Maßnahmen gegen Missbrauch der Strompreisbremse und Gaspreisbremse

Wie verhindert das Bundeswirtschaftsministerium, bzw. weitere zuständige Behörden, wirksam einen Missbrauch durch Energieunternehmen?
Ich beobachte teils sehr unterschiedliche Preise bei Gas- und Stromlieferanten im kWh-Bereich Privatkunden. Ich habe den Eindruck, dass Neukunden mit teils hohen Bonuszahlungen zu überaus hohen Verbrauchspreisen gelockt werden sollen (Vgl. Dazu beliebige Anfragen auf Verivox.de o.ä.). Mein Verdacht: Ein Kunde nimmt den Bonus beim Wechsel an, aus Steuergeldern wird die überhöhte Differenz zu 40ct/kWh Strom (bzw. 12ct/kWh Gas) gezahlt.
Der Energieanbieter gewinnt, da der Kunde wegen der Preisbremse nicht mehr das günstigste Angebot wählen muss sondern ggf. das mit dem höchsten Bonus. Der ggf. die 20% über dem Vorjahresverbrauch kompensiert, die komplett getragen werden müssen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2022
  • Frist
    4. Januar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie verhindert da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Maßnahmen gegen Missbrauch der Strompreisbremse und Gaspreisbremse [#264597]
Datum
2. Dezember 2022 21:15
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie verhindert das Bundeswirtschaftsministerium, bzw. weitere zuständige Behörden, wirksam einen Missbrauch durch Energieunternehmen? Ich beobachte teils sehr unterschiedliche Preise bei Gas- und Stromlieferanten im kWh-Bereich Privatkunden. Ich habe den Eindruck, dass Neukunden mit teils hohen Bonuszahlungen zu überaus hohen Verbrauchspreisen gelockt werden sollen (Vgl. Dazu beliebige Anfragen auf Verivox.de o.ä.). Mein Verdacht: Ein Kunde nimmt den Bonus beim Wechsel an, aus Steuergeldern wird die überhöhte Differenz zu 40ct/kWh Strom (bzw. 12ct/kWh Gas) gezahlt. Der Energieanbieter gewinnt, da der Kunde wegen der Preisbremse nicht mehr das günstigste Angebot wählen muss sondern ggf. das mit dem höchsten Bonus. Der ggf. die 20% über dem Vorjahresverbrauch kompensiert, die komplett getragen werden müssen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264597/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen gegen Missbrauch der Strompreisbrems…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen gegen Missbrauch der Strompreisbremse und Gaspreisbremse [#264597]
Datum
4. Januar 2023 08:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen gegen Missbrauch der Strompreisbremse und Gaspreisbremse“ vom 02.12.2022 (#264597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider können wir den Eingang Ihre ursprü…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Maßnahmen gegen Missbrauch der Strompreisbremse und Gaspreisbremse
Datum
4. Januar 2023 17:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider können wir den Eingang Ihre ursprünglichen Nachricht nicht verzeichnen. Möglicherweise liegt hier ein Versehen unsererseits vor. Wir bedauern dies und bitten um Verständnis angesichts der unzähligen Zuschriften die uns täglich erreichen! Wir können an dieser Stelle nur betonen das uns bewusst ist, dass der derzeitige Anstieg der Energiepreise zu erheblichen Mehrbelastungen für zahlreiche Privathaushalte und Unternehmen führt und verstehen Ihre Situation! Wir nehmen das Thema sehr ernst und beobachten die Lage an den Energiemärkten und hierbei vor allem die Preisentwicklungen an den Strom- und Gasmärkten sehr genau. Gerade auch das uns nachgeordnete Bundeskartellamt, sowie die Bundesnetzagentur prüfen bereits in sehr großem Umfang die Energiemärkte. Darüber hinaus führen wir aktuell Gespräche mit allen Beteiligten hinsichtlich des aktuellen Handelssystems an den Energiebörsen (bspw. sog. Merit-Order System oder auch Preiskopplungen). Diese Systeme führen aktuell dazu, dass bspw. eigentlich sehr günstiger Strom aus erneuerbaren Energien „künstlich“ verteuert wird. Hier ist aus unserer Sicht eine grundlegende Reform notwendig, die auf europäischer Ebene umgesetzt werden muss. Wir drängen hier auf einen zeitnahe Lösung! Letztlich bedarf es auch gezielter gesetzlicher Änderungen zum Schutz von Verbrauchern. Die geplanten Energiepreisbremsen gehen ferner mit einer Missbrauchskontrolle einher (Missbrauchsverbot)! Es sieht konkret vor, dass den Energieversorgern in Bezug auf Strom und Gas „im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verboten“ ist, ihre Arbeitspreise zu erhöhen, es sei denn, es ist sachlich gerechtfertigt, etwa durch gestiegene Beschaffungskosten. Dies muss begründet werden und unterliegt auch einer entsprechenden Kontrolle. Die Missbrauchskontrolle dient dazu, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden, also solche, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Das heißt, nicht jede Preiserhöhung ist automatisch illegal, sondern nur solche, die missbräuchlich und ungerechtfertigt sind. Über alle Entwicklungen halten wir Sie auf unserer Internetseite www.bmwk.de<http://www.bmwk.de> auf dem Laufenden. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Energiepreisbremsen finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221215-bundestag-beschliesst-energiepreisbremsen.html Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, gerne sende ich Ihnen meine ursprüngliche Anfrage zu. Allerdings wäre mir eine zuf…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Maßnahmen gegen Missbrauch der Strompreisbremse und Gaspreisbremse [#264597]
Datum
4. Januar 2023 23:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne sende ich Ihnen meine ursprüngliche Anfrage zu. Allerdings wäre mir eine zufriedenstellende Antwort lieber, die, gerne mit Verweis auf Gesetze oder Verordnungen, konkret ist. Wie verhindert das Bundeswirtschaftsministerium, bzw. weitere zuständige Behörden, wirksam einen Missbrauch durch Energieunternehmen? Ich beobachte teils sehr unterschiedliche Preise bei Gas- und Stromlieferanten im kWh-Bereich Privatkunden. Ich habe den Eindruck, dass Neukunden mit teils hohen Bonuszahlungen zu überaus hohen Verbrauchspreisen gelockt werden sollen (Vgl. Dazu beliebige Anfragen auf Verivox.de o.ä.). Mein Verdacht: Ein Kunde nimmt den Bonus beim Wechsel an, aus Steuergeldern wird die überhöhte Differenz zu 40ct/kWh Strom (bzw. 12ct/kWh Gas) gezahlt. Der Energieanbieter gewinnt, da der Kunde wegen der Preisbremse nicht mehr das günstigste Angebot wählen muss sondern ggf. das mit dem höchsten Bonus. Der ggf. die 20% über dem Vorjahresverbrauch kompensiert, die komplett getragen werden müssen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264597/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>