Maskenpflicht in Berlin

auf Basis welcher Studien, wissenschaftlicher Erkenntnisse, Zahlen ergibt sich, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung - insbesondere im Freien - die Ausbreitung von Covid-19 verhindert oder minimiert?
Auf Basis welcher Studien, wissenschaftlicher Erkenntnisse, Zahlen ergibt sich, dass eine medizinische oder FFP2 Maske besser geeignet ist, als eine sog. Alltagsmaske?
Welche Informationen liegen Ihnen zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung beim längeren Tragen von FFP2 Masken vor? (vgl. Arbeitsschutz)
Besten Dank

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  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
27. Januar 2021 17:57
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf Basis welcher Studien, wissenschaftlicher Erkenntnisse, Zahlen ergibt sich, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung - insbesondere im Freien - die Ausbreitung von Covid-19 verhindert oder minimiert? Auf Basis welcher Studien, wissenschaftlicher Erkenntnisse, Zahlen ergibt sich, dass eine medizinische oder FFP2 Maske besser geeignet ist, als eine sog. Alltagsmaske? Welche Informationen liegen Ihnen zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung beim längeren Tragen von FFP2 Masken vor? (vgl. Arbeitsschutz) Besten Dank
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Antragsteller/in eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209921/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Die Senatskanzlei ist nicht f…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
28. Januar 2021 08:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Die Senatskanzlei ist nicht für die Beantwortung allgemeiner medizinischer Fragen zuständig. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG). Ihre E-Mail wurde nicht weitergeleitet, da Sie dem widersprochen haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mich in meiner Anfrage missverstä…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
31. Januar 2021 14:25
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mich in meiner Anfrage missverständlich ausgedrückt: ich möchte keine medizinische Auskunft. Ich möchte gern wissen, welche Studien, Erkenntnisse, Zahlen, der Berliner Senat/der Regierende Bürgermeister herangezogen haben, um die div. Maskenpflicht/en in Antragsteller/in zu verordnen. Welche Unterlagen lagen dem Senat/dem Regierenden Bürgermeister vor, um zu entschieden, dass das Tragen von (bestimmten) Masken an (bestimmten) Orten zur Eindämmung des Virus und zur Minimierung der positiv Getesteten beitragen wird? ich bitte daher um Zusendung der entsprechenden Grundlagen, aufgrund derer die Maskenpflicht grundsätzlich verordnet und neuerlich auch auf bestimmte Masken eingegrenzt wurde. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209921/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Präzisierung Ihrer Anfrage. Hierfür ist die Senatsverwaltung für Gesund…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
12. Februar 2021 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Präzisierung Ihrer Anfrage. Hierfür ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) zuständig. Soll ich die Anfrage an diese weiterleiten? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Angebot, meine Anfrage weiterzuleiten. Mir ist…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
13. Februar 2021 14:09
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Angebot, meine Anfrage weiterzuleiten. Mir ist nicht klar, warum Sie meine Anfrage weiterleiten wollen. Ich habe nach Unterlagen gefragt, die dem Berliner Senat/dem Regierenden Bürgermeister zur Entscheidungsfindeung vorlagen, als die Pflicht zum Tragen von (medizinischen) Masken im ÖPNV, in Geschäften und an einigen öffentlichen Orten in Antragsteller/in beschlossen wurde. Ihr Angebot zur Weiterleitung lässt für mich nur zwei mögliche Schlüsse zu: 1. Entweder verfügte der Berliner Senat/der Regierende Bürgermeister über keine Unterlagen zur Entscheidungsfindung, oder 2. die Beschlüsse wurden nicht wie in den Medien dargestellt vom Berliner Senat und unserem Regierenden Bürgermeister getroffen, sondern von der SenGPG. wenn 1.) wie können Beschlüsse von den Beteiligten ohne entsprechende Informationen/Unterlagen zur Thematik gefasst werden? Auf Basis welcher Fakten werden denn Beschlüsse gefasst und Gesetze verabschiedet? Informiert sich jeder Abgeordnete selbst, so wie er/sie es für richtig hält? wenn 2.) mit welchem Gesetz ist die SenGPG legitimiert, ohne Zutun des Senats/des Regierenden Bürgermeisters, Beschlüsse dieser Art zu treffen. Möglicherweise habe ich in Unkenntnis der Berliner Politik etwas übersehen, oder auch falsch verstanden. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209921/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in den Ausführungen in Ihrer E-Mail vom 13. Februar 2021 entnehme ich, dass Sie annehmen, der …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
11. März 2021 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in den Ausführungen in Ihrer E-Mail vom 13. Februar 2021 entnehme ich, dass Sie annehmen, der Berliner Senat bestehe lediglich aus dem Regierenden Bürgermeister. Hieraus ziehen Sie die Schlussfolgerung, dass Ihre Anfrage bei der Senatskanzlei richtig platziert ist und dementsprechend dort die erforderlichen Dokumente vorliegen müssten. Dabei berücksichtigen Sie jedoch nicht, dass der Berliner Senat sowohl aus dem Regierenden Bürgermeister als auch aus weiteren Senatoren und Senatorinnen besteht. Diesen untersteht jeweils eine Senatsverwaltung. Hierzu gehört auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihre Anfrage weiterleiten, weil Sie sich nicht an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sondern an die unzuständige Stelle gewandt haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin mir als Bürgerin durchaus bewusst darüber, dass der Berliner Senat nicht nu…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
14. März 2021 10:49
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
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Sehr << Anrede >> ich bin mir als Bürgerin durchaus bewusst darüber, dass der Berliner Senat nicht nur aus dem Regierenden Bürgermeister besteht. Nicht bewusst war ich mir darüber, dass die Senatskanzlei keine "zentrale Sammelstelle" für alle Unterlagen hat, die für Senatsbeschlüsse verwendet werden. Ich komme aus der Wirtschaft und da ist es üblich, dass z.B. im Vorstandssekretariat alle Unterlagen zu Sitzungen gesammelt werden, damit sie bei Bedarf eingesehen werden können. Leiten Sie gern meine Anfrage weiter. Und ich wiederhole mich: ich möchte keine Erklärung für das für und wider der (medizinischen) Maskenpflicht. Ich möchte lediglich die Unterlagen benannt haben, die dem Senat zur Beurteilung der Sachlage vorgelegt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209921/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
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Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. März 2021 10:49
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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 14.3.2021 stellten Sie einen erneuten Antrag auf Aktenauskunft (Nr. 20…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
21. April 2021 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 14.3.2021 stellten Sie einen erneuten Antrag auf Aktenauskunft (Nr. 209921; AZ 1992_21/05) gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Diesem Antrag in Verbindung mit Ihrem Antrag vom 28.1.2021 wird wie folgt entsprochen: 1.) Auf Basis welcher Studien, wissenschaftlicher Erkenntnisse, Zahlen ergibt sich, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung - insbesondere im Freien - die Ausbreitung von Covid-19 verhindert oder minimiert? Antwort: • Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. • Bei korrekter Trageweise kann bei Verwendung von FFP2 Masken von einer besseren Filtrationswirkung im Vergleich zum chirurgischen Mund-Nase-Schutz (OP Masken) ausgegangen werden. Dadurch soll die Möglichkeit der Weiterverbreitung der SARS-CoV-2-Viren an Orten des notwendigen öffentlichen Lebens weiter vermindert werden. • Bei korrekter Trageweise und ggf. arbeitsmedizinischer Beurteilung kann bei Verwendung von FFP2 Masken oder chirurgischen Mund-Nase-Schutz (OP Masken) davon ausgegangen werden, dass die Möglichkeit der Weiterverbreitung der SARS-CoV-2-Viren an Orten des notwendigen öffentlichen Lebens, insbesondere an denen ein Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern nicht eingehalten werden kann, weiter vermindert werden wie auch vom RKI empfohlen. Im wissenschaftlichen Diskurs gibt es darüber naturgemäß einen breiten Austausch über das Pro und Contra um den medizinischen Nutzen der „Maskenpflicht“ im Freien. Auf Basis welcher Studien, wissenschaftlicher Erkenntnisse, Zahlen ergibt sich, dass eine medizinische oder FFP2 Maske besser geeignet ist, als eine sog. Alltagsmaske? Welche Informationen liegen Ihnen zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung beim längeren Tragen von FFP2 Masken vor? (vgl. Arbeitsschutz) Antwort: • Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. • Richtig angewendet bieten Masken /FFP 1/2/3, KN95, N95 und chirurgische Masken nachweislich einen wirksameren Schutz gegen Aerosole, die eine unbestreitbare Rolle bei der Übertragung der SARS-CoV-2 Viren spielen, als dies bei den sogenannten Alltagsmasken der Fall ist (nachzulesen auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Aerosolforschung – https://info.gaef.de/postionspapier). • Eine Metaanalyse kam kürzlich ebenfalls zu dem Ergebnis, dass einfache OP-Masken das Risiko einer Infektion des Trägers deutlich reduzieren können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte diese Studie in Auftrag gegeben. Im Juni erschien sie in der Fachzeitschrift The Lancet (S. 1.973). • Zur gesundheitlichen Gefährdung beim längeren Tragen von Masken liegen unterschiedliche widersprüchliche, teilweise mehr als 10 Jahre alte Studien vor. Mögliche Gefährdungen sind aktuell Gegenstand der Forschung, abschließende Ergebnisse liegen bisher nicht vor. Oftmals handelt es sich um Untersuchungen, die das stundenlange ununterbrochene Trage von Masken beurteilten. Ein stundenlanges ununterbrochenes Tragen von Masken kommt im privaten Bereich praktisch nicht vor! • Die berufliche Nutzung verschiedener Maskenarten sind durch entsprechende Bestimmungen im Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG geregelt und dort einsehbar. 2.) Soweit sich Ihr Antrag auf Intentionen des Verordnungsgebers zur Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 2. InfSchMV bezieht, verweise ich auf die jeweiligen Begründungen zur jeweils aktuellen 2.InfSchMV (zu finden unter: https://www.parlament-berlin.de/de/Do...). Es wird keine Auskunft zu Unterlagen wie Entwürfen und Stellungnahmen zur 2. InfSchMV gewährt. Auch zu einem späteren Zeitpunkt wird hierzu kein Informationszugang ermöglicht werden. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz sieht einen Informationsanspruch nur vor, soweit keine Ausnahmegründe vorliegen. Die Informationsfreiheit ist zwar voraussetzungslos, aber nicht grenzenlos (Schnabel/Freund, DÖV 2012, S. 192, 192). Ihrem Begehren steht § 10 Absatz 3 Nummer 1 IFG entgegen. Danach besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft soweit sich Akten auf die Beratung des Senats sowie deren Vorbereitungen beziehen. Die Norm verwirklicht den Grundsatz des Kernbereiches der exekutiven Eigenverantwortung (vgl. dazu etwa Schnabel/Freund, DÖV 2012, S. 192, 197 sowie Stollwerck, LKV 2016, S. 1, 9). In diesem nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich steht dem Senat ein gewisser Spielraum zu (vgl. BerlVerfGH, Urteil vom 14. Juli 2010 – VerfGH 57/08). Dadurch soll ein „Mitregieren Dritter bei Entscheidungen“ des Berliner Senats verhindert werden. Dieser Schutz setzt dem parlamentarischen Auskunftsrecht Grenzen, welche erst recht bei Informationszugangsansprüchen nach Informationsfreiheitsgesetzen zu beachten sind (so für das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – BT-Drs. 15/4493, S. 12). Der Gesetzgeber kann dabei, wie im Land Antragsteller/in, die Grenzen des Informationsfreiheitsgesetzes weiterziehen, als es der Grundsatz des Kernbereiches der exekutiven Eigenverantwortung erfordert (Schnabel/Freund, DÖV 2012, S. 192, 197). Die in Ihrem Antrag bezeichneten Akten beziehen sich auf den Entscheidungsprozess bezüglich des Erlasses der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und Änderungen dieser Verordnung mithin auf Beratungen des Senats sowie deren Vorbereitungen. Akteneinsicht ist daher gemäß § 10 Absatz 3 Nummer 1 IFG Bln nicht einzuräumen, um eine einengende Vorwirkung zu verhindern, welche die Regierung in der ihr zugewiesenen selbstständigen Funktion insbesondere auch im Hinblick auf die Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers beeinträchtigen könnte (siehe bezüglich der einengenden Vorwirkungen jüngst das VG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2020 – 6 L 681/20, BeckRS 2020, 17978 Rn. 8). Daher erstreckt sich der Schutz auch auf schon abgeschlossene Vorgänge (BVerwG NVwZ 2017, S. 1621, 1622). Gerade bei der Bewältigung der „Corona-Krise“ handelt es sich um ein dynamisches Geschehen, bei dem ein eigenverantwortliches Handeln der Regierung auch mit Blick auf eventuelle zukünftige Entscheidung gewahrt bleiben muss (VG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2020 – 6 L 681/20, BeckRS 2020, 17978 Rn. 10). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. 1.) Leider haben Sie meine Frage nicht…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
23. April 2021 10:25
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. 1.) Leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet, warum eine FFP2 Maske einen höheren Schutz bietet, als eine OP-Maske. Sie schreiben: ".... Richtig angewendet bieten Masken /FFP 1/2/3, KN95, N95 und chirurgische Masken nachweislich einen wirksameren Schutz gegen Aerosole, die eine unbestreitbare Rolle bei der Übertragung der SARS-CoV-2 Viren spielen, als dies bei den sogenannten Alltagsmasken der Fall ist (nachzulesen auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Aerosolforschung – https://info.gaef.de/postionspapier). • Eine Metaanalyse kam kürzlich ebenfalls zu dem Ergebnis, dass einfache OP-Masken das Risiko einer Infektion des Trägers deutlich reduzieren können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte diese Studie in Auftrag gegeben. Im Juni erschien sie in der Fachzeitschrift The Lancet (S. 1.973)." --> hier geht es um "chirurgische Masken" und "einfache OP-Masken" --> der Link zu dem Positionspapier funktioniert nicht. 2.) Verstehe ich es richtig, dass ich als Bürgerin keinen Zugang zu den Dokumenten habe, die den Abgeordneten vor/bei Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese sich in das abzustimmende und zu entscheidende Thema einarbeiten können? Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209921/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht in Antragsteller/in“ vom 27.01.20…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
21. Juni 2021 09:07
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht in Antragsteller/in“ vom 27.01.2021 (#209921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209921/
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in unter der aktuellen Coronaschutzverordnung können sie alles finden was sie über die Maskenp…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
21. Juni 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unter der aktuellen Coronaschutzverordnung können sie alles finden was sie über die Maskenpflicht wissen müssen. https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Nochmal: Ich möchte die wissenschaftlichen Studien genannt bekommen, die belegen, …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Maskenpflicht in Antragsteller/in [#209921]
Datum
21. Juni 2021 13:06
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Nochmal: Ich möchte die wissenschaftlichen Studien genannt bekommen, die belegen, dass FFP2 Masken besser als OP-Masken schützen und die der entsprechenden Entscheidung des Senats zugrunde gelegt wurden. Die getroffenen Entscheidungen sind mir bekannt, die müssen Sie mir nicht schicken. Bitte schicken Sie mir die wissenschaftlichen GRUNDLAGEN für die Entscheidung. Das kann doch nicht so schwierig sein. Oder gibt es diese gar nicht? Wenn nein : auf welcher Basis wurden dann die Entscheidungen getroffen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209921/