Mangelhafte Bearbeitung im AnkER-Zentrum Lebach

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die mehr als schlechte Erreichbarkeit und Bearbeitungszeit im AnkER-Zentrum in 66822 Lebach zu verbessern. Zeit der Zusammenlegung der Ausländerbehörden im Saarland ist die Situation für Ausländer mehr als problematisch um fristgerecht VISA-Klärungen etc. zu klären.
Ich bitte hier um entsprechende Sitzungsprotokolle etc. aus denen ersichtlich ist, wie die Problematik gelöst werden soll.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Jörg Cimen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Maßnahmen …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Jörg Cimen
Betreff
Mangelhafte Bearbeitung im AnkER-Zentrum Lebach [#245290]
Datum
2. April 2022 08:06
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die mehr als schlechte Erreichbarkeit und Bearbeitungszeit im AnkER-Zentrum in 66822 Lebach zu verbessern. Zeit der Zusammenlegung der Ausländerbehörden im Saarland ist die Situation für Ausländer mehr als problematisch um fristgerecht VISA-Klärungen etc. zu klären. Ich bitte hier um entsprechende Sitzungsprotokolle etc. aus denen ersichtlich ist, wie die Problematik gelöst werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Cimen Anfragenr: 245290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245290/ Postanschrift Jörg Cimen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Cimen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Cimen, Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde nunmehr a…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Mangelhafte Bearbeitung im AnkER-Zentrum Lebach [#245290]
Datum
12. April 2022 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Cimen, Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde nunmehr an das für IFG-Verfahren zuständige Referat 13B, Justiziariat, weitergeleitet. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, das unter dem Aktenzeichen IFG-1022 geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie, stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 02.05.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datens... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Cimen, nach Rückmeldung aus dem Haus kann ich Ihnen mitteilen, dass uns keine Dokumente oder I…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Mangelhafte Bearbeitung im AnkER-Zentrum Lebach [#245290]
Datum
14. April 2022 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Cimen, nach Rückmeldung aus dem Haus kann ich Ihnen mitteilen, dass uns keine Dokumente oder Informationen über Maßnahmen vorliegen, die die von Ihnen bemängelte schlechte Bearbeitungszeit sowie Erreichbarkeit der Ausländerbehörde in der Außenstelle Lebach (in AnkER-Einrichtung) betreffen. Da die Ausländerbehörden der jeweiligen Landesverwaltung (hier: Saarland) unterliegen, wird anheimgestellt, sich direkt an diese zu wenden. Mit freundlichen Grüßen