Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Reinickendorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

da meine persönliche Anfrage an Sie im Sande zu verlaufen scheint, stelle ich hiermit eine formale Anfrage.

Ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 28.03.2023 an den Bezirksbürgermeister, welches zur Stellungnahme an die BVV weitergeleitet wurde. Dabei geht es um die Besetzung der Ausschüsse der BVV. Demnach soll die CDU in allen Ausschüssen die absolute Mehrheit an Mandaten erhalten, obwohl sie sowohl bei den Wählerstimmen als auch in der BVV keine solche Mehrheit besitzt. Der Grund für diese Diskrepanz liegt in der Anwendung des D’Hondt-Verfahrens für die Zuteilung der Sitze in den Ausschüssen. Es ist hinlänglich bekannt, dass dieses Sitzzuteilungsverfahren verzerrend wirken kann.

In Ihrer Antwort im Namen der Bezirksverordnetenvorsteherin teilten Sie mir mit, dass die Fraktionen, nach einer Stellungnahme des Rechtsamts, sich darauf verständigt haben, die Neubesetzung der Ausschüsse nach D`Hondt zu vollziehen. Das Ergebnis finde ich verwunderlich und ich möchte die Beweggründe gerne verstehen. Folglich bitte ich um konkrete Auskunft:

1) Ich bitte um eine elektronische Kopie der Stellungnahme des Rechtsamts.

2) Ich bitte um elektronische Kopien der Stellungnahmen der Fraktionen und Gruppen der BVV Reinickendorf in der Sache, sofern sie existieren.

3) Sollte das Thema im Ältestenrat oder einem anderen Gremium diskutiert worden sein, so bitte ich um einen elektronischen Auszug aus dem Protokoll der entsprechenden Sitzung und um detaillierte Auskunft zum Abstimmungsergebnis in der Sache.

Vielen Dank und beste Grüße
Prof. Dr. Karl Michael Ortmann

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Michael Ortmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr g…
An BVV Berlin Reinickendorf Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Reinickendorf [#277495]
Datum
27. April 2023 20:29
An
BVV Berlin Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, da meine persönliche Anfrage an Sie im Sande zu verlaufen scheint, stelle ich hiermit eine formale Anfrage. Ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 28.03.2023 an den Bezirksbürgermeister, welches zur Stellungnahme an die BVV weitergeleitet wurde. Dabei geht es um die Besetzung der Ausschüsse der BVV. Demnach soll die CDU in allen Ausschüssen die absolute Mehrheit an Mandaten erhalten, obwohl sie sowohl bei den Wählerstimmen als auch in der BVV keine solche Mehrheit besitzt. Der Grund für diese Diskrepanz liegt in der Anwendung des D’Hondt-Verfahrens für die Zuteilung der Sitze in den Ausschüssen. Es ist hinlänglich bekannt, dass dieses Sitzzuteilungsverfahren verzerrend wirken kann. In Ihrer Antwort im Namen der Bezirksverordnetenvorsteherin teilten Sie mir mit, dass die Fraktionen, nach einer Stellungnahme des Rechtsamts, sich darauf verständigt haben, die Neubesetzung der Ausschüsse nach D`Hondt zu vollziehen. Das Ergebnis finde ich verwunderlich und ich möchte die Beweggründe gerne verstehen. Folglich bitte ich um konkrete Auskunft: 1) Ich bitte um eine elektronische Kopie der Stellungnahme des Rechtsamts. 2) Ich bitte um elektronische Kopien der Stellungnahmen der Fraktionen und Gruppen der BVV Reinickendorf in der Sache, sofern sie existieren. 3) Sollte das Thema im Ältestenrat oder einem anderen Gremium diskutiert worden sein, so bitte ich um einen elektronischen Auszug aus dem Protokoll der entsprechenden Sitzung und um detaillierte Auskunft zum Abstimmungsergebnis in der Sache. Vielen Dank und beste Grüße Prof. Dr. Karl Michael Ortmann
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 277495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277495/ Postanschrift Michael Ortmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann
BVV Berlin Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Ortmann, Sie haben mit Schreiben vom 28.03.23 (im Büro des Bezirksbürgermeisters eingegangen a…
Von
BVV Berlin Reinickendorf
Betreff
AW: Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Reinickendorf [#277495]
Datum
3. Mai 2023 08:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ortmann, Sie haben mit Schreiben vom 28.03.23 (im Büro des Bezirksbürgermeisters eingegangen am 31.03.2023) angeregt, die Sitzverteilung in den BVV-Ausschüssen anzupassen. Dieses Scheiben wurde zuständigkeitshalber an das BVV-Büro weitergeleitet. Auf Ihr Anliegen wurde durch die BVV-Vorsteherin geantwortet, dass die Fraktionen, nach einer Stellungnahme des Rechtsamts, sich darauf verständigt haben die Neubesetzung der Ausschüsse nach D`Hondt zu vollziehen. Daraufhin haben Sie mit E-Mail vom 20.04.2023 um Auskunft der Beweggründe gebeten. Am 27.04.2023 erhielten Sie vom BVV-Büro die Rückmeldung, dass es aufgrund der Wahlwiederholung und den daraus resultierenden Umstrukturierungen in der BVV und im Bezirksamt zu Verzögerungen kommen kann und Sie um Geduld gebeten werden. Auf Ihr u. a. Anliegen auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird selbstverständlich nachgekommen. Hierzu bieten wir Ihnen einen Termin zur Akteneinsicht am 11.05.2023 um 15 Uhr im Büro der BVV-Vorsteherin, Raum 340 A im Altbau des Rathauses, Eichborndamm 215, 13437 Berlin an. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diesen Termin wahrnehmen können. Es ist jedoch anzumerken, dass aufgrund des aktuellen Personalmangels im BVV-Büro und den zu bewältigenden vielseitigen Aufgaben aufgrund der Wahlwiederholung derzeit noch keine Protokolle der vergangenen Sitzungen erstellt werden konnten. Darunter fallen auch die informellen Treffen der Fraktionsvorsitzenden, in denen unter anderem die Sitzverteilung in den Ausschüssen besprochen wurden. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ortmann
Sehr geehrte Damen und Herren den Termin zur Einsicht kann ich nicht wahrnehmen. Ich bitte stattdessen um Übersen…
An BVV Berlin Reinickendorf Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
AW: Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Reinickendorf [#277495]
Datum
3. Mai 2023 12:23
An
BVV Berlin Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren den Termin zur Einsicht kann ich nicht wahrnehmen. Ich bitte stattdessen um Übersendung der angeforderten Dokumente und Informationen in elektronischer Form, sobald sie verfügbar sind. Gerne können Sie mir die Ihnen vorliegende Stellungnahme des Rechtsamts vorab schicken. Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 277495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277495/
BVV Berlin Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Ortmann, bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Anbei übersende ich Ihnen die Stellungnahme…
Von
BVV Berlin Reinickendorf
Betreff
AW: Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Reinickendorf [#277495]
Datum
17. Mai 2023 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ortmann, bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Anbei übersende ich Ihnen die Stellungnahmen des Rechtsamtes zur Ausschusssitzverteilung. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ortmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Re…
An BVV Berlin Reinickendorf Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Reinickendorf [#277495]
Datum
5. September 2023 08:07
An
BVV Berlin Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Reinickendorf“ vom 27.04.2023 (#277495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Ich bitte höflich um die noch nicht übermittelten Information. Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann
BVV Berlin Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Dr. Prof. Ortmann, aufgrund der aktuellen Haushaltsberatungen ist leider erst jetzt eine Antwo…
Von
BVV Berlin Reinickendorf
Betreff
AW: Mandatsverteilung in den Auschüssen der BVV Reinickendorf [#277495]
Datum
11. September 2023 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Prof. Ortmann, aufgrund der aktuellen Haushaltsberatungen ist leider erst jetzt eine Antwort an Sie möglich. Nach dem der vorgeschlagene Termin zur Akteneinsicht Ihrerseits nicht wahrgenommen werden konnte, wurde Ihnen am 17.05.2023 die Stellungnahme des Rechtsamtes des Bezirks Reinickendorf sowie die Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen übersandt. Die Übersendung des Protokolls der internen Sitzung der Fraktionsvorsitzenden, in der die Sitzverteilung diskutiert und vereinbart wurde, konnte Ihnen aufgrund der ausstehenden Erstellung nicht übersandt werden. Somit wurde Ihr Anliegen bereits teilweise nachgekommen, weswegen ich nicht von einer Überschreitung der Frist ausgehe. Gleichwohl ist es richtig, dass Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet ist, da Ihnen bisher das entsprechende Protokoll nicht übersandt werden konnte. Dies liegt daran, dass aufgrund von Personalmangel mehrere Protokolle aus dem Jahr 2022 bisher nicht erstellt werden konnten. Ich habe meine zuständige Mitarbeiterin angewiesen, das entsprechende Protokoll umgehend nach der kommenden BVV-Sitzung am 13.09.2023 zu erstellen, damit wir Ihnen das zeitnah zur Verfügung stellen können. Für Ihre Geduld bedanke ich mich im Voraus und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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BVV Berlin Reinickendorf
WG: Mandatsverteilung in den Ausschüssen der BVV Reinickendorf [#277495] Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ortmann, wi…
Von
BVV Berlin Reinickendorf
Betreff
WG: Mandatsverteilung in den Ausschüssen der BVV Reinickendorf [#277495]
Datum
29. September 2023 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ortmann, wir haben Ihr Anliegen auf Akteneinsicht in das Protokoll des nichtöffentlichen informellen Treffens der Fraktionsvorsitzenden der BVV erneut geprüft. Die Einigung über die Ausschussbesetzung nach d´Hondt erfolgte in einer vertraulichen Sitzung der Fraktionsvorsitzenden. Die darin besprochenen Themen unterliegen der Vertraulichkeit. Aus diesem Grund werden die dortigen Beratungen nicht nach außen getragen, weswegen auch die Protokolle nur den Anwesenden zur Verfügung gestellt werden. Zudem wurde das Rechtsamt des Bezirks Reinickendorf um Auskunft gebeten, ob Bürgerinnen und Bürgern Akteneinsicht nach dem BlnIFG und VIG in die Protokolle der nichtöffentlichen informellen Treffen der Fraktionsvorsitzenden der BVV nehmen dürfen. Sie beziehen sich als Anspruchsgrundlage für das Recht auf Akteneinsicht auf das Informationsrecht des § 3 Abs. 1 BlnIFG. Danach hat jeder Mensch nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 BlnIFG genannten öffentlichen Stellen nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Voraussetzung wäre hierfür, dass es sich bei Fraktionen bzw. fraktionsübergreifenden Treffen um öffentliche Stellen bzw. Behörde in Sachen des § 2 Abs. 1 BlnIFG handelt. Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 4 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VwVfG Bln ist eine öffentliche Stelle bzw. Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies trifft auf Fraktionen nicht zu. Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem VIG ist ebenfalls abzulehnen. Nach § 2 Abs. 2 VIG ist eine Stelle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 jede Behörde im Sinne des § 1 Abs. 4 des VwVfG, die auf Grund anderer bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Vorschriften öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnimmt, die der Erfüllung der in § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zwecke oder bei Verbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen. Die betroffene Stelle müsste somit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, was ebenfalls nicht auf die Fraktionen zutrifft. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen gehört zum Selbstorganisationsrecht der BVV und mangels gesetzlicher Regelungen hat die BVV ein Entscheidungsspielraum bezüglich des Berechnungsverfahrens. Aus den genannten Gründen werden wir Ihnen die vertraulichen Protokolle der informellen Treffen der Fraktionsvorsitzenden nicht übersenden. Mit freundlichen Grüßen