Marketingkampagne „Ich fahr` E durch Rostock!“

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum vom 14.08.2019 startete die Rostocker Straßenbahn AG die Marketingkampagne „Ich fahr` E durch Rostock!“.
Die entsprechende Pressemitteilung können Sie hier einsehen:
https://www.rsag-online.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2019/fortschrittlich-umweltbewusst-und-nachhaltig-unterwegs-mit-der-rsag/

In Bezug auf jene Kampagne bitte ich Sie um die Zusendung/Beauskunftung folgender Dinge:

1.) Auskunft über die Laufzeit
2.) Auskunft über die Gesamtkosten
3.) Auflistung sämtlicher Werbeträger inklusive ihrer Stückzahl und Kosten *
4.) interne Strategiepapiere

*Mit Werbeträgern meine ich beispielsweise:
- City-Light-Poster (JCDecaux / Wall GmbH)
- DIN A4 Flyer, gefaltet zum Format 1/3 DIN A4 (liegen in den Fahrzeugen aus)
- Aufkleber an Fahrzeugscheiben
- Fahrzeugwerbung (www.rsag-online.de/service/fahrzeugwerbung/)
- Internetseite www.e-durch-rostock.de
inklusive ihrer Stückzahl und Kosten

________________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum vom 14.08.2019 startete die Rostocker Straßenbahn…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Marketingkampagne „Ich fahr` E durch Rostock!“ [#164370]
Datum
20. August 2019 12:41
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum vom 14.08.2019 startete die Rostocker Straßenbahn AG die Marketingkampagne „Ich fahr` E durch Rostock!“. Die entsprechende Pressemitteilung können Sie hier einsehen: https://www.rsag-online.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2019/fortschrittlich-umweltbewusst-und-nachhaltig-unterwegs-mit-der-rsag/ In Bezug auf jene Kampagne bitte ich Sie um die Zusendung/Beauskunftung folgender Dinge: 1.) Auskunft über die Laufzeit 2.) Auskunft über die Gesamtkosten 3.) Auflistung sämtlicher Werbeträger inklusive ihrer Stückzahl und Kosten * 4.) interne Strategiepapiere *Mit Werbeträgern meine ich beispielsweise: - City-Light-Poster (JCDecaux / Wall GmbH) - DIN A4 Flyer, gefaltet zum Format 1/3 DIN A4 (liegen in den Fahrzeugen aus) - Aufkleber an Fahrzeugscheiben - Fahrzeugwerbung (www.rsag-online.de/service/fahrzeugwerbung/) - Internetseite www.e-durch-rostock.de inklusive ihrer Stückzahl und Kosten ________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Marketingkampagne „Ich fahr` E durch Rostock!“ [#164370]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Marketingkampagne „Ich fahr` E durch Rostock!“ [#164370]
Datum
20. August 2019 12:41
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
29,4 KB

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Antw: Marketingkampagne "Ich fahr`E durch Rostock!" [#164370] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit best…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: Marketingkampagne "Ich fahr`E durch Rostock!" [#164370]
Datum
7. Oktober 2019 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres per E-Mail vom 20. August 2019 gestellten Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zur Marketingkampagne "Ich fahr`E durch Rostock!" der Rostocker Straßenbahn AG und danken Ihnen für Ihr Interesse. Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist ein Antrag auf der Basis des IFG M-V nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist. Diese Voraussetzung ist in diesem Fall nicht gegeben. Dennoch beantworten wir Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Rechtsrahmens und in Analogie zu den Regelungen des IFG M-V. Die aktuelle Umweltkampagne der Rostocker Straßenbahn AG "Ich fahr` E durch Rostock!" läuft seit dem 14. August 2019 und ist mit verschiedenen Themenschwerpunkten bis November 2019 konzipiert. Nachfolgend eine Auflistung sämtlicher Werbeträger inkl. Stückzahl, die im ersten Teil der Kampagne zum Einsatz kommen: - City-Light-Poster: 70 Flächen im Rostocker Stadtgebiet, insg. viermal in den RSAG-Kundenzentren und viermal im RSAG-Verwaltungsgebäude - Informationsflyer im DIN-A4-Format: 9.000 Stk. - Straßenbahn-Vollbeklebung: eine Bahn vom Typ 6N2 - Scheibenaufkleber im Eingangsbereich der Straßenbahnen: 450 Stk. - A2-Plakate in den Fahrzeugen: 155 Stk. - Citycards im DIN-A6-Format: 15.000 Stk. - Roll-Up: ein Stk. - Landingpage zur Kampagne: www.e-durch-rostock.de<http://www.e-durch-rostock.de> - Online-Medien: Beiträge auf Facebook, Twitter, Instagram etc.; Google Display Ads, Hashtag der Kampagne #entdeckerostock zur Interaktion auf den sozialen Medien - T-Shirts mit dem Hashtag #entdeckerostock: 10 Stk. Im Übrigen weisen wir auf die Regelungen zu § 8 des IFG M-V hin, wonach der Antrag auf Zugang zu Informationen abzulehnen ist, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht oder durch die Übermittlung der Informationen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und der Betroffene (hier die RSAG) nicht eingewilligt hat. Dementsprechend können wir keine Informationen geben zu Kosten und Strategie. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Büro des Oberbürgermeisters 18050 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Sofern die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind, ist eine sichere Anmeldung nicht notwendig. Die zugelassenen Dateiformate und Dateigrößen sind dem Impressum des Internetauftrittes der Stadtverwaltung Rostock zu entnehmen. Im Rahmen der Verarbeitung von Daten zu Ihrer Person haben Sie jederzeit die folgenden Rechte: - Auskunft über die zu Ihrer Person bei uns oder unseren Auftragsverarbeitern gespeicherten Daten, - Berichtigung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese Ihrer Ansicht nach falsch sind, - Löschung von zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese für unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen oder weder eine Rechtsgrundlage noch Ihre Einwilligung zur Verarbeitung vorlag, - Einschränkung der Datenverarbeitung, falls die Richtigkeit der Daten oder die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen ist, - Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten zu einer anderen datenverarbeitenden Stelle, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch der Datenverarbeitung, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch einer in der Vergangenheit erteilten Einwilligung zur D atenverarbeitung. Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin Lennéstraße 1, 19053 Schwerin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen