Markierte Alleebäumen an der Landesstraße L90

Dutzende von Alleebäumen an der Landesstraße L90 zwischen Werder Havel und Phöben bzw. an der Phöbener Chaussee sind markiert.

In welchem Auftrag sind diese Markierungen vorgenommen worden?
Welchen Hintergrund haben diese Markierungen?

Wenn die Markierungen zu fällende Bäume kennzeichnen, beantworten Sie bitte folgende Fragen:
Für wann sind die Fällungen geplant?
Werden bei den Planungen die in §39 (5) BNatSchG genannten Schutzzeiten eingehalten?
Alleebäume werden durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz (siehe § 17 BbgNatSchAG) besonders geschützt. Wie lässt sich trotzdem eine Fällung begründen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Markierte Alleebäumen an der Landesstraße L90 [#27190]
Datum
22. März 2018 08:48
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dutzende von Alleebäumen an der Landesstraße L90 zwischen Werder Havel und Phöben bzw. an der Phöbener Chaussee sind markiert. In welchem Auftrag sind diese Markierungen vorgenommen worden? Welchen Hintergrund haben diese Markierungen? Wenn die Markierungen zu fällende Bäume kennzeichnen, beantworten Sie bitte folgende Fragen: Für wann sind die Fällungen geplant? Werden bei den Planungen die in §39 (5) BNatSchG genannten Schutzzeiten eingehalten? Alleebäume werden durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz (siehe § 17 BbgNatSchAG) besonders geschützt. Wie lässt sich trotzdem eine Fällung begründen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre im MIL eingegangene e-mail zu o. g. Sachverhalt vom 22.03.2018 übergebe ich zur …
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
WG: Markierte Alleebäumen an der Landesstraße L90 [#27190]
Datum
26. März 2018 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre im MIL eingegangene e-mail zu o. g. Sachverhalt vom 22.03.2018 übergebe ich zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Sie werden dann weitere Informationen von diesem erhalten. Mit freundlichen Grüßen