Masken, Luftfilter, PCR/Schnelltests im Landtag

Gibt es laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Geräte, die die Innenraumluft des Landtags von SarsCov2 reinigen? Wo befinden sich diese Geräte und während welcher Zeiten sind sie aktuell in Betrieb? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags die Möglichkeit, Luftreinigungsgeräte für ihre Büros im Landtag zu bestellen? Aus welchen Mitteln werden die Geräte und der Betrieb der Geräte gezahlt?

Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu freiwilligen PCR-Tests und/oder Antigen-Schnelltests? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die Kosten dieser Tests gezahlt?

Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu FFP-2-Masken o.ä.? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die zur Verfügung gestellten Masken gezahlt?

Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen gibt es derzeit im Landtag? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten vorübergehend angeordnet werden?

Was ist zu den vorangegangen Fragen (s.o.) schriftlich im Landtag niedergelegt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masken, Luftfilter, PCR/Schnelltests im Landtag [#272799]
Datum
11. März 2023 17:18
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Geräte, die die Innenraumluft des Landtags von SarsCov2 reinigen? Wo befinden sich diese Geräte und während welcher Zeiten sind sie aktuell in Betrieb? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags die Möglichkeit, Luftreinigungsgeräte für ihre Büros im Landtag zu bestellen? Aus welchen Mitteln werden die Geräte und der Betrieb der Geräte gezahlt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu freiwilligen PCR-Tests und/oder Antigen-Schnelltests? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die Kosten dieser Tests gezahlt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu FFP-2-Masken o.ä.? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die zur Verfügung gestellten Masken gezahlt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen gibt es derzeit im Landtag? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten vorübergehend angeordnet werden? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Was ist zu den vorangegangen Fragen (s.o.) schriftlich im Landtag niedergelegt? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272799/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemü…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
WG: [EXTERN] Masken, Luftfilter, PCR/Schnelltests im Landtag [#272799]
Datum
14. März 2023 11:01
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schl…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
WG: [EXTERN] Masken, Luftfilter, PCR/Schnelltests im Landtag [#272799]
Datum
5. April 2023 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 11.03.2023 zu Masken, Luftfilter, PCR/Schnelltests im Landtag (#272799). I. Entscheidung Auf Ihren Antrag ergeht auf der Grundlage des IZG-SH die nachfolgende Entscheidung: 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den in der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein vorhandenen Informationen. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Für die Bearbeitung der erbetenen Informationen werden keine Auslagen erhoben. II. Begründung 1. Mit E-Mail vom 11.03.2023 erbaten Sie Auskunft zu folgenden Fragestellungen: Gibt es laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Geräte, die die Innenraumluft des Landtags von SarsCov2 reinigen? Wo befinden sich diese Geräte und während welcher Zeiten sind sie aktuell in Betrieb? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags die Möglichkeit, Luftreinigungsgeräte für ihre Büros im Landtag zu bestellen? Aus welchen Mitteln werden die Geräte und der Betrieb der Geräte gezahlt? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu freiwilligen PCR-Tests und/oder Antigen-Schnelltests? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die Kosten dieser Tests gezahlt? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu FFP-2-Masken o.ä.? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die zur Verfügung gestellten Masken gezahlt? Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen gibt es derzeit im Landtag? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten vorübergehend angeordnet werden? Was ist zu den vorangegangenen Fragen (s.o.) schriftlich im Landtag niedergelegt? 2. Sie haben einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen nach § 3 S. 1 des IZG-SH vom 19.01.2012 (GVOBl. 2012, S. 89). Danach hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Wir teilen Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrten Informationen in der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein vorliegen (Anlage). 3. § 13 IZG-SH sieht vor, dass die informationspflichtige Stelle Kosten (Auslagen und Gebühren) für die Bereitstellung von Informationen nach dem IZG-SH erheben kann. Die Bemessung der zu erhebenden Gebühren richtet sich nach dem zugrundeliegenden Verwaltungsaufwand (Bearbeitungszeit). Von der Erhebung von Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses geboten ist. Von der Erhebung der Kosten wird aufgrund des geringen Aufwandes abgesehen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70 in 24105 Kiel Widerspruch erhoben werden. Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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