Maschinenlesbare Fassung des kommunalen Produktplans Baden-Württemberg

Die aktuelle Version des kommunalen Produktplans Baden-Württemberg (http://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Kommunaler_Produktplan_Stand_14.06.2016.pdf) in maschinenlesbarer Form in einem offenen Dateiformat (z.B. CSV, XML, JSON).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2016
  • Frist
    2. Oktober 2016
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Florian Brucker
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle V…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Florian Brucker
Betreff
Maschinenlesbare Fassung des kommunalen Produktplans Baden-Württemberg [#17750]
Datum
2. September 2016 09:50
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Version des kommunalen Produktplans Baden-Württemberg (http://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Kommunaler_Produktplan_Stand_14.06.2016.pdf) in maschinenlesbarer Form in einem offenen Dateiformat (z.B. CSV, XML, JSON).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Brucker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Brucker, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 02.09.2016 und 14.09.2016, mit denen Sie um eine …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Maschinenlesbare Fassung des kommunalen Produktplans Baden-Württemberg [#17750] 2-0510.1/19-1 *7
Datum
28. September 2016 07:13
Status
Sehr geehrter Herr Brucker, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 02.09.2016 und 14.09.2016, mit denen Sie um eine aktuelle Version des Kommunalen Produktplans Baden-Württemberg sowie verschiedener Anlagen zur VwV Produkt- und Kontenrahmen in einem maschinenlesbaren Dateiformat (idealerweise CVS-, XML-, JSON-Format, andernfalls Excel- oder Word-Datei) bitten. Die Anlage 29 zur VwV Produkt- und Kontenrahmen liegt bei uns lediglich als Word-Dokument vor und ist dieser E-Mail im Anhang beigefügt. Die Anlagen 30.1, 30.2 und 30.3 sind als Excel-Dateien vorhanden und dieser E-Mail ebenfalls angehängt (das Excel-Dokument enthält verschiedene Reiter, in denen die einzelnen Anlagen zu finden sind). Der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg ist sowohl als pdf-Version als auch als Word-Dokument auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht. In einem anderen Dateiformat ist der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg bei uns nicht vorhanden. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde mit Inkrafttreten des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) lediglich ein Anspruch auf Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen eingeräumt. Ihrem Wunsch nach einem maschinenlesbaren Dateiformat können wir nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Brucker, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 02.09.2016 und 14.09.2016, mit denen Sie um eine …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Maschinenlesbare Fassung des kommunalen Produktplans Baden-Württemberg [#17750] 2-0510.1/19-1 *7
Datum
28. September 2016 07:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brucker, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 02.09.2016 und 14.09.2016, mit denen Sie um eine aktuelle Version des Kommunalen Produktplans Baden-Württemberg sowie verschiedener Anlagen zur VwV Produkt- und Kontenrahmen in einem maschinenlesbaren Dateiformat (idealerweise CVS-, XML-, JSON-Format, andernfalls Excel- oder Word-Datei) bitten. Die Anlage 29 zur VwV Produkt- und Kontenrahmen liegt bei uns lediglich als Word-Dokument vor und ist dieser E-Mail im Anhang beigefügt. Die Anlagen 30.1, 30.2 und 30.3 sind als Excel-Dateien vorhanden und dieser E-Mail ebenfalls angehängt (das Excel-Dokument enthält verschiedene Reiter, in denen die einzelnen Anlagen zu finden sind). Der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg ist sowohl als pdf-Version als auch als Word-Dokument auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht. In einem anderen Dateiformat ist der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg bei uns nicht vorhanden. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde mit Inkrafttreten des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) lediglich ein Anspruch auf Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen eingeräumt. Ihrem Wunsch nach einem maschinenlesbaren Dateiformat können wir nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Florian Brucker
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und den Hinweis auf die bereits zuvor zum Downlo…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Florian Brucker
Betreff
AW: AW: Maschinenlesbare Fassung des kommunalen Produktplans Baden-Württemberg [#17750] 2-0510.1/19-1 *7 [#17750]
Datum
29. September 2016 07:25
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und den Hinweis auf die bereits zuvor zum Download angebotene Word-Version des kommunalen Produktplans (http://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Kommunaler_Produktplan_Stand_14.06.2016.docx). Diese hatte ich wohl bei meiner Recherche übersehen. ... Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker Anfragenr: 17750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Brucker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>