Maskentragepflicht erhöht das Infektionsrisiko besonders von Kindern - Verifikation, Validierung, Risikoanalyse von "Masken"

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Verifikation, Validierung und Risikoanalyse von Masken über mindestens 2h Tragedauer, die der Maskentrage-Vorschrift genügen - also von OP-Maske bis Schal.

Wir gehen davon aus, dass der Staat die jetzige Maskentragepflicht, die erhebliche Kosten erzeugt, die Menschen belastet und zu Maskenmangel führen wird, sorgfältig evaluiert hat, weshalb diese Dokumente ja vorliegen müssen.

Wie stehen sie zu:
Masken erhöhen das Erkrankungsrisiko, weil sie Viren sammmeln und in kurzer Zeit grosse Mengen abgeben können

1) Eigeninfektion durch akkumulieren von Viren (Virenabstriche Nase: 8 log10 Viren - Maske wird z.B. herunter gezogen.
2) Infektion von anderen durch Husten oder Niessen durch "Masken" mit grosser Viruslast
3) Infektionen in Schulen weil Kinder hoch belastete Masken anfassen, falsch tragen und falsch entsorgen und sich nicht die Hände waschen können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
Wolfgang Laub
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verifikatio…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Wolfgang Laub
Betreff
Maskentragepflicht erhöht das Infektionsrisiko besonders von Kindern - Verifikation, Validierung, Risikoanalyse von "Masken" [#185523]
Datum
28. April 2020 12:35
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verifikation, Validierung und Risikoanalyse von Masken über mindestens 2h Tragedauer, die der Maskentrage-Vorschrift genügen - also von OP-Maske bis Schal. Wir gehen davon aus, dass der Staat die jetzige Maskentragepflicht, die erhebliche Kosten erzeugt, die Menschen belastet und zu Maskenmangel führen wird, sorgfältig evaluiert hat, weshalb diese Dokumente ja vorliegen müssen. Wie stehen sie zu: Masken erhöhen das Erkrankungsrisiko, weil sie Viren sammmeln und in kurzer Zeit grosse Mengen abgeben können 1) Eigeninfektion durch akkumulieren von Viren (Virenabstriche Nase: 8 log10 Viren - Maske wird z.B. herunter gezogen. 2) Infektion von anderen durch Husten oder Niessen durch "Masken" mit grosser Viruslast 3) Infektionen in Schulen weil Kinder hoch belastete Masken anfassen, falsch tragen und falsch entsorgen und sich nicht die Hände waschen können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Laub Anfragenr: 185523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185523 Postanschrift Wolfgang Laub << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Laub
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Maskentragepflicht erhöht das Infektionsrisiko besonders von Kindern - Verifikation, Validierung, Risikoanalyse von "Masken" [#185523]
Datum
28. April 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.04.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.04.2020
Datum
24. Juni 2020 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1. "Verifikation, Validierung und Risikoanalyse von Masken über mindestens 2h Tragedauer, die der Maskentrage-Vorschrift genügen - also von OP-Maske bis Schal" liegen uns nicht vor. 2. Die übrigen Fragen unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des IFG, da sie nicht auf den Zugang zu tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen gerichtet sind. Ein Anspruch auf Beantwortung von allgemeinen Fragen besteht nach dem IFG nicht. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen