Maschinenlesbare Liste der Email-Adressen von bayerischen Polizeipräsidien und Polizeiinspektionen

Eine maschinenlesbare Liste (z.B. CSV-Datei oder Excel-Tabelle) mit den Emailadressen der bayerischen Polizeipräsidien und wenn möglich auch der Polizeiinspektionen.

Ich als persönlich betroffener bayerischer Bürger engagiere mich in Bayern politisch für mehr Transparenz und möchte, dass die bayerischen Polizeipräsidien und wenn möglich auch die Polizeiinspektionen mit Hilfe ihrer Email-Adressen in das gemeinnützige Transparenzportal www.fragdenstaat.de aufgenommen werden, damit engagierte Bürger in Zukunft komfortabel und öffentlich einsehbar (Informationsfreiheits-) Anfragen an die bayerische Polizei stellen können.

Die Liste der Emailadressen werde ich selbstverständlich nur für die gemeinnützigen Zwecke von www.fragdenstaat.de nutzen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2018
  • Frist
    5. November 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine maschinen…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maschinenlesbare Liste der Email-Adressen von bayerischen Polizeipräsidien und Polizeiinspektionen [#33916]
Datum
6. Oktober 2018 19:45
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine maschinenlesbare Liste (z.B. CSV-Datei oder Excel-Tabelle) mit den Emailadressen der bayerischen Polizeipräsidien und wenn möglich auch der Polizeiinspektionen. Ich als persönlich betroffener bayerischer Bürger engagiere mich in Bayern politisch für mehr Transparenz und möchte, dass die bayerischen Polizeipräsidien und wenn möglich auch die Polizeiinspektionen mit Hilfe ihrer Email-Adressen in das gemeinnützige Transparenzportal www.fragdenstaat.de aufgenommen werden, damit engagierte Bürger in Zukunft komfortabel und öffentlich einsehbar (Informationsfreiheits-) Anfragen an die bayerische Polizei stellen können. Die Liste der Emailadressen werde ich selbstverständlich nur für die gemeinnützigen Zwecke von www.fragdenstaat.de nutzen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.10.2018. Seitens der Bayerischen Polizei werden a…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5-0142-7-Bie; Maschinenlesbare Liste der Email-Adressen von bayerischen Polizeipräsidien und Polizeiinspektionen [#33916]
Datum
29. Oktober 2018 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.10.2018. Seitens der Bayerischen Polizei werden aufgrund nachfolgender Aspekte weder selbst noch über Dritte E-Mail-Adressen der annähernd 400 Polizeidienststellen im Internet veröffentlicht. Neben dem Grundsatz, dass der direkte Kontakt zwischen dem Bürger und der Polizei im Vordergrund stehen sollte und die E-Mail-Kommunikation nur im Einzelfall zwischen Bürger und Dienststelle in Frage kommt, besteht durch das allgemeine Veröffentlichen von E-Mail-Adressen im Internet ein nicht unerhebliches Risiko, dass diese von sogenannten „Web-Crawlern“ automatisiert abgegriffen und für Spam-Mails missbraucht werden. Das wiederum könnte zu einer Beeinträchtigung des internen Daten- und E-Mailverkehrs über das Polizeinetz führen, das in erster Linie der Unterstützung der polizeilichen Einsatzbewältigung dient und somit hochverfügbar gehalten werden muss. Aus diesen Gründen können wir Ihnen keine maschinenlesbare Liste mit den E-Mail-Adressen der bayerischen Polizeipräsidien bzw. Polizeiinspektionen zur Veröffentlichung im Internet zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie mir und damit fragdenstaat.de die Emailadressen zukommen lassen, wenn s…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: C5-0142-7-Bie; Maschinenlesbare Liste der Email-Adressen von bayerischen Polizeipräsidien und Polizeiinspektionen [#33916]
Datum
25. November 2018 16:24
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie mir und damit fragdenstaat.de die Emailadressen zukommen lassen, wenn sie nicht veröffentlicht werden und somit auch nicht von Webcrawlern ausgelesen werden können, und lediglich spamgeschützt für die Informationsfreiheitsanfragen über die gemeinnützige Plattform fragdenstaat.de verwendet würden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits in unserer Antwort vom 29.10.2018 erläutert, kommt aus unserer Sicht eine…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5-0142-7-Bie; Maschinenlesbare Liste der Email-Adressen von bayerischen Polizeipräsidien und Polizeiinspektionen
Datum
4. Januar 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits in unserer Antwort vom 29.10.2018 erläutert, kommt aus unserer Sicht eine E-Mail-Kommunikation zwischen Bürger und Polizeidienststelle nur im Einzelfall in Frage, da der direkte Kontakt im Vordergrund stehen sollte. In diesen Einzelfällen kann die entsprechende E-Mail-Adresse durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Polizeidienststelle in Erfahrung gebracht werden, bei der zudem eine Bewertung möglich ist, ob für das konkrete Anliegen eine Kommunikation per E-Mail überhaupt geeignet ist. Im Übrigen findet jeder Bürger die für seinen Wohnort zuständige Dienststelle über die Dienststellensuche des Internetauftritts der Bayerischen Polizei unter www.polizei.bayern.de. Beim Suchergebnis wird neben der telefonischen Erreichbarkeit auch ein Kontaktformular angeboten, über das direkt Anfragen an die entsprechende Dienststelle gerichtet werden können. Da somit bereits eine in der Bevölkerung bekannte und etablierte Möglichkeit besteht, mit den Polizeidienststellen online auf einem gesicherten Weg Kontakt aufzunehmen, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen trotz der in Ihrer Nachfrage vom 25.11.2018 formulierten Einschränkungen keine Liste mit den E-Mail-Adressen der bayerischen Polizeipräsidien bzw. Polizeiinspektionen zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen