Markierte Alleebäumen an der Landesstraße L90
Dutzende von Alleebäumen an der Landesstraße L90 zwischen Werder Havel und Phöben bzw. an der Phöbener Chaussee sind markiert.
In welchem Auftrag sind diese Markierungen vorgenommen worden?
Welchen Hintergrund haben diese Markierungen?
Wenn die Markierungen zu fällende Bäume kennzeichnen, beantworten Sie bitte folgende Fragen:
Für wann sind die Fällungen geplant?
Werden bei den Planungen die in §39 (5) BNatSchG genannten Schutzzeiten eingehalten?
Alleebäume werden durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz (siehe § 17 BbgNatSchAG) besonders geschützt. Wie lässt sich trotzdem eine Fällung begründen?
Information nicht vorhanden
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Datum22. März 2018
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24. April 2018
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