Maskenbefreiung fliegendes Personal

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

wenn Flugbegleiter vom Betriebsarzt (Fliegerarzt) vom Maskentragen befreit wurden, gelten diese dann als flugdienstuntauglich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wenn Flugbegleiter vom Betriebsarzt (…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenbefreiung fliegendes Personal [#266296]
Datum
25. Dezember 2022 19:23
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wenn Flugbegleiter vom Betriebsarzt (Fliegerarzt) vom Maskentragen befreit wurden, gelten diese dann als flugdienstuntauglich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266296/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 25.12.2022, auf Zugang zu amtlichen Informationen, ist am …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
IFG-Antrag vom 2022_12_25; Maskenbefreiung fliegendes Personal [#266296]
Datum
27. Dezember 2022 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 25.12.2022, auf Zugang zu amtlichen Informationen, ist am 27.12.2022 eingegangen. Ihr Antrag wird innerhalb der gesetzlichen Frist geprüft und befindet sich in der weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gelten Flugbegleiter mit Maskenbefreiung als flugdienstuntauglich oder als vorübergehend nicht einsetzb…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 2022_12_25; Maskenbefreiung fliegendes Personal [#266296]
Datum
14. Januar 2023 10:52
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gelten Flugbegleiter mit Maskenbefreiung als flugdienstuntauglich oder als vorübergehend nicht einsetzbar? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266296/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre weitere Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 14.01…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 2022_12_25; Maskenbefreiung fliegendes Personal [#266296]
Datum
16. Januar 2023 12:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre weitere Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 14.01.2023, die am 16.01.2023 bei uns eingegangen ist. Die neue Anfrage ist inhaltsgleich (siehe auch gleicher Betreff) zur Anfrage vom 25.12.2022, welche sich aktuell in der Bearbeitung befindet und fristgerecht bis zum 27.01.2023 erledigt wird. Wir bitten Sie daher um ein wenig Geduld. Wir werden unaufgefordert auf Ihre Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> in vorbezeichneter Angelegenheit komme ich zurück auf Ihre Anfragen, die …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Anfrage vom 2022_12_25 und 2023_01_14; Maskenbefreiung fliegendes Personal [#266296]
Datum
25. Januar 2023 07:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in vorbezeichneter Angelegenheit komme ich zurück auf Ihre Anfragen, die ich nach Prüfung als allgemeine kostenfreie Sachauskunft (Bürgeranfrage) werte und beantworte Ihnen diese wie folgt: Eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich, denn die Befreiung von der Maskenpflicht kann unterschiedliche und individuelle medizinische Ursachen haben, die eventuell eine Untauglichkeit im Einzelfall mit sich bringen kann; automatisch führt es jedoch nicht zur Untauglichkeit. Die medizinischen Anforderungen an das Kabinenpersonal ergeben sich aus der Anhang IV, Abschnitt A und C der Verordnung (EU) 1178/2011 sowie den dazugehörigen Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM), veröffentlicht auf der Internetseite der EASA (European Union Aviation Safety Agency). Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen