Martina Zöllner, neue Programmdirektorin

Ich bitte um Auskunft darüber, welche Person aus dem RBB Rundfunkrat am 02.03.2023 Frau Martina Zöllner zur neuen Programmdirektorin gewählt hat.

Welche Gegenstimmen gab es? Von wem?
Welche Gegenkandidaten wurden vorgeschlagen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Lars Fischer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bi…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Lars Fischer
Betreff
Martina Zöllner, neue Programmdirektorin [#272072]
Datum
4. März 2023 14:18
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft darüber, welche Person aus dem RBB Rundfunkrat am 02.03.2023 Frau Martina Zöllner zur neuen Programmdirektorin gewählt hat. Welche Gegenstimmen gab es? Von wem? Welche Gegenkandidaten wurden vorgeschlagen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Fischer Anfragenr: 272072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272072/ Postanschrift Lars Fischer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Fischer
Rundfunk Berlin-Brandenburg
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Gu…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
4. März 2023 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Guten Tag, sehr geehrte Hörerin, sehr geehrter Hörer, vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des rbb. Wir sind bemüht Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte beachten Sie: Unaufgefordert eingereichte Manuskripte oder Pressemitteilungen werden von uns automatisch gelöscht. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Alle E-Mails werden gelesen und bearbeitet und an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitergeleitet. Freundliche Grüße
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. März 2023. Leider muss ich Ihnen mitteilen, das…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Martina Zöllner, neue Programmdirektorin [#272072]
Datum
7. März 2023 15:50
Status
image001.png
1,0 KB


Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. März 2023. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf "Auskunft darüber welche Person aus dem RBB Rundfunkrat am 02.03.2023 Frau Martina Zöllner zur neuen Programmdirektorin gewählt hat. Welche Gegenstimmen gab es? Von wem?" nach denen von Ihnen zitierten Normen nicht besteht. Die begehrten Informationen unterfallen bereits nicht dem Anwendungsbereich des IFG Berlin, da sie einem nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich geschützten Bereich unterfallen. Vorsorglich wird zudem darauf verwiesen, dass selbst bei Eröffnung des Anwendungsbereichs des IFG Berlin die angeforderte Auskunft aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen ist. Der Auskunftsanspruch des § 3 Abs. 1 IFG Berlin muss seine Schranken neben den unmittelbar genannten Ausschlussvorschriften jedenfalls in den unmittelbar von der Verfassung geschützten Rechtsgütern finden - eine Auskunftserteilung darf in grundrechtlich garantierte Positionen nicht ohne Rechtfertigung eingreifen. Der rbb als Rundfunkanstalt nimmt aufgrund seiner Dualität im Gefüge der öffentlich-rechtlichen Organisationen eine Sonderstellung ein. Er ist zwar öffentlich-rechtlich organisiert, jedoch gem. Art. 5 Abs. 1 GG auch gegenüber dem Staat grundrechtsberechtigt und unterfällt dem Schutzbereich der Rundfunkfreiheit. Bezüglich der Frage, inwieweit das IFG Berlin auf den rbb anzuwenden ist, ist daher eine verfassungskonforme Auslegung geboten. Der Informationsanspruch ist wie in diesem Fall jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der verfassungsrechtlich durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG garantierte Rundfunkfreiheit nicht mehr Rechnung getragen wird wobei neben der freien Programmauswahl, Programmgestaltung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch mittelbare Einflüsse an der Rundfunkfreiheit gemessen werden müssen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.02.2012 - 5 A 166/10 -, juris Rn. 64 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20). Der Auskunftsanspruch des § 3 Abs. 1 IFG Berlin setzt gemäß § 3 Abs. 2 IFG Berlin voraus, dass Akten vorliegen. Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Dies setzt denklogisch voraus, dass die Akten, in die Einsicht beansprucht wird, auch tatsächlich vorhanden sind. Beim Vorhandensein handelt es sich daher um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 3 Abs. 1 IFG Berlin. Die Wahl der neuen Programmdirektorin fand in geheimer Wahl statt. De facto sind keine tatsächlichen oder dauerhaften Aufzeichnungen über die Frage, welche Personen gegen die neue Programmdirektorin gestimmt haben, vorhanden. Sinn und Zweck einer geheimen Wahl ist es, den Entscheidenden eine von äußeren Einflüssen unabhängige Wahl nach bestem Wissen und Gewissen zu ermöglichen. Dem rbb ist es daher sowohl rechtlich als auch tatsächlich unmöglich, die verlangten Informationen mitzuteilen. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht gemäß §§ 17 Abs. 4 IFG Berlin i.V.m. § 3 Nr. 4 IFG Bund in diesem Fall nicht (BeckOK InfoMedienR/Schirmer, 38. Ed., 1.11.2022, IFG § 17 Rn. 7). Ihre Frage, "Welche Gegenkandidaten wurden vorgeschlagen?", lässt sich aus dem öffentlichen Teil der Rundfunkratssitzung beantworten. Es wurden keine Gegenkandidaten oder Gegenkandidatinnen vorgeschlagen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf den rbb nicht anwendbar ist, da der rbb keine zuständige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG ist. Ich bedanke mich für Ihr Interesse! Mit freundlichen Grüßen

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Lars Fischer
Guten Tag, vielen Dank für die absurd lange Antwort. Mir hätte gereicht: - Sie zahlen zwar ordentlich Rundfunkbei…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Lars Fischer
Betreff
AW: Martina Zöllner, neue Programmdirektorin [#272072]
Datum
7. März 2023 16:03
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die absurd lange Antwort. Mir hätte gereicht: - Sie zahlen zwar ordentlich Rundfunkbeiträge, aber Sie dürfen nicht wissen, was mit Ihrem Geld passiert - Wir nutzen jedes rechtliche Schlupfloch, um unser Personal auszuklüngeln und darüber nicht zu informieren - Wir machen einfach so weiter, wie bisher und in zwei Jahren gibt es den nächsten Skandal - Nachdem ich die letzte Folge Zapp mit dem ARD-Intendanten und der anderen Frau gesehen habe, wundert mich auch nichtsmehr In diesem Sinne, beste Grüße aus Köln, wo sowas ebenfalls Gang und Gäbe ist, Lars Fischer Anfragenr: 272072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272072/