Maskenpflicht in den Zügen ab 20.03.2022 - präzisere Fragestellungen

Außerhalb von Hotspots sind alle Menschen, besonders in Pflegeeinrichtungen (z.B. Altenheime, Krankenhäuser) mit ggf. vielen (zum Teil geschwächten, kränkelnden) vulnerablen Gruppen, gesetzgeberisch weiterhin zum Maskentragen verpflichtet.

Neben diesen (für mich verständlichen) Einrichtungen ist ebenso eine Maskenpflicht im Bahnverkehr vorgeschrieben.

In den Zügen gilt die Maskenpflicht unabhängig von der Auslastung des Zuges oder der Beschaffenheit des Zuges (z.B. Tagesrandzüge/Abteile), sogar im Gastronomiebereich während der "Verzehrpausen".

Es ist mir unbekannt, ob vulnerable Gruppen eher im öffentlichen Verkehr anzutreffen sind, als in anderen öffentlichen Einrichtungen.

Aus meiner Sicht gehört die Maskenpflicht auch in den Zügen abgeschafft,
da diese ein enormes Konfliktpotenzial für Reisende und Personal inne hat,
sowie dem Umstand, dass in vielen Ländern Europas mit direktem internationalen Personenverkehr (Nah- und Fernverkehr!) von/nach Deutschland, die Maskenpflicht in Kürze fallen wird oder bereits gefallen ist.
(z.B. Schweiz, Dänemark, Tschechei)

Man kann Einreisenden aus dem Ausland auch nicht vermitteln, warum diese teilweise stundenlang ohne Maske im SELBEN Zug Bahnfahren durften, aber dann ab der Grenze eine Maske oder teilweise FFP2-Maske tragen müssen - sogar im Transitverkehr.
Beispiel:
ICE Interlaken nach Frankfurt, bei welchem ab Basel Bad Bf mindestens medizinische Maskenpflicht herrscht.
oder:
RB Decin (CZ) - Schöna - Sebnitz (Sachsen) - Rumburk (CZ) mit FFP2-Maskenpflicht zwischen Schöna und Sebnitz.

Diese Maskenpflichtregelungen betreffen sogar touristische Verkehre,
z.B. Harzer Schmalspurbahn (HSB).
Zwischen z.B. der HSB und anderen touristischen Attraktionen erscheint mir kein unterschiedliches Infektionsrisiko zu bestehen, welches in der HSB eine Maskenpflicht begründet, im Gegensatz zu anderen Tourismuseinrichtungen.

Eine sehr große Anzahl von Menschen hält sich ja auch FREIWILLIG an die Maskenplicht z.B. in Supermärkten, sodass ggf. eine "Verpflichtung" auch im Bahnverkehr nicht mehr notwenig ist; eine Empfehlung reichen würde.

Aus all diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen bezüglich Wissensstand und Studien rund um die Maskenpflicht in den Zügen:

1., Warum wird also -anscheinend willkürlich- die Maskenpflicht in den Zügen aufrechterhalten, obwohl sie anderenorts überall -bis auf vorgenannte Ausnahmen- gefallen ist und selbst in den Bahnhöfen nicht mehr gilt?
Gibt es entsprechende Dokumente, die die Entscheidung der Beibehaltung der Maskenpflicht bei Gesetzeserstellung in den Zügen begründen?

2., Gibt es Studien darüber, dass ein Ansteckungsrisiko im Zug größer ist, als z.B. in geschlossenen Bahnhofsräumen?

3., Gibt es Studien für die Annahme, dass vulnerable Gruppen überdurchschnittlich oft den öffentlichen Verkehr benutzen, sodass in öffentlichen Verkehrsmitteln ein besonderer Schutz von Nöten ist?

4., Gibt es mittlerweile Studien, die belegen, dass die Ansteckungsgefahr in den Zügen größer ist, als in anderen öffentlichen geschlossenen Räumen außerhalb des Bahnhofsbereiches, z.B. in einem Supermarkt?

5., Gibt es Studien darüber, inwiefern ein Zug des Nahverkehrs ein größeres oder kleineres Infektionspotenzial besitzt, als ein Zug des Fernverkehrs?

6., Gibt es Studien darüber, dass eine Maskenpflicht bei Ein- und Ausbrechenden öffentlichen Verkehren in Deutschland überhaupt noch einen Nutzen bringt, wenn nur abschnittsweise eine Maskenpflicht herrscht, im Vor- und Nachlauf jedoch nicht?

7., Gibt es Studien darüber, inwiefern ein touristischer Zug (z.B. Harzer Schmalspurbahn) für das Infektionsgeschehen relevanter ist, als eine andere Begegnungsstätte mit reichlich Publikumsverkehr (z.B. Stadion).

8., Gibt es Studien darüber, wie viele Personen freiwillig Maske im Zug tragen würden?

9., Gibt es Studien darüber, wie stark das Infektionsgeschehen bei vulnerablen Gruppen steigen würde, wenn alle Personen, die KEINE Maske tragen wollen, auch keine tragen würden,
während die Freiwillig-Maskenträger weiterhin Maske tragen?

10., Gibt es Studien dafür, dass in einem BordRestaurant eines Zuges ein höheres Infektionsrisiko steckt, als in ortsfesten Gastronomien?

11., Gibt es Studien darüber, dass das Infektionsrisiko in einem leeren Zug exakt genauso hoch ist, wie in einem vollen Zug?

12., Gibt es Dokumente, die beschreiben, ab welchen Umständen die Maskenpflicht in den Zügen vorzeitig enden können würde, da ja eine "vorzeitige Aufhebung" vor Ablauf des Infektionsschutzgesetzes im Gesetz verankert ist?

13., Gibt es Studien darüber, wie viel Prozent der vulnerablen Gruppen einen "Fremdschutz" per Maskenpflicht von Anderen in den Zügen einfordern, und wie viel Prozent sich für den ausschließlichen Selbstschutz bekennen?

Vielen Dank und beste Grüße

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Jens Peter Fey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Außerhalb von Hot…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
Maskenpflicht in den Zügen ab 20.03.2022 - präzisere Fragestellungen [#246220]
Datum
12. April 2022 19:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Außerhalb von Hotspots sind alle Menschen, besonders in Pflegeeinrichtungen (z.B. Altenheime, Krankenhäuser) mit ggf. vielen (zum Teil geschwächten, kränkelnden) vulnerablen Gruppen, gesetzgeberisch weiterhin zum Maskentragen verpflichtet. Neben diesen (für mich verständlichen) Einrichtungen ist ebenso eine Maskenpflicht im Bahnverkehr vorgeschrieben. In den Zügen gilt die Maskenpflicht unabhängig von der Auslastung des Zuges oder der Beschaffenheit des Zuges (z.B. Tagesrandzüge/Abteile), sogar im Gastronomiebereich während der "Verzehrpausen". Es ist mir unbekannt, ob vulnerable Gruppen eher im öffentlichen Verkehr anzutreffen sind, als in anderen öffentlichen Einrichtungen. Aus meiner Sicht gehört die Maskenpflicht auch in den Zügen abgeschafft, da diese ein enormes Konfliktpotenzial für Reisende und Personal inne hat, sowie dem Umstand, dass in vielen Ländern Europas mit direktem internationalen Personenverkehr (Nah- und Fernverkehr!) von/nach Deutschland, die Maskenpflicht in Kürze fallen wird oder bereits gefallen ist. (z.B. Schweiz, Dänemark, Tschechei) Man kann Einreisenden aus dem Ausland auch nicht vermitteln, warum diese teilweise stundenlang ohne Maske im SELBEN Zug Bahnfahren durften, aber dann ab der Grenze eine Maske oder teilweise FFP2-Maske tragen müssen - sogar im Transitverkehr. Beispiel: ICE Interlaken nach Frankfurt, bei welchem ab Basel Bad Bf mindestens medizinische Maskenpflicht herrscht. oder: RB Decin (CZ) - Schöna - Sebnitz (Sachsen) - Rumburk (CZ) mit FFP2-Maskenpflicht zwischen Schöna und Sebnitz. Diese Maskenpflichtregelungen betreffen sogar touristische Verkehre, z.B. Harzer Schmalspurbahn (HSB). Zwischen z.B. der HSB und anderen touristischen Attraktionen erscheint mir kein unterschiedliches Infektionsrisiko zu bestehen, welches in der HSB eine Maskenpflicht begründet, im Gegensatz zu anderen Tourismuseinrichtungen. Eine sehr große Anzahl von Menschen hält sich ja auch FREIWILLIG an die Maskenplicht z.B. in Supermärkten, sodass ggf. eine "Verpflichtung" auch im Bahnverkehr nicht mehr notwenig ist; eine Empfehlung reichen würde. Aus all diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen bezüglich Wissensstand und Studien rund um die Maskenpflicht in den Zügen: 1., Warum wird also -anscheinend willkürlich- die Maskenpflicht in den Zügen aufrechterhalten, obwohl sie anderenorts überall -bis auf vorgenannte Ausnahmen- gefallen ist und selbst in den Bahnhöfen nicht mehr gilt? Gibt es entsprechende Dokumente, die die Entscheidung der Beibehaltung der Maskenpflicht bei Gesetzeserstellung in den Zügen begründen? 2., Gibt es Studien darüber, dass ein Ansteckungsrisiko im Zug größer ist, als z.B. in geschlossenen Bahnhofsräumen? 3., Gibt es Studien für die Annahme, dass vulnerable Gruppen überdurchschnittlich oft den öffentlichen Verkehr benutzen, sodass in öffentlichen Verkehrsmitteln ein besonderer Schutz von Nöten ist? 4., Gibt es mittlerweile Studien, die belegen, dass die Ansteckungsgefahr in den Zügen größer ist, als in anderen öffentlichen geschlossenen Räumen außerhalb des Bahnhofsbereiches, z.B. in einem Supermarkt? 5., Gibt es Studien darüber, inwiefern ein Zug des Nahverkehrs ein größeres oder kleineres Infektionspotenzial besitzt, als ein Zug des Fernverkehrs? 6., Gibt es Studien darüber, dass eine Maskenpflicht bei Ein- und Ausbrechenden öffentlichen Verkehren in Deutschland überhaupt noch einen Nutzen bringt, wenn nur abschnittsweise eine Maskenpflicht herrscht, im Vor- und Nachlauf jedoch nicht? 7., Gibt es Studien darüber, inwiefern ein touristischer Zug (z.B. Harzer Schmalspurbahn) für das Infektionsgeschehen relevanter ist, als eine andere Begegnungsstätte mit reichlich Publikumsverkehr (z.B. Stadion). 8., Gibt es Studien darüber, wie viele Personen freiwillig Maske im Zug tragen würden? 9., Gibt es Studien darüber, wie stark das Infektionsgeschehen bei vulnerablen Gruppen steigen würde, wenn alle Personen, die KEINE Maske tragen wollen, auch keine tragen würden, während die Freiwillig-Maskenträger weiterhin Maske tragen? 10., Gibt es Studien dafür, dass in einem BordRestaurant eines Zuges ein höheres Infektionsrisiko steckt, als in ortsfesten Gastronomien? 11., Gibt es Studien darüber, dass das Infektionsrisiko in einem leeren Zug exakt genauso hoch ist, wie in einem vollen Zug? 12., Gibt es Dokumente, die beschreiben, ab welchen Umständen die Maskenpflicht in den Zügen vorzeitig enden können würde, da ja eine "vorzeitige Aufhebung" vor Ablauf des Infektionsschutzgesetzes im Gesetz verankert ist? 13., Gibt es Studien darüber, wie viel Prozent der vulnerablen Gruppen einen "Fremdschutz" per Maskenpflicht von Anderen in den Zügen einfordern, und wie viel Prozent sich für den ausschließlichen Selbstschutz bekennen? Vielen Dank und beste Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey Anfragenr: 246220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246220/
Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey

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