Maskenpflicht an Grundschulen

Diese Anfrage wurde schon mit Mail vom 12.04.2021 an das Gesundheitsamt gestellt und nicht beantwortet. Das Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist in dieser Anfrage nicht enthalten.
Die Kernaussage des auf weiltweiten, wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Urteils ist:
„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.“

Ich frage mich jetzt, warum das für die Gesundheit unserer Kinder zuständige Amt nicht über diese wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt. Oder gibt es andere wissenschaftliche Erkenntnisse auf deren Basis das Gesundheitsamt seine Entscheidungen zum Wohl unserer Kinder trifft. Ich bitte Sie mir diese Grundlagen Ihrer Entscheidung bis zum 14.04.2021 zu übermitteln. Ich gebe mich nicht mit irgendwelchen Links zu frieden. Sondern möchte von Ihnen den Beleg und den Beweis, dass die Masken einen positiven Effekt auf den Verlauf der Pandemie haben und von den Masken für unsere Kinder keinerlei Gesundheitsgefahr ausgeht.

Es gibt weitere Fragen zu den PCR-Tests:
Nach den gutachterlichen Ausführungen ist der PCR-Test nicht geeignet einen Infektion mit SARS-COV-2 sicher nachzuweisen. Diese Aussage hat schon der Entwickler dieses Tests Kery Mullis getroffen. Frage an das Gesundheitsamt: Warum verwenden Sie diesen Test, wenn er nicht sicher eine Infektion nachweisen kann. Ich frage mich auch, warum bei den Tests nur das E-Gen berücksichtigt wird, was ja die höchste Fehlerrate aufweist. Warum werden nicht E-Gen, das RdRp-Gen und das N-Gen ausgewertet. Mir ist schon klar, dass das einen erhöhten Laboraufwand bedeutet, aber was ist das im Vergleich zu dem Schaden, der entsteht, wenn ein falsch-positiver vom Gesundheitsamt für 2 Wochen in Quarantäne geschickt wird. Mich würde interessieren schon mal interessieren, ob sich das Gesundheitsamt sich mit den volkswirtschaftlichen Schaden auseinander gesetzt hat.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, wieviel Personen anlässlich eines positiven Coronatests vom Gesundheitsamt Esslingen insgesamt in Quarantäne versetzt wurden.
Was ist mit den Personen, die Sie wegen eines Falsch-Positiven-Tests in Quarantäne versetzt haben, erhalten diese eine Entschädigung.
Es fällt deutlich auf, dass die Parameter der PCR-Test so gewählt wurden, dass möglichst viele positive Ergebnisse herauskommen. Warum?

Nach Aussagen der Gutachter können die Test-Parameter z.B. CT-Werte so gesteuert werden, dass die politisch passenden Inzidenz-Werte generiert werden können.
Ich habe schon früher festgestellt, dass die Anzahl der Infizierten mit der Anzahl der Tests steigt. Eine solche Korrelation muss also bestehen.
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten mir bis zum 14.04.2021 mitzuteilen: Wieviel Tests in der 12. Kalenderwoche diesen Jahres in Ihrem Amtsbezirk vorgenommen wurden. Wieviel Tests positiv und wieviel Tests negativ ausfielen und wieviel falsch-positive-Test sich ergeben haben. Ferner bitte ich mir mitzuteilen mit welchen CT-Werten die Tests gefahren wurden.
Weiter bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie die Schnelltests in das Ermittlung der Inzidenz eingehen und ob negative Ergebnisse berücksichtigt werden.

Auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die das Gerichtsverfahren zu Tage gefördert hat, müssen die Corona-Maßnahmen umgehend eingestellt werden. Auch das Maskentragen von Erwachsenen hat auf den Infektionsverlauf keinen Einfluss. Im Gegenteil, die Masken sind sogar Infektionstreibens, weil sie nicht sachgerecht gehandhabt werden. Jetzt musste ich noch vom Statistischen Bundesamt erfahren, dass wir in der schlimmsten Pandemie eine Untersterblichkeit von 9 % haben.
Ich stelle Ihnen in der Anlage das gesamt Urteil zur Verfügung. Ich denke, Sie müssen auf Grund dieser Erkenntnisse jetzt handeln, sonst machen Sie sich mitschuldig an einer Kindeswohlgefährdung. Sie können sich später nicht auf vorgesetzte Stellen berufen. Sie handeln eigenverantwortlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Manfred Thömmes
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Diese Anfrage …
An Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt Details
Von
Manfred Thömmes
Betreff
Maskenpflicht an Grundschulen [#218411]
Datum
15. April 2021 10:02
An
Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Diese Anfrage wurde schon mit Mail vom 12.04.2021 an das Gesundheitsamt gestellt und nicht beantwortet. Das Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist in dieser Anfrage nicht enthalten. Die Kernaussage des auf weiltweiten, wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Urteils ist: „Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.“ Ich frage mich jetzt, warum das für die Gesundheit unserer Kinder zuständige Amt nicht über diese wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt. Oder gibt es andere wissenschaftliche Erkenntnisse auf deren Basis das Gesundheitsamt seine Entscheidungen zum Wohl unserer Kinder trifft. Ich bitte Sie mir diese Grundlagen Ihrer Entscheidung bis zum 14.04.2021 zu übermitteln. Ich gebe mich nicht mit irgendwelchen Links zu frieden. Sondern möchte von Ihnen den Beleg und den Beweis, dass die Masken einen positiven Effekt auf den Verlauf der Pandemie haben und von den Masken für unsere Kinder keinerlei Gesundheitsgefahr ausgeht. Es gibt weitere Fragen zu den PCR-Tests: Nach den gutachterlichen Ausführungen ist der PCR-Test nicht geeignet einen Infektion mit SARS-COV-2 sicher nachzuweisen. Diese Aussage hat schon der Entwickler dieses Tests Kery Mullis getroffen. Frage an das Gesundheitsamt: Warum verwenden Sie diesen Test, wenn er nicht sicher eine Infektion nachweisen kann. Ich frage mich auch, warum bei den Tests nur das E-Gen berücksichtigt wird, was ja die höchste Fehlerrate aufweist. Warum werden nicht E-Gen, das RdRp-Gen und das N-Gen ausgewertet. Mir ist schon klar, dass das einen erhöhten Laboraufwand bedeutet, aber was ist das im Vergleich zu dem Schaden, der entsteht, wenn ein falsch-positiver vom Gesundheitsamt für 2 Wochen in Quarantäne geschickt wird. Mich würde interessieren schon mal interessieren, ob sich das Gesundheitsamt sich mit den volkswirtschaftlichen Schaden auseinander gesetzt hat. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, wieviel Personen anlässlich eines positiven Coronatests vom Gesundheitsamt Esslingen insgesamt in Quarantäne versetzt wurden. Was ist mit den Personen, die Sie wegen eines Falsch-Positiven-Tests in Quarantäne versetzt haben, erhalten diese eine Entschädigung. Es fällt deutlich auf, dass die Parameter der PCR-Test so gewählt wurden, dass möglichst viele positive Ergebnisse herauskommen. Warum? Nach Aussagen der Gutachter können die Test-Parameter z.B. CT-Werte so gesteuert werden, dass die politisch passenden Inzidenz-Werte generiert werden können. Ich habe schon früher festgestellt, dass die Anzahl der Infizierten mit der Anzahl der Tests steigt. Eine solche Korrelation muss also bestehen. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten mir bis zum 14.04.2021 mitzuteilen: Wieviel Tests in der 12. Kalenderwoche diesen Jahres in Ihrem Amtsbezirk vorgenommen wurden. Wieviel Tests positiv und wieviel Tests negativ ausfielen und wieviel falsch-positive-Test sich ergeben haben. Ferner bitte ich mir mitzuteilen mit welchen CT-Werten die Tests gefahren wurden. Weiter bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie die Schnelltests in das Ermittlung der Inzidenz eingehen und ob negative Ergebnisse berücksichtigt werden. Auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die das Gerichtsverfahren zu Tage gefördert hat, müssen die Corona-Maßnahmen umgehend eingestellt werden. Auch das Maskentragen von Erwachsenen hat auf den Infektionsverlauf keinen Einfluss. Im Gegenteil, die Masken sind sogar Infektionstreibens, weil sie nicht sachgerecht gehandhabt werden. Jetzt musste ich noch vom Statistischen Bundesamt erfahren, dass wir in der schlimmsten Pandemie eine Untersterblichkeit von 9 % haben. Ich stelle Ihnen in der Anlage das gesamt Urteil zur Verfügung. Ich denke, Sie müssen auf Grund dieser Erkenntnisse jetzt handeln, sonst machen Sie sich mitschuldig an einer Kindeswohlgefährdung. Sie können sich später nicht auf vorgesetzte Stellen berufen. Sie handeln eigenverantwortlich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Thömmes Anfragenr: 218411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218411/ Postanschrift Manfred Thömmes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Thömmes
Manfred Thömmes
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Manfred Thömmes
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ [#218411]
Datum
13. Juni 2021 16:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/218411/ Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Esslingen hat weder auf meine E-Mail noch auf meine Anfrage über Frag des Staat geantwortet. Ich habe keinerlei Rückmeldung erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Manfred Thömmes Anhänge: - 218411.pdf Anfragenr: 218411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218411/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Manfred Thömmes
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ vom 15.04.2021 (…
An Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt Details
Von
Manfred Thömmes
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ [#218411]
Datum
13. Juni 2021 16:21
An
Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ vom 15.04.2021 (#218411) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Manfred Thömmes Anfragenr: 218411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218411/ Postanschrift Manfred Thömmes << Adresse entfernt >>
Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Thömmes, im Anhang senden wir Ihnen die Antworten auf Ihre Anfragen als PDF mit dem Dateinamen…
Von
Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ [#218411]
Datum
22. Juni 2021 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thömmes, im Anhang senden wir Ihnen die Antworten auf Ihre Anfragen als PDF mit dem Dateinamen "Frag-den-Staat [#218411] Antwort ES.PDF". Wir haben leider bereits eine Vorgängerversion bei Frag-den-Staat hochgeladen, die die folgende Nutzungsklausel noch nicht enthielt: "Dieses Schreiben darf nur insgesamt und nicht auszugsweise publiziert oder weitergegeben werden.". Bitte löschen Sie diese bereits hochgeladene Version mit dem Dateinamen „Frag-den-Staat [#218411].PDF“ und verwenden Sie nur die im Anhang dieser Mail zur Verfügung gestellte Datei. Mit freundlichen Grüßen

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