Maskenpflicht in Discotheken und Schulen
Begründung, weshalb nach aktueller Corona-Verodungen ab dem 23.2.2022 in der Warnstufe und Alarmstufe auf Tanzflächen in Discotheken keine Maske getragen werden muss, von Schüler:innen in diesen Stufen während des Unterrichts - am Platz - eine Maske getragen werden muss?
Welche Rechtsgutachten, Forschungsergebnisse, etc. sind in die Entscheidungsfindung eingeflossen.
Klassenzimmer werden regelmäßig gelüftet und sind auch häufig mit Raumluftfiltern ausgestattet.
An den Schulen werden Schüler:innen mindestens drei mal wöchentlich getestet, bei auftreten von Corona-Fällen im Klassenverband sogar täglich.
Information nicht vorhanden
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Datum26. Februar 2022
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2. April 2022
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Maskenpflicht in Discotheken und Schulen [#241985]
- Datum
- 26. Februar 2022 21:21
- An
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- WG: Maskenpflicht in Discotheken und Schulen [#241985]
- Datum
- 3. März 2022 16:46
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- Erneute Nachfrage zur Weiterleitung: Maskenpflicht in Discotheken und Schulen [#241985]
- Datum
- 15. März 2022 13:29
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Erneute Nachfrage zur Weiterleitung: Maskenpflicht in Discotheken und Schulen [#241985]
- Datum
- 15. März 2022 13:58
- An
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: Erneute Nachfrage zur Weiterleitung: Maskenpflicht in Discotheken und Schulen [#241985]
- Datum
- 15. März 2022 14:13
- Status
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 26. Februar 2022 zur Corona-Verordnung: Maskenpflicht in Diskotheken und Schulen (Az: 66-1443.1-100)
- Datum
- 25. März 2022 13:34
- Status
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