Maskenatteste

Anfrage an: Robert Koch-Institut

wieviele Personen wurden nachweislich durch die Ausstellung von Maskenattesten im Zeitraum 2020 - 2023 geschädigt, und welche Schäden wurden diesbezüglich nachweislich registriert?

Ich wurde vom Bundesministerium für Gesundheit an Sie verwiesen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. April 2023
  • Frist
    27. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviele Personen wurden nachweislich…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenatteste [#277211]
Datum
25. April 2023 14:28
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviele Personen wurden nachweislich durch die Ausstellung von Maskenattesten im Zeitraum 2020 - 2023 geschädigt, und welche Schäden wurden diesbezüglich nachweislich registriert? Ich wurde vom Bundesministerium für Gesundheit an Sie verwiesen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277211/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.04.2023
Datum
4. Mai 2023 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.04.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0048 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.04.2023 [#277211] Guten Tag, ich bitte um Information des aktuellen Stands meiner Anfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.04.2023 [#277211]
Datum
21. Mai 2023 20:41
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Information des aktuellen Stands meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277211/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0048 [#277211] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0048 [#277211]
Datum
26. Mai 2023 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.04.2023, 2.13.04/0005#0048, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wir verstehen Ihre Anfrage so, dass Sie amtliche Informationen zu Anzahl und Art der Schäden begehren, die nachweislich auf Atteste zur Befreiung von einer sog. Maskenpflicht während der COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind. Hierzu liegen uns keine amtlichen Informationen vor. Über die Meldung nach dem Infektionsschutzgesetz und über die weitere Surveillance durch das RKI werden Virusnachweise und Erkrankungen sowie weitere hierzu relevante Informationen erfasst. Davon nicht erfasst ist der Umstand, ob zwischen Infektion bzw. Erkrankung und einem bei der infizierten bzw. erkrankten Person oder einem Dritten vorliegenden "Maskenattest" ein nachweislicher Kausalzusammenhang besteht. Ein Anspruch aus § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) oder § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) scheidet aus, da die Anwendungsbereiche dieser Gesetze vorliegend nicht eröffnet sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0048 [#277211] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ja…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0048 [#277211]
Datum
26. Mai 2023 18:41
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ja, Sie haben meine Anfrage richtig verstanden. Ist Ihnen eine andere Stelle bekannt, bei welcher diese Daten vorliegen könnten, oder wurden diese zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form erhoben? Da ich vom Bundesministerium für Gesundheit an das RKI verwiesen wurde, bin ich davon ausgegangen, dass diese Daten erfasst wurden. Vielen Dank für eine erneute Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277211/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0048 [#277211]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0048 [#277211]
Datum
28. November 2023 20:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenatteste“ vom 25.04.2023 (#277211) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 186 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>