Mangel an Prüfterminen für Führerscheinprüfung

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Dokumente zum mögliche Fehlen von Prüfungsterminen für eine Führerscheinprüfung (Theorie & Paxis) der Klasse A oder B der letzten 3 Jahre.
So wie die Zahlen der durchgeführten Prüfungen der letzten 52 Wochen so wie die gewünschten Anmeldungen der Fahrschulen für denselben Zeitraum. Nach Möglichkeit bitte wöchentlich aufgeschlüsselt.
Der TÜV Nord AG verweißt hierbei auf Ihre Behörde.

Vielen Dank im Voraus

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zum mög…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mangel an Prüfterminen für Führerscheinprüfung [#257816]
Datum
26. August 2022 08:42
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zum mögliche Fehlen von Prüfungsterminen für eine Führerscheinprüfung (Theorie & Paxis) der Klasse A oder B der letzten 3 Jahre. So wie die Zahlen der durchgeführten Prüfungen der letzten 52 Wochen so wie die gewünschten Anmeldungen der Fahrschulen für denselben Zeitraum. Nach Möglichkeit bitte wöchentlich aufgeschlüsselt. Der TÜV Nord AG verweißt hierbei auf Ihre Behörde. Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257816/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ich bin gerne bereit Ihnen eine kostenlose Auskunft, über Ihre Person aus…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Mangel an Prüfterminen für Führerscheinprüfung [#257816]
Datum
26. August 2022 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> Ich bin gerne bereit Ihnen eine kostenlose Auskunft, über Ihre Person aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) zu erteilen. Dort sind, wenn Sie noch in der Probezeit sein sollten, die-se Daten aufgeführt. Neben Ihren vollständigen Personendaten ist für die Auskunft auch ein Identitätsnachweis erforderlich. Nach § 64 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit § 58 Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden als Identitätsnachweis anerkannt 1. die amtliche Beglaubigung der Unterschrift, 2. die Ablichtung des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Passes oder 3. bei persönlicher Antragstellung der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienst-ausweis Hinweis: In das ZFER werden alle Daten zu Fahrerlaubnissen (Führerschein im Scheckkartenformat) aufgenommen, die seit dem 01.01.1999 neu erteilt, erweitert oder umgeschrieben wurden. Über die anderen, die vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine, kann nur die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte erteilen. Des Weiteren ist das Kraftfahrt-Bundesamt in fahrerlaubnisrechtlichen Fragen nicht zuständig, bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Anbei der Vordruck für die Auskunft aus dem ZFER. Diesen können Sie am Bildschirm ausfüllen. Senden Sie mir bitte per Mail oder auf Postweg unterschrieben und vollständige ausgefüllt wieder zurück. Mit freundlichen Grüßen

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