Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln

Gibt es mittlerweile Studien/Messungen zur gesundheitlichen Belastung von Flugpersonal, die seit geraumer Zeit durchgehend MNB tragen müssen? Falls ja, wo kann man solche Ergebnisse einsehen? Immerhin handelt es sich um einen ungewöhnlichen Arbeitsplatz mit besonderen gesundheitsbelastenden Bedingungen, weswegen das Personal auch ständig auf Flugtauglichkeit überprüft wird. Wie sieht es mit den Passagieren aus, die nicht auf ihre Gesundheitszustand überprüft werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es mittlerwe…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln [#257127]
Datum
15. August 2022 17:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es mittlerweile Studien/Messungen zur gesundheitlichen Belastung von Flugpersonal, die seit geraumer Zeit durchgehend MNB tragen müssen? Falls ja, wo kann man solche Ergebnisse einsehen? Immerhin handelt es sich um einen ungewöhnlichen Arbeitsplatz mit besonderen gesundheitsbelastenden Bedingungen, weswegen das Personal auch ständig auf Flugtauglichkeit überprüft wird. Wie sieht es mit den Passagieren aus, die nicht auf ihre Gesundheitszustand überprüft werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257127/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln [#257127]
Datum
16. August 2022 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wissenschaftliche Informationen, Forschungsergebnisse und Studien zur SA…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln [#257127]
Datum
24. August 2022 11:10
Status
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1,6 KB
image004.png
4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wissenschaftliche Informationen, Forschungsergebnisse und Studien zur SARS-CoV-2-Pandemie sind öffentlich zugänglich und werden auch vom BMG auf diesem Wege rezipiert. Darüber hinausgehende, nicht öffentlich zugängliche wissenschaftliche Informationen zur SARS-CoV-2-Pandemie sind im BMG nicht vorhanden. Listen, in denen wissenschaftliche Publikationen bestimmten Regelungsinhalten zugeordnet werden, werden vom BMG nicht geführt und sind demnach ebenfalls nicht vorhanden. Hinsichtlich öffentlich zugänglicher Informationen besteht gemäß § 9 Absatz 3 IFG kein Anspruch auf Informationszugang. Möglicherweise können Sie weitere Auskünfte beim für Luftverkehr zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) oder beim für Arbeitsschutz zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhalten. Mit freundlichen Grüßen,