Masernschutzgesetz

Bitte stellen Sie mir sämtliche Korrespondenz bzgl der Planung und Umsetzung des Masernschutzgesetzes zwischen Hr. Minister Spahn, den Juristen und Referenten Ihres Hauses, Vertretern der Pharmaindustrie, dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, des Bundesrates, der ständigen Impfkommission des Bundes, sowie des Robert Koch Institutes zur Verfügung!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Sie m…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masernschutzgesetz [#175676]
Datum
24. Januar 2020 21:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir sämtliche Korrespondenz bzgl der Planung und Umsetzung des Masernschutzgesetzes zwischen Hr. Minister Spahn, den Juristen und Referenten Ihres Hauses, Vertretern der Pharmaindustrie, dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, des Bundesrates, der ständigen Impfkommission des Bundes, sowie des Robert Koch Institutes zur Verfügung!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175676 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Masernschutzgesetz [#175676]
Datum
27. Januar 2020 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie fragten nach sämtlicher Korrespondenz bzgl. der Planung und Umsetzung des Masern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Masernschutzgesetz [#175676]
Datum
27. Januar 2020 11:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie fragten nach sämtlicher Korrespondenz bzgl. der Planung und Umsetzung des Masernschutzgesetzes zwischen Herrn Minister Spahn, den Juristen und Referenten Ihres Hauses, Vertretern der Pharmaindustrie, dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, des Bundesrates, der ständigen Impfkommission des Bundes sowie des Robert Koch Institutes. Ihre Bitte wird so verstanden, dass Sie ausschließlich an der Korrespondenz des Herrn Minister Spahn mit den ergänzend aufgeführten Personen und Organisationen interessiert sind und nicht an dem Schriftverkehr zwischen den erwähnten Personen und Organisationen, an dem Herr Minister Spahn nicht direkt beteiligt war. Ich bitte Sie daher zunächst Ihre Anfrage zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich unklar aus…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Masernschutzgesetz [#175676]
Datum
28. Januar 2020 22:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Ich bitte um Herausgabe sämtlicher Korrespondenz bzgl der Planung und Umsetzung des Masernschutzgesetzes zwischen Herrn Minister Spahn, den Referenten und Juristen Ihres Hauses, dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der Fachausschüsse des Bundesrates, Vertretern der Pharmaindustrie, der ständigen Impfkommission des Bundes, des Robert Koch Institutes, des Paul Ehrlich Institutes, sowie deren Korrespondenz untereinander. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175676
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten um vorherige Mitteilung, falls der Informationszugang voraussichtlich gebü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Masernschutzgesetz [#175676]
Datum
30. Januar 2020 10:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten um vorherige Mitteilung, falls der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein werde. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall werden für die Bearbeitung voraussichtlich acht Stunden für Mitarbeiter des höheren Dienstes erforderlich sein. Es entstehen daher voraussichtlich Gebühren in Höhe von 480 Euro. Die endgültige Gebührenhöhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich möchte unter den Umständen, dass meine Anfrage do…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Masernschutzgesetz [#175676]
Datum
30. Januar 2020 12:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich möchte unter den Umständen, dass meine Anfrage doch recht teuer wird, diese erst einmal zurück ziehen! Ich werde die Anfrage neu formulieren und etwas weniger weit fassen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175676