Masernschutzgesetz: Einflussnahme auf den Bundesrat
Laut einem Artikel vom 16. Dezember 2019 im Ärzteblatt mit dem Titel "Masernschutzgesetz sorgt für Zwist zwischen Bundesrat und BMG" [1] hat der Staatssekretär Thomas Steffen die Länder aufgerufen, bei der Bundesratssitzung am 20.12.2019 [2] nicht dem Kulturausschuss zu folgen, der die Einberufung eines Vermittlungsausschusses sowie die Verschiebung des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes um ein Jahr fordert. [3]
Zitat:
"In einem Brief von BMG-Staatsekretärs Thomas Steffen an die Ressortchefs der Länder heißt es: „Ich hoffe, dass die Länder sich bei der Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 dem Votum des federführenden Gesundheitsausschusses anschließen werden, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt." [1]
Bitte senden Sie mir das oben erwähnte Schreiben in elektronischer Form zu und legen Sie offen, ob das BMG hierzu im Vorfeld von außen, bspw. durch Lobby-Gruppierungen, aufgefordert wurde.
Weiter schreibt Thomas Steffen:
„Die Belange der betroffenen Einrichtungen und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wir im Vorfeld des geplanten Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020 weiter im Blick behalten“ [1]
Der Bundesrat möchte eben nicht die Katze im Sack kaufen. Die Belange des öffentlichen Gesundheitsdienstes hätten vor Abstimmung und Verabschiedung des Bundestages ausreichend diskutiert werden müssen, nicht hinterher. Ich bitte Sie um eine Stellungnahme, warum dies offenbar nicht in hinreichender Weise erfolgt ist und das Gesetz ohne Rücksicht auf Verluste noch dieses Jahr durchgepeitscht werden soll.
[1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Masern?nid=108235
[2] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/tagesordnung-984.html
[3] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/629-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Dezember 2019
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21. Januar 2020
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