Maskenpflicht im Freien

1.) wissenschaftliche Gutachten aus Sicht der Aerosolforschung zu, die zur Regelung einer allgemeinen Maskenpflicht im Freien auf bestimmten Plätzen in der Marburger Innenstadt führen. 2.) konkrete Studien zum Aufenthalts- und Gesprächsverhaltens des (Lauf)publikums in den Bereichen (z.B. Oberstadt). 3.) Ggf. sachliche Begründungen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die dazu führen, dass nicht konkretisiert wird (10 min. Gesprächsdauer). 4.) Auskunft zu Bemühungen mit der wissenschaftlichen Expertise vor ORt zu einer konkreten Gefahreneinschätzung zu kommen.

Ergebnis der Anfrage

Verweis auf Landesverordnung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) wissenschaftliche G…
An Landkreis Marburg-Biedenkopf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht im Freien [#219853]
Datum
5. Mai 2021 18:42
An
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) wissenschaftliche Gutachten aus Sicht der Aerosolforschung zu, die zur Regelung einer allgemeinen Maskenpflicht im Freien auf bestimmten Plätzen in der Marburger Innenstadt führen. 2.) konkrete Studien zum Aufenthalts- und Gesprächsverhaltens des (Lauf)publikums in den Bereichen (z.B. Oberstadt). 3.) Ggf. sachliche Begründungen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die dazu führen, dass nicht konkretisiert wird (10 min. Gesprächsdauer). 4.) Auskunft zu Bemühungen mit der wissenschaftlichen Expertise vor ORt zu einer konkreten Gefahreneinschätzung zu kommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219853/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, in Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.05. 2021 wird darauf hingewiesen, das…
Von
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Betreff
AW: Maskenpflicht im Freien [#219853]
Datum
11. Mai 2021 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, in Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.05. 2021 wird darauf hingewiesen, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien in der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung - CoKoBeV) vom 26. November 2020 in der Fassung der 33. Änderungsverordnung vom 5. Mai 2021 (GVBl. S. 236) geregelt ist (vgl. § 1a CoKoBeV). Gesonderte oder darüberhinausgehende Regelungen des Landkreises Marburg-Biedenkopf oder der Stadt Marburg hierzu gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider geben Sie nur den Hinweis, dass die Verordungen…
An Landkreis Marburg-Biedenkopf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maskenpflicht im Freien [#219853]
Datum
22. Mai 2021 09:24
An
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider geben Sie nur den Hinweis, dass die Verordungen entsprechend regeln, aber nicht auf welcher Grundlage dies getan wird. Daher noch einmal die Frage: Inwiefern und welche Erkenntnisse der Areosolforschung sind Grundlage für diese Regelungen, darüber hinaus welche Erkenntnisse zum Aufenthaltsverhalten. Noch eine zusätzliche Frage: Welches Monitoringsystem bezüglich der Regelungen ist - auch auf Landkreisebene - installiert um Verorndungen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand je anzupassen bzw. die Verordnungen zurückzunehmen und hat der Landkreis besondere MAßnahmen (in Planung) die fachlichen Expertisen der ansässigen Universitäten einzubeziehen? Mit freundlichen Grüßen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219853/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Mai 2021 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
imagec64eba.GIF
2,1 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, in Bezug auf Ihre weitere Anfrage vom 22.05.2021 wird mitgeteilt, dass…
Von
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Betreff
AW: Maskenpflicht im Freien [#219853]
Datum
28. Mai 2021 14:34
Status
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, in Bezug auf Ihre weitere Anfrage vom 22.05.2021 wird mitgeteilt, dass der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf als untere Gesundheitsbehörde (§§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 HGöGD) die Vorschriften der CoKoBeV umzusetzen hat. Der Landkreis ist auch nicht befugt, Verordnungen des Bundes oder Landes Hessen "anzupassen" oder "zurückzunehmen". Für die Fragestellung, auf welcher Grundlage die landesrechtlichen Regelungen der CoKoBeV erfolgt sind, ist daher der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf nicht der richtige Adressat. Mit freundlichen Grüßen