Maskenpflicht an Grundschulen
Dieses Fax vom 11.04.2021 wurde bisher nicht beantwortet
auf mein Schreiben vom 27.03.2021 haben Sie mir nicht geantwortet. Ich gehe deshalb da-von aus, dass Sie das Maskentragen an Grundschulen ohne eine Gefährdungsbeurteilung an-geordnet haben. Nach dem auf eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 08.04.2021 stellt die Maskenpflicht, die Abstandsre-geln und die Schnelltests an Schulen eine Kindeswohlgefährdung dar. Ich zitiere hier aus dem Urteil (Seite 176):
„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psy-chosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.“
Ich sehe Gefahr im Verzug und fordere Sie deshalb dazu auf, die Maskenpflicht, die Abstand-regeln und die Schnelltests an Schulen sofort, also zum 12.04.21 zurückzunehmen, bzw. zu verbieten.
Anderenfalls machen Sie sich sowohl nach nationalem als auch internationalem Recht wis-sentlich und damit grobfahrlässig einer Kindeswohlgefährdung schuldig.
Ich fordere Sie weiterhin auf den Präsenzunterricht in vollem Umfang wieder aufzunehmen.
Ich werde diesen Termin überwachen und bei Nichteinhaltung Strafanzeige wegen fahrlässi-ger Kindeswohlgefährdung in schweren Fällen gegen die noch amtierende Kultusministerin Frau Dr. Susanne Eisenmann stellen. Ich werde dann auch meine Schreiben in den einschlä-gigen Foren im Internet teilen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. April 2021
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18. Mai 2021
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