Maskenpflicht aufgrund erhöhten Risikos einer Erkrankung an Covid19

Es herrscht Maskenpflicht i.d.R. dort, wo Menschen in Räumen zusammenkommen, ab September zusätzlich in Schulen in Baden-Württemberg.

Das bedeutet, es muss eine erhöhte Ansteckungsgefahr in Geschäften, in Bus und Bahn, in Fitnessstudios vor allem mit begrenztem Raumangebot und dann auch Schulen vorhanden sein.

Ich möchte Sie bitten, mir diese erhöhte Gefahr einer Infektion mit CoVid-19 mindestens für die o.g. genannten Fälle zu bestätigen.

Ich danke Ihnen vorab und verbleibe

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    4. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es herrscht Maske…
An Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht aufgrund erhöhten Risikos einer Erkrankung an Covid19 [#196615]
Datum
4. September 2020 15:51
An
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es herrscht Maskenpflicht i.d.R. dort, wo Menschen in Räumen zusammenkommen, ab September zusätzlich in Schulen in Baden-Württemberg. Das bedeutet, es muss eine erhöhte Ansteckungsgefahr in Geschäften, in Bus und Bahn, in Fitnessstudios vor allem mit begrenztem Raumangebot und dann auch Schulen vorhanden sein. Ich möchte Sie bitten, mir diese erhöhte Gefahr einer Infektion mit CoVid-19 mindestens für die o.g. genannten Fälle zu bestätigen. Ich danke Ihnen vorab und verbleibe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196615/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht aufgrund erhöhten Risikos einer Er…
An Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maskenpflicht aufgrund erhöhten Risikos einer Erkrankung an Covid19 [#196615]
Datum
5. Oktober 2020 07:25
An
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht aufgrund erhöhten Risikos einer Erkrankung an Covid19“ vom 04.09.2020 (#196615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, da ich andernfalls eine Anwaltskanzlei mit der erneuten Anfrage beauftragen und die Anfrage in der Lokalpresse veröffentlichen werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196615/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in die zeitliche Verzögerung bitten wir zu entschuldigen, diese Email hätte Sie im Sep…
Von
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Betreff
WG: Maskenpflicht aufgrund erhöhten Risikos einer Erkrankung an Covid19 [#196615]
Datum
5. Oktober 2020 17:56
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die zeitliche Verzögerung bitten wir zu entschuldigen, diese Email hätte Sie im September bereits erreichen sollen. Nach Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Antrag gem. § 9 Abs. 3 Nr. 5 LIFG abgelehnt wird. Es wird davon ausgegangen, dass Sie sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können, z.B. aufgrund der umfänglichen Informationen auf der Internetpräsenz des RKI. Rechtsgrundlage für das RKI ist § 4 IfSG. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maskenpflicht aufgrund erhöhten Risikos einer Erkrankung an Covid19“ [#196615] [#196615]
Datum
6. Oktober 2020 06:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196615/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die um Auskunft ersuchte Behörde die Gefahrenlage sehr wohl einschätzen können oder konkret ihre Empfehlung der Bevölkerung mitteilen sollte. Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196615.pdf - 2020-10-05_2-smime.p7s Anfragenr: 196615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196615/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. …
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Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen