Maskenpflichten und Maskenempfehlungen während der Corona-Pandemie in Sachsen von 2020 bis heute
- eigene Gutachten, Untersuchungen und Studien, auf deren Grundlage Ihr Ministerium seit 2020 Maskenpflichten in Sachsen verordnet hat (ÖPNV, Schulen, medizinische und pflegende Einrichtungen, Privat-Kfz mit haushaltsfremder Person etc...).
- Untersuchungen und Belege für die Evidenz einer positiven Wirksamkeit von Masken gegen respiratorische Krankheitserreger im Alltag sowie in Gesundheitseinrichtungen in Sachsen.
- Schriftwechsel und Belege, die zeigen, dass sich Ihr Ministerium ergebnisoffen mit der aktuellen internationalen wissenschaftlichen Studienlage zur Wirksamkeit/Unwirksamkeit von OP- und FFP2-Masken gegen respiratorische Krankheitserreger und deren potenzieller Schädlichkeit/Unschädlichkeit (insbesondere für Kinder und alte Menschen) befasst (hat) und die aktuell - im Unterschied etwa zum europäischen Ausland - zur neuerlichen Empfehlung des Maskentragens durch Staatsministerin Köpping geführt haben.
Vielen Dank.
Ergebnis der Anfrage
Das Ergebnis meiner Anfrage lautet in Kurzfassung:
"Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt wurden keine eigenen Gutachten, Untersuchungen oder Stu-
dien durchgeführt. Bei den Festlegungen zur Maskenpflicht wurde auf Inter-
nationale Studien, RKI Empfehlungen und Berichte des ExpertInnenrates so-
wie vorgegebene Entscheidungen des Bundes zurückgegriffen."
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Februar 2023
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3. März 2023
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