Maskenpflicht in Hessen

Anfrage an: Hessischer Landtag

Ich bitte um Stellungnahme unter Berufung der wissenschaftlichen Beweggründe für die Maskenpflicht.

Angesichts der aktuellen Ereignisse und der Pflicht zum Tragen eines Nasen-Mundschutzes, kommt eine Metaanalyse eines Teams um den britischen Cochrane-Forscher Tom Jefferson gerade recht - veröffentlicht am 30.03.2020 heißt es dort:

"There was no reduction of influenza-like illness (ILI) cases (Risk Ratio 0.93, 95%CI 0.83 to 1.05) or laboratory-confirmed influenza (Risk Ratio 0.84, 95%CI 0.61-1.17) for masks compared to no masks in the general population, nor in healthcare workers (Risk Ratio 0.37, 95%CI 0.05 to 2.50). There was no difference between surgical masks and N95 respirators: for ILI Risk Ratio 0.83 (95%CI 0.63 to 1.08), for laboratory-confirmed influenza Risk Ratio 1.02 (95%CI 0.73 to 1.43)."

[Es gab keine Verminderung grippaler Infekte […] oder laborbestätigter Influenza-Fälle im Vergleich Masken/keine Masken - weder in der Allgemeinbevölkerung, noch bei Beschäftigten im Gesundheitswesen. Es gab keinen Unterschied zwischen chirurgischen OP-Masken und N95 respirators [grob vergleichbar den deutschen FFP2- oder FFP3-Masken] - weder für grippale Infekte, noch für laborbestätigte Influenza]. (Jefferson 2020).

Bezog sich Jeffersons Metaanalyse auf das Tragen von Masken durch medizinisches Personal, hat diese - noch nicht einmal offiziell erschienene - Metaanalyse der amerikanischen CDC die Effektivität des Tragens von Masken in der Öffentlichkeit als Schutz vor Influenza untersucht und widerlegt: "We did not find evidence that surgical-type face masks are effective in reducing laboratory-confirmed influenza transmission, either when worn by infected persons (source control) or by persons in the general community to reduce their susceptibility."

[Wir fanden keinen Beweis, dass chirurgische Gesichtsmasken zum Verringern der Übertragung einer laborbestätigten Influenza wirksam seien, weder wenn sie von Infizierten, noch wenn sie von der allgemeinen Bevölkerung getragen wurden, um deren Empfänglichkeit zu vermindern.] (Xiao 2020).

Eine weitere Studie hat den Schutzeffekt verschiedener Maskentypen speziell bei SARS-CoV-2 untersucht: SARS-CoV-2-infizierte Patienten husteten die Viren sowohl durch chirurgische, als auch durch Baumwollmasken schlicht hindurch... (Bae 2020, auch im Dt. Ärzteblatt).

Weitere Stellungsnahmen:
Der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit vom Hamburger Bernhard-Nocht-Institut ist auch der Meinung, dass diese Maßnahme nicht notwendig ist. In den tagesthemen sagte er, es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit einer flächendeckenden Maskenpflicht.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus keinen Nutzen im allgemeinen Mundschutztragen. Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass damit etwas gewonnen wäre, sagte der WHO-Nothilfedirektor Michael Ryan.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Ste…
An Hessischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht in Hessen [#185075]
Datum
22. April 2020 02:21
An
Hessischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Stellungnahme unter Berufung der wissenschaftlichen Beweggründe für die Maskenpflicht. Angesichts der aktuellen Ereignisse und der Pflicht zum Tragen eines Nasen-Mundschutzes, kommt eine Metaanalyse eines Teams um den britischen Cochrane-Forscher Tom Jefferson gerade recht - veröffentlicht am 30.03.2020 heißt es dort: "There was no reduction of influenza-like illness (ILI) cases (Risk Ratio 0.93, 95%CI 0.83 to 1.05) or laboratory-confirmed influenza (Risk Ratio 0.84, 95%CI 0.61-1.17) for masks compared to no masks in the general population, nor in healthcare workers (Risk Ratio 0.37, 95%CI 0.05 to 2.50). There was no difference between surgical masks and N95 respirators: for ILI Risk Ratio 0.83 (95%CI 0.63 to 1.08), for laboratory-confirmed influenza Risk Ratio 1.02 (95%CI 0.73 to 1.43)." [Es gab keine Verminderung grippaler Infekte […] oder laborbestätigter Influenza-Fälle im Vergleich Masken/keine Masken - weder in der Allgemeinbevölkerung, noch bei Beschäftigten im Gesundheitswesen. Es gab keinen Unterschied zwischen chirurgischen OP-Masken und N95 respirators [grob vergleichbar den deutschen FFP2- oder FFP3-Masken] - weder für grippale Infekte, noch für laborbestätigte Influenza]. (Jefferson 2020). Bezog sich Jeffersons Metaanalyse auf das Tragen von Masken durch medizinisches Personal, hat diese - noch nicht einmal offiziell erschienene - Metaanalyse der amerikanischen CDC die Effektivität des Tragens von Masken in der Öffentlichkeit als Schutz vor Influenza untersucht und widerlegt: "We did not find evidence that surgical-type face masks are effective in reducing laboratory-confirmed influenza transmission, either when worn by infected persons (source control) or by persons in the general community to reduce their susceptibility." [Wir fanden keinen Beweis, dass chirurgische Gesichtsmasken zum Verringern der Übertragung einer laborbestätigten Influenza wirksam seien, weder wenn sie von Infizierten, noch wenn sie von der allgemeinen Bevölkerung getragen wurden, um deren Empfänglichkeit zu vermindern.] (Xiao 2020). Eine weitere Studie hat den Schutzeffekt verschiedener Maskentypen speziell bei SARS-CoV-2 untersucht: SARS-CoV-2-infizierte Patienten husteten die Viren sowohl durch chirurgische, als auch durch Baumwollmasken schlicht hindurch... (Bae 2020, auch im Dt. Ärzteblatt). Weitere Stellungsnahmen: Der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit vom Hamburger Bernhard-Nocht-Institut ist auch der Meinung, dass diese Maßnahme nicht notwendig ist. In den tagesthemen sagte er, es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit einer flächendeckenden Maskenpflicht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus keinen Nutzen im allgemeinen Mundschutztragen. Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass damit etwas gewonnen wäre, sagte der WHO-Nothilfedirektor Michael Ryan.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185075
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessischer Landtag
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich darf Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die …
Von
Hessischer Landtag
Betreff
AW: Maskenpflicht in Hessen [#185075]
Datum
22. April 2020 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich darf Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die hessische Landesregierung zu wenden: https://www.hessen.de/kontaktformular-b… . Freundliche Grüße
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Aus Ihrem Antwortschreiben geht hervor, dass…
An Hessischer Landtag Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maskenpflicht in Hessen [#185075]
Datum
22. April 2020 12:15
An
Hessischer Landtag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Aus Ihrem Antwortschreiben geht hervor, dass Sie für meinen Antrag nicht zuständig sind. Ich bitte Sie hiermit nochmals, meinen Antragan an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Herzlichen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185075

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Hessischer Landtag
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht wurde zuständigkeitshalber an die hessische Landesregierung (Staatskan…
Von
Hessischer Landtag
Betreff
AW: Maskenpflicht in Hessen [#185075]
Datum
23. April 2020 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht wurde zuständigkeitshalber an die hessische Landesregierung (Staatskanzlei) weitergeleitet. Freundliche Grüße