zweifelsfrei gegeben sein, die deutlich über die bloß latent vorhandene und in der Natur der Sache liegende Gefährdungslage hinausgehen. Nicht auszuschließende, eher fernliegende Möglichkeiten, dass bei Bekanntgabe nachteilige Effekte auftreten können, reichen nicht aus (VGH Kassen BeckRS 2012, 49879)" Karg in Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, § 8 UIG, Rn. 23 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181569
Gesundheitsamt Kreis Höxter
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Von
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2020 13:11
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Gesundheitsamt Kreis Höxter
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mails vom 20.03.2020 und 22.03.2020 nehme ich zum Anlass, Ihre Anmerkungen n…
Von
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Betreff
Maßnahmenplan Pandemie
Datum
27. März 2020 12:50
Status
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6,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mails vom 20.03.2020 und 22.03.2020 nehme ich zum Anlass, Ihre Anmerkungen noch einmal mit dem Gesundheitsamt zu erörtern. Das Gesundheitsamt ist aufgrund der Corona-Pandemie derzeit extrem belastet. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Abstimmung bisher nicht möglich war und hoffe, Ihnen bis zum 10.04.2020 eine abschließende Antwort zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für das Wiederaufgreifen der Anfrage. Das ist natürlich verständlich und …
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmenplan Pandemie [#181569]
Datum
27. März 2020 17:51
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für das Wiederaufgreifen der Anfrage. Das ist natürlich verständlich und für mich auch völlig in Ordnung. Falls es doch später (als der 10.4) wird, bitte ich um kurze Zwischennachricht. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181569
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Sehr geehrteAntragsteller/in leider war eine abschließende Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bisher nicht möglic…
Von
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Betreff
Maßnahmenplan Pandemie - Zwischenmitteilung
Datum
8. April 2020 16:24
Status
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6,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider war eine abschließende Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bisher nicht möglich, sodass ich Ihre Anfrage bis zum 10.04.2020 nicht beantworten kann. Ich werde mich in der Angelegenheit kurzfristig melden und wünsche Ihnen schöne und vor allem gesunde Feiertage. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Zwischennachricht und wünsche Selbiges! Vielleicht können Sie die…
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
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Betreff
AW: Maßnahmenplan Pandemie - Zwischenmitteilung [#181569]
Datum
8. April 2020 16:31
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Zwischennachricht und wünsche Selbiges! Vielleicht können Sie die Abstimmung dann zusammen mit der Abstimmung für die IFG-Anfrage nach dem "örtlichen Infektionsschutzplan" vornehmen sofern Ihnen diese Anfrage bereits vorgelegt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181569