Mannheim: Errichtung eines Penthouses auf dem Baudenkmal "Villa Lanz" Erzbergerstrasse 18.
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für Informationszugang innerhalb der der gesetzlichen Frist zu allen Stellungnahmen betreffend einem neu errichteten zusätzlichen Stockwerk "Penthouse" auf dem Baudenkmal "Villa Lanz":
1.
Stadt Mannheim Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz,
2.
Land Baden-Württemberg als Regierungspräsidium und Höhere Baubehörde,
3.
Fachamt zur wissenschaftlichen Denkmalpflege LAD BW,
4.
Stadtparlament Mannheim z.B. dessen Auschüsse oder Beiräte,
sowie Einblick
5.
in das Abwägungsverfahren zwischen den Kapitalinteressen der "Palais Lanz GmbH / Engel & Völkers GmbH" und dem hier seit 1976 bestehenden gesetzlich öffentlichen Schutzinteresse der Allgemeinheit in Denkmalschutzgesetz § 2 Abs. 1 DSchG BW,
6.
in die sog. "Zumutbarkeitsbrechnung" derzufolge der Allgemeinheit als Gelbgeber i.S. steuerlicher Abzugsfähigkeit bei Baudenkmalen das Erscheinungsbild einer in der Weise denkmalrechtswidrig verunstalteten Fassade eines "weithin sichtbaren Denkmals neoklassischer Baukunst mit monumentaler Sonderstellung" zuzumuten sei (Beurteilung "Engel & Völkers Commercial Palais Lanz GmbH"),
7.
in das vorgebene Entscheidungskriterium in der Zumutbarkeitsberevchnung die zu diesem Ergebnis führte,
8.
in die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliches Aufzeigen des Beschädigens des geschützten historischen Erscheinungsbildes Bauvorhabens zu welchem Zeitpunkt vor Genehmigen,
9.
in die Denkmalakte, sowie
10.
in die Fotodokumentationen der Stadt Mannheim zum städtebaulichen Erscheinungsbild vor Genehmigen.
Mit Schwärzungen von Namen, Daten und Illustrationen bin ich einverstanden. Das Gesetz berechtigt zu Ablichtungen meines Dafürhaltens einschließlich der Schwärzungen.
Der Eigentümer " Palais Lanz GMBH & CO. KG" und Geschäftsführer Herr Robert Fahrland, sowie die beteiligte "Engel & Völkers Commercial Immobilien GmbH" Lizenspartner Herr Aljoscha Scholl Harrlachweg 3 in 68163 Mannheim und "Rothmann Immobilien GmbH" sind im gemeinsamen Exposeé zur Immobilie "Palais Lanz" veröffentlicht.
Das aktuelle Exposé der " Palais Lanz GMBH & CO. KG" sowie "Engel & Völkers Commercial Immobilien GmbH" illustriert detailliert nur "4 Geschosse", und kein 5. Stockwerk "Penhouse" (siehe Fotoanhang).
Dieses weithin in Sichtachsen der Oststadt zu sehende zusätzliche Stockwerk dürfte denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig sein, weshalb das Fachamt zum Denkmalschutz der Stadt Mannheim - das Landesamt für Denkmalpflege LAD BW - nichts anderes erklären konnte sofern es über das Vorhaben seitens der Denkmalschutzbehörde Mannheim vorab informiert war.
Im hier vorgelegten LIFG-Antrag besteht "Anspruchberechtigung" für Informationszugang (Auskunft Justitiariat Bundespräsidialamt Abteilung Verfassung und Recht) in einem Gesetz das "seinen Zweck erfüllt (Auskunft Bundeskanzleramt) im Sinne des Völkerrechts der Europäischen Informationsfreiheit EMRK und Tromsö-Konvention (Art. 25 GG). Die Frist für Erfüllung im hier beantragten Begehren endet am 13.02.2024.
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Datum13. Januar 2024
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17. Februar 2024
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- Andreas Zoeltner
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- Mannheim: Errichtung eines Penthouses auf dem Baudenkmal "Villa Lanz" Erzbergerstrasse 18. [#297115]
- Datum
- 13. Januar 2024 20:46
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- Mannheim: Errichtung eines Penthouses auf dem Baudenkmal "Villa Lanz" Erzbergerstrasse 18. [#297115]
- Datum
- 9. Februar 2024 13:10
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- AW: Mannheim: Errichtung eines Penthouses auf dem Baudenkmal "Villa Lanz" Erzbergerstrasse 18. [#297115]
- Datum
- 13. Februar 2024 13:04
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- Datum
- 13. Februar 2024 13:04
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- Andreas Zoeltner
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- AW: Automatische Antwort: Mannheim: Errichtung eines Penthouses auf dem Baudenkmal "Villa Lanz" Erzbergerstrasse 18. [#297115]
- Datum
- 13. Februar 2024 14:59
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- Andreas Zoeltner
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- AW: Automatische Antwort: Mannheim: Errichtung eines Penthouses auf dem Baudenkmal "Villa Lanz" Erzbergerstrasse 18. [#297115]
- Datum
- 13. Februar 2024 15:01
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