Maßnahmen der Stadt Bonn zum Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Land NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Pressemeldung vom 21.11.2022 (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/november-2022/ob-doerner-trifft-nrw-verkehrsminister-krischer.php?fbclid=IwAR19Sfg2GkkXzvJtPauhq8jd0rbqIV6q_LLNLMJ_Tlyq1T0NGN-0rjQwWjU) bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

"Ebenso ging es um die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) samt Finanzierung."
- Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Verbesserung des ÖPNV in Bonn vereinbart und inwiefern ist das Land NRW in die Planung und/oder Förderung eingebunden?

"Bei dem Treffen thematisierte die Oberbürgermeisterin auch den Bau eines Radweges entlang der A565 im Zuge der Sanierung des so genannten Tausendfüßlers als eine zentrale Verbindung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und Bonn für den Radverkehr. In diesem Zusammenhang vereinbarten der Minister und die Oberbürgermeisterin, eine gemeinsame Initiative gegenüber dem Bund zu starten."
- In welcher Höhe beteiligt sich das Land NRW an den genannten Projekten Radweg entlang der A565 und Seilbahn?

- Welche weiteren Maßnahmen sind in dem Zuge vorgesehen und inwiefern ist das Land NRW in die Planung und/oder Förderung eingebunden?

- Mit Bezug auf die ersten drei Fragen: Wurden diese Vereinbarungen bei dem Termin zwischen Frau Dörner und Herrn Krischer getroffen oder bestanden diese bereits im Vorhinein?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Anfrage vermutlich kostenpflichtig, Frage offen, was sich in 30 Minuten recherchieren ließe
//Nachfrage Mitte Januar

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf I…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen der Stadt Bonn zum Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Land NRW [#264084]
Datum
25. November 2022 08:57
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Pressemeldung vom 21.11.2022 (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/november-2022/ob-doerner-trifft-nrw-verkehrsminister-krischer.php?fbclid=IwAR19Sfg2GkkXzvJtPauhq8jd0rbqIV6q_LLNLMJ_Tlyq1T0NGN-0rjQwWjU) bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: "Ebenso ging es um die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) samt Finanzierung." - Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Verbesserung des ÖPNV in Bonn vereinbart und inwiefern ist das Land NRW in die Planung und/oder Förderung eingebunden? "Bei dem Treffen thematisierte die Oberbürgermeisterin auch den Bau eines Radweges entlang der A565 im Zuge der Sanierung des so genannten Tausendfüßlers als eine zentrale Verbindung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und Bonn für den Radverkehr. In diesem Zusammenhang vereinbarten der Minister und die Oberbürgermeisterin, eine gemeinsame Initiative gegenüber dem Bund zu starten." - In welcher Höhe beteiligt sich das Land NRW an den genannten Projekten Radweg entlang der A565 und Seilbahn? - Welche weiteren Maßnahmen sind in dem Zuge vorgesehen und inwiefern ist das Land NRW in die Planung und/oder Förderung eingebunden? - Mit Bezug auf die ersten drei Fragen: Wurden diese Vereinbarungen bei dem Termin zwischen Frau Dörner und Herrn Krischer getroffen oder bestanden diese bereits im Vorhinein? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264084/
Kommunalverwaltung Bonn
Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
30. November 2022 17:11
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.11.2022, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskünfte in Bezug auf eine Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 21.11.2022 begehren, in der von einem Treffen der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn mit dem NRW-Verkehrsminister berichtet wird. Konkret beziehen sich Ihre Fragen auf Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, zum Bau eines Radwegs, zur Planung der Seilbahn und ggfs. weiterer Maßnahmen sowie die Einbindung des Landes NRW in die Planung und Förderung solcher Maßnahmen. Ich weise Sie darauf hin, dass der Informationsanspruch auf die bei der Bundesstadt Bonn verfügbaren bzw. vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen. Diese wären im Fall eines Informationszugangs zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen. Auch öffentliche Belange können einer Informationsgewährung entgegenstehen. Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 5 UIG NRW bzw. § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 5 Abs. 2 bis 4 UIG NRW i.V.m. dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) i.V.m. der dazugehörigen Tarifstelle bzw. nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs i.V.m. der zugehörigen Tarifstelle. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um Ergänzung Ihrer postalischen Anschrift. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW [#264084] Sehr << Anrede …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW [#264084]
Datum
5. Dezember 2022 10:22
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht können wir uns dahingehend einigen, dass Sie mir schicken, was sich in den 30 Minuten kostenlos in Ihrem Haus recherchieren lässt. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264084/
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitung Ihres o.g. Antrags auf Informationszugang verzögert sich …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Informationsantrag, Maßnahmen der Stadt Bonn zum Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Land NRW
Datum
22. Dezember 2022 12:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitung Ihres o.g. Antrags auf Informationszugang verzögert sich bedauerlicherweise wegen krankheits- und feiertagsbedingter Dienstabwesenheiten. Es konnten noch nicht alle Informationen zusammengestellt und geprüft werden. Der Vorgang ist jedoch in Bearbeitung und wir sind um zeitnahe Erledigung im kommenden Jahr bemüht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich hoffe Ihre Kolleginnen und Kollegen sind inzwischen wieder größtenteils gesund.…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Informationsantrag, Maßnahmen der Stadt Bonn zum Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Land NRW [#264084]
Datum
30. Januar 2023 14:15
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> ich hoffe Ihre Kolleginnen und Kollegen sind inzwischen wieder größtenteils gesund. Ich würde mich gerne noch einmal mit meiner Anfrage vom 25.11.2022 in Erinnerung bringen. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW (1504/22) Sehr << Antragstell…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW (1504/22)
Datum
3. Februar 2023 08:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> leider liegen mir die von Ihnen gewünschten Informationen noch nicht vor, da es aufgrund des Arbeitsaufkommens bei den zuständigen Fachämtern derzeit zu Verzögerungen kommt. Wir sind bemüht, Ihre Anfrage so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Sobald mir die Informationen vorliegen, werde ich Ihren Antrag prüfen. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW (1504/22) [#264084] Sehr <&l…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW (1504/22) [#264084]
Datum
15. Mai 2023 11:31
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da meine Anfrage ja schon einige Zeit her ist, möchte ich gerne noch einmal nachhören, ob es hierzu bereits Informationen gibt. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW (1504/22) Sehr << Antragstell…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Anfrage nach Umweltinformationsgesetz NRW bzw. Informationsfreiheitsgesetz NRW (1504/22)
Datum
26. Mai 2023 15:48
Status
Warte auf Antwort
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8,7 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> die zuständigen Fachämter haben mir kürzlich - nachdem durch meine Abteilungsleitung nachgefragt wurde - mitgeteilt, dass sich Ihre Anfrage derzeit in Bearbeitung befindet. Ich gehe daher davon aus, dass ich die Informationen nun zeitnah erhalten werde. Sobald mir diese vorliegen, werde ich Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
***TEST***
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Via
Briefpost
Betreff
***TEST***
Datum
30. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort