Massive Störungen des innerstädtischen Bahnverkehrs Berlin durch Bundespolzei / Staatsbesuch 16.03.2023 / Fototermin Kanzleramt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG (und darüber hinaus als Bürgeranfrage zu den erfragten Sachverhalten zu verstehen)
Guten Tag,
laut den Kolleginnen und Kollegen von der Polizei Berlin wurden die massiven, unangekündigten Einschränkungen des innerstädtischen Bahnverkehrs auf der Stadtbahn am Mittag und frühen Nachmittag des 16. März 2023 zwischen Bhf Charlottenburg - Bhf Friedrichstraße, welche schätzungsweise zehntausende Pendler betrafen, dadurch verursacht, dass die Bundespolizeidirektion Berlin Streckensperrungen im Zusammenhang mit dem Staatsbesuch vornahm.
1. Die am 13.03.2023 veröffentlichte Allgemeinverfügung mit dem Titel "Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit im Zeitraum 15. März 2023, 12:00 Uhr, bis 17. März 2023, 14:00 Uhr, in drei begrenzten Bereichen der Stadtteile Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte" umfasst NICHT die Sperrung der innerstädtischen S-Bahntrasse. Diese liegt nicht im begrenzten Bereich, welcher von der Allgemeinverfügung umfasst ist.
Bitte legen Sie die rechtliche Grundlage Ihrer Streckensperrungen an dem besagten Datum und des damit einhergehender Eingriffs in Grundrechte der Berliner/innen dar und legen Sie bitte Ihre entsprechende Anordnung gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH vor.
2. Bitte legen Sie Dokumente vor, welche der Polizeileitung bei der Planung von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, die eine Abwägung von Rechtsgütern zwingend voraussetzen, als Orientierung dienen. Sollten entsprechende Kriterienkataloge / prozeduralen Orientierungshilfen nicht existieren, legen Sie bitte Unterlagen vor, die Ihre Vorgehensweise bei der Abwägung von Rechtsgütern darlegen.
3. Auf dem Social-Media-Kanälen des Bundeskanzlers und seines Gasts wurden Fotos veröffentlicht, die beide Staatschefs auf einer Art Terrasse des Bundeskanzleramts am besagten Tag zeigen. Gab es Anweisungen aus dem Bundeskanzleramt, dem BMI oder einer anderen Stelle, die eine Streckensperrung im Zusammenhang mit diesem Fototermin begründen oder wurden diese Sperrungen autonom und willkürlich von Ihnen vorgenommen?
3.1.) Falls ja: bitte legen Sie entsprechende Anordnungen vor.
Ergänzend zu beantworten: Inwiefern ist hier eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit (schwerwiegende Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und der Nutzung öffentlicher Flächen für zehntausende betroffene Menschen versus Terrassenfoto zweier Regierungsvorsitzender für Twitter) vorgenommen worden? Nach welchen Kriterien wiegen Sie ab, ob triviale Fototermine derart massive Eingriffe in die Grundrechte der Bürger/innen rechtfertigen, wenn solche Fotos auch ohne Umstände bei normalem Bahnbetrieb oder an anderer Örtlichkeit aufgenommen werden könnten, ohne dass der ÖPNV der Bundeshauptstadt zum Erliegen kommt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Einer dauerhaften Speicherung meiner Daten (inklusive Metadaten) und Inhalte widerspreche ich.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. April 2023
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9. Mai 2023
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