Maskenpflicht im Einzelhandel
Anfrage an:
Gesundheitsamt Kreis Siegen-Wittgenstein
Ich sehe immer wieder, dass im Einzelhandel an der Brotthecke oder Käse-Fleischthecke keine Schutzmasken oder nur ein Gesichtsschutz getragen wird.
Bei Nachfragen wird gesagt der Plexiglasschutz uaf der Thecke reicht aus.
Was aber ist mit der Tröpfchenkontamination der Auslage?
Meiner Ansicht nach müssten gerade hier vorsorglich Gesichtsmasken die Mund und Nase bedecken getragen werden. Wenn ein Infizierter in einer Bäckerei die Auslage kontaminiert ist der halbe Ort betroffen?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum29. April 2020
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3. Juni 2020
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