Marien Krankenhaus in Hamburg ; OP Fehler

Bin am 21.08. 2015 am Magen operiert worden . Anders als vorher festgelegt , Kleines Besteck , wurde die Bauchdecke von oben bis unten geöffnet . Nach mehrmoatigem Krakenh. Aufenhalt und dieversen komplikationen komme ich bis heute nicht zur Ruhe .Das Gericht hat mittlerweile zum dritten Mal die Richter gewechselt. Ein Ende scheint nicht absehbar .
Körperliche und Seelische Belastung nehmen mit dem Alter zu . Finanziell habe ich bis jetzt ca 15 000 , Euro Für Anwalt und Gericht bezahlt . Es liegt beim Landgericht Hamburg Zivilkammer 23 Geschäftsnummer 323 O198/18 . Vertreten werde ich durch Gunnar Becker .
Fachanwalt für Medizinrecht

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Marien Krankenhaus in Hamburg ; OP Fehler [#234861]
Datum
8. Dezember 2021 12:48
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bin am 21.08. 2015 am Magen operiert worden . Anders als vorher festgelegt , Kleines Besteck , wurde die Bauchdecke von oben bis unten geöffnet . Nach mehrmoatigem Krakenh. Aufenhalt und dieversen komplikationen komme ich bis heute nicht zur Ruhe .Das Gericht hat mittlerweile zum dritten Mal die Richter gewechselt. Ein Ende scheint nicht absehbar . Körperliche und Seelische Belastung nehmen mit dem Alter zu . Finanziell habe ich bis jetzt ca 15 000 , Euro Für Anwalt und Gericht bezahlt . Es liegt beim Landgericht Hamburg Zivilkammer 23 Geschäftsnummer 323 O198/18 . Vertreten werde ich durch Gunnar Becker . Fachanwalt für Medizinrecht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234861/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Schreiben vom 08.12.2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht ist mir von der Behörde für Justiz und Verbrauc…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Schreiben vom 08.12.2021
Datum
15. Dezember 2021 07:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht ist mir von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zuständigkeitshalber weitergeleitet worden. Leider kann ich Ihnen auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes die erwünschte Auskunft nicht erteilen. Nach § 5 Abs. 1 HmbTG besteht (unter anderem) keine Informationspflicht für Gerichte, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind. Dies ist vorliegend der Fall, sodass ein Auskunftsanspruch nach dem HmbTG für die von Ihnen geforderten Unterlagen zu verneinen ist. Eine etwaiges Akteneinsichtsrecht nach § 299 ZPO bleibt davon unberührt. Mit freundlichen Grüßen