Maskenpficht und Lockdown ohne Wirkung?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wie ist ihr Komentar zu der vom NATIONAL BUREAU OF ECONOMIC RESEARCH veröffentlichen Studie https://www.nber.org/papers/w27719.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Anna-Lena Finnern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist ihr Kome…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Anna-Lena Finnern
Betreff
Maskenpficht und Lockdown ohne Wirkung? [#196737]
Datum
7. September 2020 10:55
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist ihr Komentar zu der vom NATIONAL BUREAU OF ECONOMIC RESEARCH veröffentlichen Studie https://www.nber.org/papers/w27719.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna-Lena Finnern Anfragenr: 196737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196737/ Postanschrift Anna-Lena Finnern << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna-Lena Finnern
Anna-Lena Finnern
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpficht und Lockdown ohne Wirkung?“…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Anna-Lena Finnern
Betreff
AW: Maskenpficht und Lockdown ohne Wirkung? [#196737]
Datum
9. Oktober 2020 09:47
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpficht und Lockdown ohne Wirkung?“ vom 07.09.2020 (#196737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna-Lena Finnern Anfragenr: 196737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196737/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.09.2020 Sehr geehrte Frau Finnern, zu Ihrer o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: in…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.09.2020
Datum
13. Oktober 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Finnern, zu Ihrer o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: in der von Ihnen zitierten Studie untersuchen die Autoren die Zeitreihen der Anzahl von COVID-19 Todesfällen in 23 Ländern und 25 U.S. states, in denen jeweils mehr als 1.000 Menschen an COVID-19 bis Juli 2020 verstorben sind. Dabei finden sie, dass jeweils innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Auftreten der ersten 25 Todesfälle die exponentielle Rate des Anstiegs der Anzahl von Todesfällen deutlich gefallen ist (Fakt 1). Nach der ersten Phase eines schnellen Anstiegs hat sich diese Rate in der Nähe des Wertes 0 oder darunter eingependelt, so dass die Zahl der Todesfälle etwa konstant bleibt oder fällt (Fakt 2). Die Unterschiede in der exponentiellen Rate zwischen den Ländern sind deutlich gefallen und bleiben vergleichsweise niedrig (Fakt 3). Die epidemiologischen Modelle erklären diesen Rückgang der Steigerungsrate der Todesfälle mit einem Absinken der Transmissionsraten und damit der Reproduktionszahl R (Fakt 4). Nach der Anfangsphase fällt R auf Werte in der Nähe von 1 oder darunter und bleibt in diesem Bereich. Die Autoren versuchen nun einen Zusammenhang zwischen den Effekten des "Lockdowns" und der Lockerung dieses Lockdowns und den von Ihnen beobachteten 4 Fakten herzustellen. Sie sagen, dass möglicherweise unabhängig vom Lockdown auch freiwillige soziale Separierung, die Struktur menschlicher Kontaktnetzwerke und die Ausbreitungsdynamik des Virus zum Beispiel aufgrund saisonaler Variation eine wichtige Rolle spielen könnten. Die vier von den Autoren beschriebenen Fakten haben wir auch in Deutschland beobachtet und diese sind uns auch bekannt. Letztlich wird das SARS-CoV-2 Virus über reale Kontakte von Mensch zu Mensch übertragen und insofern spielt der Zeitpunkt des Beschlusses eines Lockdown nicht die entscheidende Rolle, sondern wie reale Kontakte innerhalb einer Gesellschaft eingeschränkt werden oder - etwa durch Einhalten der AHA-Regeln / AHA-L Regeln - so modifiziert werden können, dass es nur zu vergleichsweise wenigen Übertragungen kommt. Daher können - obwohl die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung weiterhin suszeptibel für das Virus ist - bestimmte Einschränkungen wieder gelockert werden, ohne dass es automatisch zu einer weiteren COVID-19 Welle kommt. Was bei den Autoren nicht erwähnt wird, sind die aktiven Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Ärzte: also der gezielten Testung von Personen, der Isolation von Fällen, der Quarantänisierung der engen Kontaktpersonen, sowie der Untersuchung von COVID-19-Ausbrüchen bis hin zu regionalen Lockdowns. Auch diese führen unabhängig vom nationalen Lockdown zu einer deutlichen Abschwächung der Epidemie. Daher sind die aktuellen Maßnahmen, wie Maskenpflicht in Supermärkten, im ÖPNV oder auch an Schulen nicht im Widerspruch zu den Ergebnissen dieser Veröffentlichung. Mit freundlichen Grüßen