Maßnahmen gegen öffentliche Hamas-Unterstützer

Welche konkreten Maßnahmen werden gegen bekennende Hamas-Unterstützer ergriffen und mit welchen Konsequenzen müssen diese Existenzen rechnen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: We…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen gegen öffentliche Hamas-Unterstützer [#290041]
Datum
12. Oktober 2023 13:25
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche konkreten Maßnahmen werden gegen bekennende Hamas-Unterstützer ergriffen und mit welchen Konsequenzen müssen diese Existenzen rechnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290041/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 12. Oktober 2023. Nach Prüfung durch di…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2023-11-06 - Maßnahmen gegen öffentliche Hamas-Unterstützer [#290041]
Datum
6. November 2023 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 12. Oktober 2023. Nach Prüfung durch die Fachlichkeit des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich bei Ihrer Frage nicht um eine Eingabe nach den Vorgaben des IFG NRW, sondern wird von unserem Haus als Bürgereingabe beantwortet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> die Polizei Nordrhein-Westfalen verfolgt bei der Terrorismusbekämpfung gr…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2023-11-10 - Ihre Eingabe "Maßnahmen gegen öffentliche Hamas-Unterstützer" [#290041]
Datum
10. November 2023 10:44
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Polizei Nordrhein-Westfalen verfolgt bei der Terrorismusbekämpfung grundsätzlich einen ganzheitlichen Ansatz unter Nutzung aller rechtlich zulässigen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden. Dieser Ansatz wird aktuell auch im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Unterstützer und Sympathisanten der ausländischen Terrororganisation HAMAS in Nordrhein-Westfalen genutzt. Antisemitische und antiisraelische Straftaten werden von der Polizei Nordrhein-Westfalen konsequent verfolgt. Es wurden seit dem 7. Oktober 2023 bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen beispielsweise Sachbeschädigung, Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten und Volksverhetzung eingeleitet. Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden beobachten die Lageentwicklungen im Zusammenhang mit Versammlungen genau und passen die Maßnahmen auf Grundlage der Gefährdungslage entsprechend an. Im Kontext der Ausschöpfung von Möglichkeiten, antisemitische und antiisraelische Versammlungen mit Auflagen zu versehen oder gegebenenfalls zu verbieten, ermächtigt das Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die jeweils zuständige Versammlungsbehörde, beschränkende Verfügungen zu erlassen und gegebenenfalls Versammlungen zu verbieten oder aufzulösen, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei ausländischen Staatsangehörigen, die antisemitische oder antiisraelische Straftaten begehen und als Anhänger der islamistisch-terroristischen HAMAS in Erscheinung treten, werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Sicherheitskonferenz des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen geprüft und, sofern keine Abschiebehindernisse bestehen, auch konsequent umgesetzt. In der Sicherheitskonferenz arbeiten Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und Ausländerbehörden seit mehreren Jahren gemeinsam erfolgreich zusammen. Darüber hinaus haben die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden die Bestrebungen der Bundesregierung, ein Betätigungsverbot der HAMAS in Deutschland umzusetzen und auch Unterstützervereine in den Fokus vereinsrechtlicher Maßnahmen zu nehmen, unterstützt. Die Polizei Nordrhein-Westfalen setzt sich weiterhin für den Schutz jüdischen Lebens und ein friedliches gewaltfreies Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen ein. Werden Grenzen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit überschritten, wird die Polizei NRW weiterhin konsequent Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und nach dem Versammlungsgesetz umsetzen. Mit freundlichen Grüßen