MANV-Konzept LB

Das MANV-Konzept für den Landkreis Ludwigsburg inkl. der Anlagen, sowie eine Auflistung über die Anzahl der Einsätze im Landkreis Ludwigsburg welche als MANV aufgeführt werden für den Zeitraum von 2018 bis 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das MANV-Konzept für den Landkreis…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MANV-Konzept LB [#289266]
Datum
29. September 2023 00:23
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das MANV-Konzept für den Landkreis Ludwigsburg inkl. der Anlagen, sowie eine Auflistung über die Anzahl der Einsätze im Landkreis Ludwigsburg welche als MANV aufgeführt werden für den Zeitraum von 2018 bis 2022.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289266/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ludwigsburg
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte nennen Sie uns zur weiteren Be…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
AW: MANV-Konzept LB [#289266]
Datum
29. September 2023 10:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte nennen Sie uns zur weiteren Bearbeitung Ihre Anschrift und Telefonnummer. Vielen Dank. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich weise darauf hin, dass die Anforde…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: MANV-Konzept LB [#289266]
Datum
29. September 2023 11:22
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich weise darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage zulässig ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dem einzig hier in Betracht kommenden Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG nicht ersichtlich: Die Behörde ist dann zur positiven Bescheidung des Antrags mittels Bekanntgabe an denjenigen verpflichtet, für den der Verwaltungsakte bestimmt ist (§ 41 Abs. 1 VwVfG). Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c), derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind nicht ersichtlich. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, dass die Prognose ergibt, dass entweder der Antrag ganz oder teilweise abzulehnen ist oder aber Gebühren zu erheben sind. Nur in einem dieser Fälle ist eine Behörde zwecks weiterer Bearbeitung des Antrags zur Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit ggf. berechtigt; dann nämlich setzt die Bekanntgabe des (teilweise den Antragsteller beschwerenden) Verwaltungsakts Rechtsbehelfsfristen in Gang und die Behörde ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Bekanntgabe - im Zweifelsfall gerichtsfest - nachzuweisen. Da dieser Nachweis bei einer Übermittlung an die Plattform „fragdenstaat.de“ nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich sein könnte, darf in diesen Fällen eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden. Dies setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus, so dass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für den Antragsteller auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten in Betracht. Ihre Email enthält keine dem genügende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie daher auf/bitte ich Sie darum, entweder meinen Antrag nun entsprechend zu bearbeiten/meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber die Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289266/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „MANV-Konzept LB“ vom 29.09.2023 (#289266) wurde von Ihnen nicht in…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: MANV-Konzept LB [#289266]
Datum
2. November 2023 19:27
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „MANV-Konzept LB“ vom 29.09.2023 (#289266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Ludwigsburg
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre E-Mail erhalten und an den zuständigen Fachbereich weiterg…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
AW: MANV-Konzept LB [#289266]
Datum
3. November 2023 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre E-Mail erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Freundliche Grüße
Landratsamt Ludwigsburg
Anfrage 289266 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche wir Ihnen wie folgt be…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
Anfrage 289266
Datum
7. November 2023 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche wir Ihnen wie folgt beantworten: Das MANV-Konzept des Landkreises Ludwigsburg orientiert sich an den Angaben des Landes Baden-Württemberg. Es gibt keine weitergehenden Planungen. Diese müssten, von den für den Rettungsdienst verantwortlichen Organisationen erstellt werden. Den für den Landkreis Ludwigsburg geltenden MANV-Plan können wir nicht offen legen, da dieser vertrauliche Daten enthält und deshalb der Geheimhaltung unterliegt. Über die Anzahl der MANV-Einsätze können wir keine Aussage machen, weil Ihre Anfrage hierzu nicht detailliert genug ist. Was verstehen Sie darunter? Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ludwigsburg
fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Grun…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266
Datum
8. November 2023 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Grund von Personalausfall hat sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage leider verzögert. Ihre Anfrage befindet sich zurzeit in der rechtlichen Prüfung. Sobald ein Ergebnis der Prüfung vorliegt, werden wir Sie kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis Mit Freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 [#289266] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. …
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 [#289266]
Datum
21. November 2023 09:08
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie mir kurz eine Rückmeldung geben, ob der Vorgang aktuell noch in der Prüfung ist? Da einen Tag vor Ihrer Rückmeldung Herr Dorroch per Mail folgendes mitteilte: „ Den für den Landkreis Ludwigsburg geltenden MANV-Plan können wir nicht offen legen, da dieser vertrauliche Daten enthält und deshalb der Geheimhaltung unterliegt.“ Dies kann ich leider so ohne weitere rechtliche Ausführungen nicht akzeptieren, da meiner Meinung nach bzgl. eventueller persönlicher Daten welche veröffentlicht werden das öffentliche Interesse überwiegt und mir nicht klar ist weshalb das MANV Konzept der Geheimhaltung unterliegen sollte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Ludwigsburg
AW: fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 [#289266] Sehr << Antragsteller:in >> wir freuen uns Ihnen mit…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
AW: fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 [#289266]
Datum
21. November 2023 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist. Aktuell werden ManV-Lagen im Landkreis Ludwigsburg auf Basis der Konzeption des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration für die Einsatzplanung und Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (ManV-Konzept) vom 1. August 2016, - Az.: 6-1441/73, abgehandelt. Sie können das komplette Konzept hier herunterladen: https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/einsatzdienst/sonderlagen/dokumente/ManV_Konzept_2016.pdf Der Bevölkerungsschutz des Landkreis Ludwigsburg entwirft momentan einen auf den Landkreis abgestimmtes, eigenes ManV-Konzept. Dieses befindet sich noch im Entwurfsstadium. Da es noch keine Gültigkeit besitzt, unvollständig und Änderungen unterworfen ist können wir Ihnen dies nicht zugänglich machen. Eine Auflistung über die Anzahl der Einsätze im Landkreis Ludwigsburg welche als MANV aufgeführt werden liegt dem Fachbereich Bevölkerungsschutz nicht vor. Die Zuständigkeit des Fachbereiches Bevölkerungsschutz beschränkt sich auf ManV-Lagen, die im Rahmen von Katastrophenfällen oder Außergewöhnlichen Einsatzlagen (AEL) auftreten. Dies ist im Zeitraum 2018-2022 nicht aufgetreten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 [#289266] Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre An…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 [#289266]
Datum
24. November 2023 23:01
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich der Anzahl der MANV-Einsätze würde ich gerne wissen, ob diese dem Landratsamt vorliegen und nicht der Abteilung Bevölkerungsschutz. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289266/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Ludwigsburg
AW: fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 [#289266] Sehr << Antragsteller:in >> ManV Lagen außerhalb ein…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
AW: fragdenstaat.de Anfrage Nr: 289266 [#289266]
Datum
30. November 2023 10:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ManV Lagen außerhalb eines Katastrophenfalls oder der Außergewöhnlichen Einsatzlage werden im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr abgewickelt. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Integrierten Leitstelle. Ich habe mir erlaubt, dort die Zahl anzufragen. Man hat dazu mitgeteilt, dass für den angegebenen Zeitraum 9 Einsätze als ManV abgehandelt wurden. Mit freundlichen Grüßen