Maskenpflicht in Zweigbibliothek Rechtswissenschaft

Zum 1. April 2022 wichen die meisten bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in Berlin einem Basisschutz, der das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Universitätsbibliotheken nicht mehr zwingend gebietet. Nichtsdestotrotz besteht ausweislich entsprechender Aushänge in der Zweigbibliothek Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin weiterhin bei deren Nutzung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ich erbitte Einsicht in alle Akten und sonstigen Unterlagen (etwa den internen Schriftverkehr), soweit sie die Diskussion der Zweck- und Rechtsmäßigkeit sowie den Beschluss der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in der Zweigbibliothek Rechtswissenschaft betreffen. Falls weitere Informationen in Betracht kommen, die zur Entscheidungsgrundlage in dieser Angelegenheit geworden sind, so bitte ich darum, mir auch diese zu überlassen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht in Zweigbibliothek Rechtswissenschaft [#245258]
Datum
1. April 2022 18:43
An
Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum 1. April 2022 wichen die meisten bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in Berlin einem Basisschutz, der das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Universitätsbibliotheken nicht mehr zwingend gebietet. Nichtsdestotrotz besteht ausweislich entsprechender Aushänge in der Zweigbibliothek Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin weiterhin bei deren Nutzung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ich erbitte Einsicht in alle Akten und sonstigen Unterlagen (etwa den internen Schriftverkehr), soweit sie die Diskussion der Zweck- und Rechtsmäßigkeit sowie den Beschluss der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in der Zweigbibliothek Rechtswissenschaft betreffen. Falls weitere Informationen in Betracht kommen, die zur Entscheidungsgrundlage in dieser Angelegenheit geworden sind, so bitte ich darum, mir auch diese zu überlassen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245258/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek
Sehr Antragsteller/in die Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen, ist in der XVII. Dienstanweisung zu Corona de…
Von
Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek
Betreff
Fwd: Maskenpflicht in Zweigbibliothek Rechtswissenschaft [#245258]
Datum
4. April 2022 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen, ist in der XVII. Dienstanweisung zu Corona des Präsidenten der Humboldt-Universität vom 31.3.2022 geregelt. Mit der Frage, ob Sie diese Dienstanweisung einsehen dürfen, wenden Sie sich bitte an die Leitung der Humboldt-Universität. Viele Grüße