Maskenpflicht aufgrund erhöhten Risikos einer Erkrankung an Covid19
Anfrage an:
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Es herrscht Maskenpflicht i.d.R. dort, wo Menschen in Räumen zusammenkommen, ab September zusätzlich in Schulen in Baden-Württemberg.
Das bedeutet, es muss eine erhöhte Ansteckungsgefahr in Geschäften, in Bus und Bahn, in Fitnessstudios vor allem mit begrenztem Raumangebot und dann auch Schulen vorhanden sein.
Ich möchte Sie bitten, mir diese erhöhte Gefahr einer Infektion mit CoVid-19 mindestens für die o.g. genannten Fälle zu bestätigen.
Ich danke Ihnen vorab und verbleibe
Anfrage abgelehnt
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Datum4. September 2020
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4. Oktober 2020
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