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Masernschutzgesetz: Einflussnahme auf den Bundesrat

Laut einem Artikel vom 16. Dezember 2019 im Ärzteblatt mit dem Titel "Masernschutzgesetz sorgt für Zwist zwischen Bundesrat und BMG" [1] hat der Staatssekretär Thomas Steffen die Länder aufgerufen, bei der Bundesratssitzung am 20.12.2019 [2] nicht dem Kulturausschuss zu folgen, der die Einberufung eines Vermittlungsausschusses sowie die Verschiebung des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes um ein Jahr fordert. [3]

Zitat:
"In einem Brief von BMG-Staatsekretärs Thomas Steffen an die Ressortchefs der Länder heißt es: „Ich hoffe, dass die Länder sich bei der Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 dem Votum des federführenden Gesundheitsausschusses anschließen werden, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt." [1]

Bitte senden Sie mir das oben erwähnte Schreiben in elektronischer Form zu und legen Sie offen, ob das BMG hierzu im Vorfeld von außen, bspw. durch Lobby-Gruppierungen, aufgefordert wurde.

Weiter schreibt Thomas Steffen:
„Die Belange der betroffenen Einrichtungen und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wir im Vorfeld des geplanten Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020 weiter im Blick behalten“ [1]

Der Bundesrat möchte eben nicht die Katze im Sack kaufen. Die Belange des öffentlichen Gesundheitsdienstes hätten vor Abstimmung und Verabschiedung des Bundestages ausreichend diskutiert werden müssen, nicht hinterher. Ich bitte Sie um eine Stellungnahme, warum dies offenbar nicht in hinreichender Weise erfolgt ist und das Gesetz ohne Rücksicht auf Verluste noch dieses Jahr durchgepeitscht werden soll.

[1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Masern?nid=108235
[2] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/tagesordnung-984.html
[3] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/629-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut einem Artikel …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masernschutzgesetz: Einflussnahme auf den Bundesrat [#172262]
Datum
17. Dezember 2019 10:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einem Artikel vom 16. Dezember 2019 im Ärzteblatt mit dem Titel "Masernschutzgesetz sorgt für Zwist zwischen Bundesrat und BMG" [1] hat der Staatssekretär Thomas Steffen die Länder aufgerufen, bei der Bundesratssitzung am 20.12.2019 [2] nicht dem Kulturausschuss zu folgen, der die Einberufung eines Vermittlungsausschusses sowie die Verschiebung des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes um ein Jahr fordert. [3] Zitat: "In einem Brief von BMG-Staatsekretärs Thomas Steffen an die Ressortchefs der Länder heißt es: „Ich hoffe, dass die Länder sich bei der Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 dem Votum des federführenden Gesundheitsausschusses anschließen werden, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt." [1] Bitte senden Sie mir das oben erwähnte Schreiben in elektronischer Form zu und legen Sie offen, ob das BMG hierzu im Vorfeld von außen, bspw. durch Lobby-Gruppierungen, aufgefordert wurde. Weiter schreibt Thomas Steffen: „Die Belange der betroffenen Einrichtungen und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wir im Vorfeld des geplanten Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020 weiter im Blick behalten“ [1] Der Bundesrat möchte eben nicht die Katze im Sack kaufen. Die Belange des öffentlichen Gesundheitsdienstes hätten vor Abstimmung und Verabschiedung des Bundestages ausreichend diskutiert werden müssen, nicht hinterher. Ich bitte Sie um eine Stellungnahme, warum dies offenbar nicht in hinreichender Weise erfolgt ist und das Gesetz ohne Rücksicht auf Verluste noch dieses Jahr durchgepeitscht werden soll. [1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Masern?nid=108235 [2] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/tagesordnung-984.html [3] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/629-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172262
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Masernschutzgesetz: Einflussnahme auf den Bundesrat [#172262]
Datum
17. Dezember 2019 14:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG Anfrage Masernschutzgesetz: Einflussnahme auf den Bundesrat [#172262]
Datum
15. Januar 2020 17:42
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
2,4 KB
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es ist beabsichtigt, dem Antrag bezüglich des gewünschten Schreibens stattzugeben. Dem Schreiben als Anlage beigefügt war ein Informationspapier zur Nachweispflicht eines Masernschutzes in bestimmten Einrichtungen. Dieses dient als Grundlage für die Beratung über Fragen von Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen. Bezüglich des Informationspapiers ist beabsichtigt den Antrag gemäß § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG abzulehnen, da durch den Informationszugang noch andauernde Beratungen von Behörden beeinträchtigt würden. (Teil-)Ablehnende Bescheide versenden wir nur per Briefpost, da sich nur so der für den Lauf der Widerspruchsfrist maßgebliche Zugang des Bescheids rechtssicher feststellen lässt. Ich bitte Sie daher, mir eine Postadresse mitzuteilen, an die der Bescheid versandt werden kann. Alternativ könnten Sie Ihren Antrag auf das eigentliche Schreiben ohne Anhang beschränken. Dann könnte ein vollumfänglich stattgebender Bescheid per E-Mail ergehen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Unter den von Ihnen geschilderten Umständen beschrän…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage Masernschutzgesetz: Einflussnahme auf den Bundesrat [#172262]
Datum
22. Januar 2020 15:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Unter den von Ihnen geschilderten Umständen beschränke ich meine Anfrage vorübergehend auf das Schreiben, auch wenn ich gedacht hätte, dass zum jetzigen Zeitpunkt derartige Beratungen zwischen Behörden bereits lange abgeschlossen wären. Ich behalte mir vor, dieses Informationspapier nachträglich per IFG-Anfrage anzufordern. Bitte senden Sie mir das Schreiben in elektronischer Form zu. Ich bedanke mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172262

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Mail und gebe Ihrem Antrag in der Fassung v…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage Masernschutzgesetz: Einflussnahme auf den Bundesrat [#172262]
Datum
22. Januar 2020 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Mail und gebe Ihrem Antrag in der Fassung vom 22. Januar 2020 statt. Das gewünschte Schreiben übersende ich in der Anlage. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.