Marke Reichtags-Blue

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Laut den DE-Medien ist die bläuliche Farbe der Stühle im Plenarsaal als Marke geschützt. Allerdings finde ich diese Marke nicht in den DB. Ich bitte um eine konkrete Angabe, ob und bejahenderweise aus welchem Recht ein Schutztitel für diese bläuliche Farbe besteht.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut den DE-Medien ist die bläuliche …
An Deutscher Bundestag Details
Von
R S
Betreff
Marke Reichtags-Blue [#298971]
Datum
1. Februar 2024 13:36
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut den DE-Medien ist die bläuliche Farbe der Stühle im Plenarsaal als Marke geschützt. Allerdings finde ich diese Marke nicht in den DB. Ich bitte um eine konkrete Angabe, ob und bejahenderweise aus welchem Recht ein Schutztitel für diese bläuliche Farbe besteht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen R S Anfragenr: 298971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298971/
Mit freundlichen Grüßen R S

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Deutscher Bundestag
Ihr Antrag: IFG-2024/030 [#298971] Sehr geehrte antragstellende Person, das Dokument im Anhang erhalten Sie zur K…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag: IFG-2024/030 [#298971]
Datum
14. Februar 2024 10:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
768,7 KB
Sehr geehrte antragstellende Person, das Dokument im Anhang erhalten Sie zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls persönlichen Verwendung. Mit freundlichen Grüßen