Masernschutz
zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:
1. Befürwortet das SM BW einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Auffassung des SM BW bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?
2. Wie bewertet das SM den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.
3. Setzt sich das SM BW für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. September 2019
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17. Oktober 2019
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„Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Masernschutzgesetzes ist die Einführung einer Nachweispflicht für eine zweimalige Masernimpfung oder Immunität gegen Masern für bestimmte Personengruppen vorgesehen. Die Einführung eines Impfzwangs ist explizit nicht vorgesehen.“
nach Meinung des SM keine Impfpflicht, sondern „nur“ eine Dokumentationspflicht verbunden?
Da stellt sich dem Leser die Frage: Wie kann eine Impf-Dokumentation erfolgen, ohne dass zuvor geimpft wurde? Nach allgemeiner Logik ist das nicht möglich, es sei denn, man versteht die Stellungnahme des SM als Aufruf zum Rechtsbruch durch dokumentierende Ärzte.