Masken, Luftfilter, PCR/Antigenschnelltests im Landtag

Gibt es laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Geräte, die die Innenraumluft des Landtags von SarsCov2 reinigen? Wo befinden sich diese Geräte und während welcher Zeiten sind sie aktuell in Betrieb? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags die Möglichkeit, Luftreinigungsgeräte für ihre Büros im Landtag zu bestellen? Aus welchen Mitteln werden die Geräte und der Betrieb der Geräte gezahlt?

Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu freiwilligen PCR-Tests und/oder Antigen-Schnelltests? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die Kosten dieser Tests gezahlt?

Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu FFP-2-Masken o.ä.? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die zur Verfügung gestellten Masken gezahlt?

Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen gibt es derzeit im Landtag? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten vorübergehend angeordnet werden?

Was ist zu den vorangegangen Fragen (s.o.) schriftlich im Landtag niedergelegt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masken, Luftfilter, PCR/Antigenschnelltests im Landtag [#272798]
Datum
11. März 2023 17:17
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Geräte, die die Innenraumluft des Landtags von SarsCov2 reinigen? Wo befinden sich diese Geräte und während welcher Zeiten sind sie aktuell in Betrieb? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags die Möglichkeit, Luftreinigungsgeräte für ihre Büros im Landtag zu bestellen? Aus welchen Mitteln werden die Geräte und der Betrieb der Geräte gezahlt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu freiwilligen PCR-Tests und/oder Antigen-Schnelltests? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die Kosten dieser Tests gezahlt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu FFP-2-Masken o.ä.? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die zur Verfügung gestellten Masken gezahlt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen gibt es derzeit im Landtag? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten vorübergehend angeordnet werden? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Was ist zu den vorangegangen Fragen (s.o.) schriftlich im Landtag niedergelegt? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272798/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem LTranspG ist eingegangen und wird derzeit bearbeite…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage "Masken, Luftfilter, PCR/Antigenschnelltests im Landtag [#272798]"
Datum
14. März 2023 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem LTranspG ist eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. März 2023, die ich wie folgt beantwo…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage "Masken, Luftfilter, PCR/Antigenschnelltests im Landtag [#272798]"
Datum
22. März 2023 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. März 2023, die ich wie folgt beantworten möchte: Im Hauptgebäude des Landtags Rheinland-Pfalz, dem Deutschhaus, sind bauseits im Plenarsaal und in den Sitzungs- und Besprechungsräumen raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zur Zuführung von Frischluft vorhanden, ebenso in einigen Sitzungssälen und im Foyer des Abgeordnetengebäudes. HEPA-Filter oder vergleichbare Geräte kommen dort nicht zum Einsatz. In den sonstigen Büro- und Abgeordnetenräumen des Landtags sind zur Belüftung lediglich Fenster und keine RLT-Anlagen vorhanden. Es werden keine mobilen Luftreinigungsgeräte mit HEPA-Filter o. ä. zur Verfügung gestellt, eine Bestellmöglichkeit ist nicht geplant. Abgeordnete und Mitarbeiter des Landtags haben derzeit von Seiten des Landtags keinen regelmäßigen Zugang zu freiwilligen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests oder FFP2-Masken bzw. anderweitigem Mund-Nasen-Schutz. Die Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz orientierte und orientiert sich stets an den auf Bundes- und Landesebene geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen, die derzeit keine Bereitstellung von (FFP2-)Masken und/oder PCR- oder Antigen-Tests, keine Maskenpflicht, keine Testpflicht oder anderweitige Covid-19-spezifische Infektionsschutzmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung oder am Arbeitsplatz verpflichtend vorsehen. Mithin werden im Einklang mit den derzeit bestehenden rechtlichen Vorgaben in den Liegenschaften des Landtags keine verpflichtenden Covid-19-spezifischen Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt, auch keine Maskenpflicht. Es werden lediglich weiterhin Desinfektionsmittelspender in den Gebäuden des Landtags bereitgestellt. Daher fallen aktuell weder für Tests noch für Masken oder Filtergeräte Kosten an. Mangels geltender Regelungen ist zu alldem derzeit nichts schriftlich niedergelegt. Bitte beachten Sie die dieser E-Mail beigefügte Datenschutzerklärung in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen