Maskenpflicht im ÖPNV

Anfrage an: Stadt Ulm

Seit dem 27. April 2020 gilt im ÖPNV eine Maskenpflicht. Als regelmäßiger Nutzer der Straßenbahn in Ulm stelle ich bei jeder Fahrt fest, dass mindestens zwei Fahrgäste keine Maske tragen und weitere drei bis fünf Fahrgäste ihre Maske entweder unter der Nase oder gar unter dem Kinn hängen haben. Teilen Sie mir bitte mit, wieviele Kontrollen auf Einhaltung der Maskenpflicht bisher im ÖPNV im Zuständigkeitsbereich der Stadt Ulm durchgeführt wurden und wieviele Verstöße dabei festgestellt wurden. Falls bislang keine Kontrollen durchgeführt wurden, bitte ich um Angabe der Gründe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    3. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit dem 27. Apri…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht im ÖPNV [#187818]
Datum
3. Juni 2020 16:36
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 27. April 2020 gilt im ÖPNV eine Maskenpflicht. Als regelmäßiger Nutzer der Straßenbahn in Ulm stelle ich bei jeder Fahrt fest, dass mindestens zwei Fahrgäste keine Maske tragen und weitere drei bis fünf Fahrgäste ihre Maske entweder unter der Nase oder gar unter dem Kinn hängen haben. Teilen Sie mir bitte mit, wieviele Kontrollen auf Einhaltung der Maskenpflicht bisher im ÖPNV im Zuständigkeitsbereich der Stadt Ulm durchgeführt wurden und wieviele Verstöße dabei festgestellt wurden. Falls bislang keine Kontrollen durchgeführt wurden, bitte ich um Angabe der Gründe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187818 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in Für die Kontrolle in den Fahrzeugen des Ulmer Stadtverkehrs ist die SWU zuständig. …
Von
Stadt Ulm
Betreff
Maskenpflicht im ÖPNV [#187818]
Datum
4. Juni 2020 14:48
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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62,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Für die Kontrolle in den Fahrzeugen des Ulmer Stadtverkehrs ist die SWU zuständig. Im Rahmen der täglichen Fahrscheinkontrollen wird auch die Maskenpflicht kontrolliert und bei Nichtbefolgen vom Hausrecht Gebrauch gemacht (Platzverbot, maximal Eingreifen der Polizei nach Anruf). Allerdings wird kein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt, u.a. weil die SWU rechtlich nicht dazu berechtigt ist (das darf nur die Polizei). Insofern existieren auch keine Zahlen zu solchen Vorfällen. Bei täglich über 50 Fahrzeugen im Einsatz sowie über 800 Haltestellen im Stadtgebiet, wäre ein flächendeckender Kontrollaufwand auch nicht zu gewährleisten. Es gibt aber auch Fahrgäste, welche ein Attest vorweisen können, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen/müssen. Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort in welcher Sie auf das Hausrecht der SWU verwei…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maskenpflicht im ÖPNV [#187818]
Datum
4. Juni 2020 15:21
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort in welcher Sie auf das Hausrecht der SWU verweisen. Letzte Woche wurde mir von einem Kontrolleur der SWU mitgeteilt, es sei nicht deren Aufgabe, die Vorschriften der Corona-Verordnung zu überwachen, gleichwohl würden Fahrgäste zur Einhaltung der Maskenpflicht angehalten. Sie teilen mir richtigerweise mit, dass die SWU keine hoheitlichen Befugnisse wahrnehmen kann, verwisen aber dennoch auf das Hausrecht der SWU. Liege ich somit richtig in der Annahme, dass die Stadt Ulm, in ihrer Eigenschaft der örtlich zuständigen Ortspolizeibehörde, die Einhaltung der Corona-Verordnung (zumindest im Bereich der Maskenpflicht im ÖPNV) weder überwacht noch eventuelle Verstöße ahndet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187818 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>