Antrag nach dem LTranspG, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Geräte, die die Innenraumluft des Landtags von SarsCov2 reinigen? Wo befinden sich diese Geräte und während welcher Zeiten sind sie aktuell in Betrieb? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags die Möglichkeit, Luftreinigungsgeräte für ihre Büros im Landtag zu bestellen? Aus welchen Mitteln werden die Geräte und der Betrieb der Geräte gezahlt?
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Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu freiwilligen PCR-Tests und/oder Antigen-Schnelltests? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die Kosten dieser Tests gezahlt?
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Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu FFP-2-Masken o.ä.? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die zur Verfügung gestellten Masken gezahlt?
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Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen gibt es derzeit im Landtag? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten vorübergehend angeordnet werden?
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Was ist zu den vorangegangen Fragen (s.o.) schriftlich im Landtag niedergelegt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
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Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
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Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 272798
Antwort an:
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