Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe

- interne Dokumente für den Minister oder einen Staatssekretär, die sich mit dieser Problematik beschäftigen
- wurden Anträge von Fastfood-Betrieben wegen einer möglichen Überförderung abgelehnt und wenn nicht, warum nicht
- wie ist diese Überförderung zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig notleidende Unternehmen keine Unterstützung erhalten, weil sie die Voraussetzungen knapp verfehlen.

Begründung: Als hessische Steuerberaterin helfe ich Unternehmen, Anträge für die sog. Corona-Hilfen zu stellen. Im Kollegenkreis ist bekannt geworden, dass ein Unternehmer, der mehrere Burger-King-Filialen in Hessen betreibt, Außerordentliche Wirtschaftshilfen im fünfstelligen Bereich erhalten hat, obwohl er im fraglichen Zeitraum November/Dezember 2020 keinerlei Verluste zu verzeichnen hatte. Wahrscheinlich ist dies kein Einzelfall, sondern der Sachverhalt triftt mehr oder weniger auf die gesamte Fast-Food-Branche zu. Sieht so der sparsame Umgang mit Steuergeldern aus? Ich frage mich, warum die Presse dieses Thema bisher nicht ausführlicher aufgegriffen hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Dokumente für…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe [#220902]
Datum
23. Mai 2021 15:02
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Dokumente für den Minister oder einen Staatssekretär, die sich mit dieser Problematik beschäftigen - wurden Anträge von Fastfood-Betrieben wegen einer möglichen Überförderung abgelehnt und wenn nicht, warum nicht - wie ist diese Überförderung zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig notleidende Unternehmen keine Unterstützung erhalten, weil sie die Voraussetzungen knapp verfehlen. Begründung: Als hessische Steuerberaterin helfe ich Unternehmen, Anträge für die sog. Corona-Hilfen zu stellen. Im Kollegenkreis ist bekannt geworden, dass ein Unternehmer, der mehrere Burger-King-Filialen in Hessen betreibt, Außerordentliche Wirtschaftshilfen im fünfstelligen Bereich erhalten hat, obwohl er im fraglichen Zeitraum November/Dezember 2020 keinerlei Verluste zu verzeichnen hatte. Wahrscheinlich ist dies kein Einzelfall, sondern der Sachverhalt triftt mehr oder weniger auf die gesamte Fast-Food-Branche zu. Sieht so der sparsame Umgang mit Steuergeldern aus? Ich frage mich, warum die Presse dieses Thema bisher nicht ausführlicher aufgegriffen hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220902/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Az.: Z 4-028-g-09-03-04#012 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Referat bearbeitet federfüh…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe [#220902]
Datum
25. Mai 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
Az.: Z 4-028-g-09-03-04#012 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Referat bearbeitet federführend die Anträge nach dem Informationsfreiheitsrecht. Ihre E-Mail wird an den zuständigen Fachbereich im Haus weitergeleitet. Sie bekommen so rasch wie möglich eine Antwort. Sie erhalten zunächst ein Merkblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Az.: Z 4-028-g-03-04-2021#012 Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 23.05.2021 darf ich Ihnen …
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe [#220902]
Datum
26. Mai 2021 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: Z 4-028-g-03-04-2021#012 Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 23.05.2021 darf ich Ihnen mitteilen, dass im Ministerium keine interne Dokumente für Minister und Staatssekretär zu der o.g. Thematik existieren. Die von Ihnen angesprochenen Förderhilfen werden in Hessen zudem nicht vom Ministerium, sondern vom Regierungspräsidium Gießen, 35390 Gießen, Landgraf-Phillip-Platz 1-7 bearbeitet. Ich leite Ihre Anfrage daher an diese Stelle weiter. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr Antragsteller/in das Hessische Wirtschaftsministerium hatte uns Ihre Anfrage zum Thema Förderung von Fast-Fo…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe [#220902]
Datum
4. Juni 2021 08:36
Status
Sehr Antragsteller/in das Hessische Wirtschaftsministerium hatte uns Ihre Anfrage zum Thema Förderung von Fast-Food-Betrieben in der November- und Dezemberhilfe weitergeleitet. Anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen