Maßnahmen der Stadt Bonn zum Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Land NRW
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Pressemeldung vom 21.11.2022 (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/november-2022/ob-doerner-trifft-nrw-verkehrsminister-krischer.php?fbclid=IwAR19Sfg2GkkXzvJtPauhq8jd0rbqIV6q_LLNLMJ_Tlyq1T0NGN-0rjQwWjU) bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
"Ebenso ging es um die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) samt Finanzierung."
- Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Verbesserung des ÖPNV in Bonn vereinbart und inwiefern ist das Land NRW in die Planung und/oder Förderung eingebunden?
"Bei dem Treffen thematisierte die Oberbürgermeisterin auch den Bau eines Radweges entlang der A565 im Zuge der Sanierung des so genannten Tausendfüßlers als eine zentrale Verbindung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und Bonn für den Radverkehr. In diesem Zusammenhang vereinbarten der Minister und die Oberbürgermeisterin, eine gemeinsame Initiative gegenüber dem Bund zu starten."
- In welcher Höhe beteiligt sich das Land NRW an den genannten Projekten Radweg entlang der A565 und Seilbahn?
- Welche weiteren Maßnahmen sind in dem Zuge vorgesehen und inwiefern ist das Land NRW in die Planung und/oder Förderung eingebunden?
- Mit Bezug auf die ersten drei Fragen: Wurden diese Vereinbarungen bei dem Termin zwischen Frau Dörner und Herrn Krischer getroffen oder bestanden diese bereits im Vorhinein?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Anfrage vermutlich kostenpflichtig, Frage offen, was sich in 30 Minuten recherchieren ließe
//Nachfrage Mitte Januar
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. November 2022
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28. Dezember 2022
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