Maskenpflicht in Kliniken und Heimen

Gibt es eine konkrete gesetzliche Grundlage für das verpflichtende Tragen von Masken in Kliniken oder Pflegeheimen für Patienten, Pflegepersonal oder Besucher? Dezember 2023. Gilt ein sogenanntes Hausrecht? Muss das schriftlich zugrunde gelegt sein?
Was zählt unter den Tatbestand des Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit?

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine konkrete gesetzliche Gru…
An Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht in Kliniken und Heimen [#294554]
Datum
12. Dezember 2023 07:50
An
Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine konkrete gesetzliche Grundlage für das verpflichtende Tragen von Masken in Kliniken oder Pflegeheimen für Patienten, Pflegepersonal oder Besucher? Dezember 2023. Gilt ein sogenanntes Hausrecht? Muss das schriftlich zugrunde gelegt sein? Was zählt unter den Tatbestand des Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit? Danke
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294554/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Dezember 2023 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> aktuell gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen von Schutzmasken, da…
Von
Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Maskenpflicht in Kliniken und Heimen [#294554]
Datum
12. Dezember 2023 10:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> aktuell gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen von Schutzmasken, da zum 07.04.23 der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen sind. Jedoch ist es Ihnen hausintern möglich eine Maskenpflicht in der Hausordnung zu verankern. Dies sollte schriftlich erfolgen und gilt vor allem für Besucher. Auch eine Dienstanweisung für das Personal wäre möglich, besonders im Hinblick auf das Tragen von MNS bei eigenen Infektzeichen. Das Anlegen von MNS im Sinne der PSA beim Umgang mit infizierten Patienten oder medizinischen Maßnahmen ist außerdem im Hygieneplan beschrieben. Damit sollten Sie alle Indikationen abdecken können, die bei Ihnen sinnvoll sind. Mit freundlichen Grüßen