Maskenpflicht an Grundschulen
Diese Anfrage wurde schon mit Mail vom 12.04.2021 an das Gesundheitsamt gestellt und nicht beantwortet. Das Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist in dieser Anfrage nicht enthalten.
Die Kernaussage des auf weiltweiten, wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Urteils ist:
„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.“
Ich frage mich jetzt, warum das für die Gesundheit unserer Kinder zuständige Amt nicht über diese wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt. Oder gibt es andere wissenschaftliche Erkenntnisse auf deren Basis das Gesundheitsamt seine Entscheidungen zum Wohl unserer Kinder trifft. Ich bitte Sie mir diese Grundlagen Ihrer Entscheidung bis zum 14.04.2021 zu übermitteln. Ich gebe mich nicht mit irgendwelchen Links zu frieden. Sondern möchte von Ihnen den Beleg und den Beweis, dass die Masken einen positiven Effekt auf den Verlauf der Pandemie haben und von den Masken für unsere Kinder keinerlei Gesundheitsgefahr ausgeht.
Es gibt weitere Fragen zu den PCR-Tests:
Nach den gutachterlichen Ausführungen ist der PCR-Test nicht geeignet einen Infektion mit SARS-COV-2 sicher nachzuweisen. Diese Aussage hat schon der Entwickler dieses Tests Kery Mullis getroffen. Frage an das Gesundheitsamt: Warum verwenden Sie diesen Test, wenn er nicht sicher eine Infektion nachweisen kann. Ich frage mich auch, warum bei den Tests nur das E-Gen berücksichtigt wird, was ja die höchste Fehlerrate aufweist. Warum werden nicht E-Gen, das RdRp-Gen und das N-Gen ausgewertet. Mir ist schon klar, dass das einen erhöhten Laboraufwand bedeutet, aber was ist das im Vergleich zu dem Schaden, der entsteht, wenn ein falsch-positiver vom Gesundheitsamt für 2 Wochen in Quarantäne geschickt wird. Mich würde interessieren schon mal interessieren, ob sich das Gesundheitsamt sich mit den volkswirtschaftlichen Schaden auseinander gesetzt hat.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, wieviel Personen anlässlich eines positiven Coronatests vom Gesundheitsamt Esslingen insgesamt in Quarantäne versetzt wurden.
Was ist mit den Personen, die Sie wegen eines Falsch-Positiven-Tests in Quarantäne versetzt haben, erhalten diese eine Entschädigung.
Es fällt deutlich auf, dass die Parameter der PCR-Test so gewählt wurden, dass möglichst viele positive Ergebnisse herauskommen. Warum?
Nach Aussagen der Gutachter können die Test-Parameter z.B. CT-Werte so gesteuert werden, dass die politisch passenden Inzidenz-Werte generiert werden können.
Ich habe schon früher festgestellt, dass die Anzahl der Infizierten mit der Anzahl der Tests steigt. Eine solche Korrelation muss also bestehen.
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten mir bis zum 14.04.2021 mitzuteilen: Wieviel Tests in der 12. Kalenderwoche diesen Jahres in Ihrem Amtsbezirk vorgenommen wurden. Wieviel Tests positiv und wieviel Tests negativ ausfielen und wieviel falsch-positive-Test sich ergeben haben. Ferner bitte ich mir mitzuteilen mit welchen CT-Werten die Tests gefahren wurden.
Weiter bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie die Schnelltests in das Ermittlung der Inzidenz eingehen und ob negative Ergebnisse berücksichtigt werden.
Auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die das Gerichtsverfahren zu Tage gefördert hat, müssen die Corona-Maßnahmen umgehend eingestellt werden. Auch das Maskentragen von Erwachsenen hat auf den Infektionsverlauf keinen Einfluss. Im Gegenteil, die Masken sind sogar Infektionstreibens, weil sie nicht sachgerecht gehandhabt werden. Jetzt musste ich noch vom Statistischen Bundesamt erfahren, dass wir in der schlimmsten Pandemie eine Untersterblichkeit von 9 % haben.
Ich stelle Ihnen in der Anlage das gesamt Urteil zur Verfügung. Ich denke, Sie müssen auf Grund dieser Erkenntnisse jetzt handeln, sonst machen Sie sich mitschuldig an einer Kindeswohlgefährdung. Sie können sich später nicht auf vorgesetzte Stellen berufen. Sie handeln eigenverantwortlich.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. April 2021
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18. Mai 2021
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