Maßnahmen bezüglich L 106, OD Appen

- jegliche ihrer Behörde vorliegende Informationen oder Dokumente über geplante Erneuerungsmaßnahmen der L 106, insbesondere im Bereich der OD Appen (km 4.600 bis km 5.982), einschließlich falls vorhanden Aufträge
- jegliche ihrer Behörde vorliegende Informationen oder Dokumente über durchgeführte Erneuerungsmaßnahmen der L 106, insbesondere im Bereich der OD Appen (km 4.600 bis km 5.982) der letzten 10 Jahre, einschließlich Verträge und Kontroll- sowie Abnahmeberichte
- Anzahl der bei Ihnen eingegangenen Beschwerden bezüglich des oben genannten Teilabschnittes, nach Möglichkeit gruppiert nach Monat
- Anzahl der bei Ihnen eingegangenen Klagen bezüglich des oben genannten Teilabschnittes, nach Möglichkeit gruppiert nach Monat
- jegliche schriftliche Kommunikation mit der Gemeinde Appen (oder seiner Vertreter) bzw. mit dem Amt Geest und Marsch Südholstein (oder seiner Vertreter) bezüglich des genannten Teilabschnittes der L 106
- Ihre Berichte zu den täglichen Schreckenkontrollen des genannten Teilabschnittes (siehe Artikel auf abendblatt.de)
- Einschätzungen und weitere Dokumente basierend auf den oben genannten Berichten (sofern vorliegend)

Vgl.
Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2023 – 2027 (vom 20.03.2023; https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LBVSH/Presse/2023/Downloads/230321_landespressekonferenz/230321_landespressekonfernez_uebersicht.html)

https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article240909680/Schlagloecher-auf-Horrorstrasse-zerstoeren-Felgen-und-Reifen.html

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jegliche ihrer Behörde vorliegende …
An Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen bezüglich L 106, OD Appen [#296198]
Datum
3. Januar 2024 19:12
An
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jegliche ihrer Behörde vorliegende Informationen oder Dokumente über geplante Erneuerungsmaßnahmen der L 106, insbesondere im Bereich der OD Appen (km 4.600 bis km 5.982), einschließlich falls vorhanden Aufträge - jegliche ihrer Behörde vorliegende Informationen oder Dokumente über durchgeführte Erneuerungsmaßnahmen der L 106, insbesondere im Bereich der OD Appen (km 4.600 bis km 5.982) der letzten 10 Jahre, einschließlich Verträge und Kontroll- sowie Abnahmeberichte - Anzahl der bei Ihnen eingegangenen Beschwerden bezüglich des oben genannten Teilabschnittes, nach Möglichkeit gruppiert nach Monat - Anzahl der bei Ihnen eingegangenen Klagen bezüglich des oben genannten Teilabschnittes, nach Möglichkeit gruppiert nach Monat - jegliche schriftliche Kommunikation mit der Gemeinde Appen (oder seiner Vertreter) bzw. mit dem Amt Geest und Marsch Südholstein (oder seiner Vertreter) bezüglich des genannten Teilabschnittes der L 106 - Ihre Berichte zu den täglichen Schreckenkontrollen des genannten Teilabschnittes (siehe Artikel auf abendblatt.de) - Einschätzungen und weitere Dokumente basierend auf den oben genannten Berichten (sofern vorliegend) Vgl. Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2023 – 2027 (vom 20.03.2023; https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LBVSH/Presse/2023/Downloads/230321_landespressekonferenz/230321_landespressekonfernez_uebersicht.html) https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article240909680/Schlagloecher-auf-Horrorstrasse-zerstoeren-Felgen-und-Reifen.html
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296198/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Anfrage nach dem IZG-SH zur L 106 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ic…
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Betreff
Anfrage nach dem IZG-SH zur L 106
Datum
12. Januar 2024 12:51
Status
Warte auf Antwort
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5,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich erhalten habe. 1. Bearbeitung Ihres Antrages Aufgrund der Wünsche und der damit im Zusammenhang stehenden Arbeitsraten möchte ich Ihnen mittteilen, dass die Beantwortung vor dem Hintergrund der ohnehin hohen Arbeitsbelastung meines Personals nicht innerhalb eines Monats leistbar ist. Hinzu kommt, dass die bisher mit dem Projekt „OD Appen“ vertrauten Mitarbeiter/innen nicht mehr für den LBV.SH tätig sind. Der Kollege, der das Projekt im 3. Quartal diesen Jahres übernehmen soll, befindet sich aktuell in der baulichen Umsetzung eines anderen Projektes. Eine Entbindung für andere Aufgaben ist aufgrund der gebotenen Betreuung des laufenden Bauvertrages nur in geringem Umfang möglich. Hinzu kommt, dass die Anfrage über mehrere Geschäftsbereiche im LBV.SH abgestimmt werden muss. 2. Kosten Auf Grundlage der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) Anlage 1, Ziffer 1.3 werde ich für die Auskunftserteilung eine Gebühr erheben. Diese Gebühr kann ich heute noch nicht exakt beziffern, wird sich der Höhe nach aber zwischen 350 € bis 500 € einfinden. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien, die für das schwärzen erforderlicher sensibler Daten notwendig werden. Dies ist mit dem erforderlichen Arbeitsumfang des Antrages begründet. Dieser erfordert neben dem Zusammenstellen der Unterlagen die Koordinierung der unterschiedlichen Stellen im Haus sowie die Prüfung aller Inhalte auf sensible Informationen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst einige wichtige Informationen zukommen lassen. Wir werden kommende Woche mit der Bearbeitung des Antrages beginnen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, wünsche ein schönes Wochenende und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
AW: Anfrage nach dem IZG-SH zur L 106 Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag und …
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Anfrage nach dem IZG-SH zur L 106
Datum
29. Januar 2024 17:26
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag und unsere E-Mail vom 12.01.2024 kann ich Ihnen mitteilen, dass wir bei der Sichtung unserer Unterlagen in Bezug auf die Abforderung in Ihrem IZG-Antrag sind. Da Ihre Abforderungen unterschiedliche Bereiche unseres Landesbetriebes berühren und die Sichtung sehr umfänglicher Unterlagen erfordert sowie diese vor einer Herausgabe unter Datenschutzgesichtspunkten geprüft werden müssen, muss ich Sie darüber informieren, dass wir einen längeren Zeitraum als einen Monat benötigen und insoweit von der vom Informationszugangsgesetz (IZG-SH) eingeräumten Fristverlängerung Gebrauch machen müssen, § 5 Abs. 2 IZG-SH. Wir bitten insoweit um Verständnis. Der bisher entstandene Aufwand und die noch bevorstehenden Arbeitsraten bestätigen die Einschätzung, dass Gebühren in Höhe von Ziffer 1.3 der IZG-SH-KostenVO geltend gemacht werden müssen 1.3 Erteilung einer schriftlichen Auskunft mit Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall außergewöhnlich aufwändige Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen erforderlich sind, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen bis 500 Euro Ich möchte Sie der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass zusätzlich Auslagen für die Erstellung von Duplikaten oder ähnliches anfallen können. Insoweit muss ich Sie darum bitten, eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben und um Mitteilung Ihrer Adresse. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen