Maßnahmen nach § 32b Abs. 3 AO

Die getroffenen Maßnahmen nach § 32b Abs. 3 AO

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die getroffenen Maßnahmen nach § 32b …
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen nach § 32b Abs. 3 AO [#282909]
Datum
1. Juli 2023 17:27
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die getroffenen Maßnahmen nach § 32b Abs. 3 AO
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282909/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentralamt für Steuern
IFG Antrag Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG Antrag ist bei mir eingegangen und wird bearbeitet. …
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Betreff
IFG Antrag
Datum
5. Juli 2023 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG Antrag ist bei mir eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentralamt für Steuern
Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht Das BZSt meint, es würde keine Daten bei Dritten erheben und der Informat…
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht
Datum
1. August 2023
Status
Warte auf Antwort
Das BZSt meint, es würde keine Daten bei Dritten erheben und der Informationspflicht durch die Veröffentlichung nach Art. 14 DSGVO nachkommen.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen nach § 32b Abs. 3 AO“ [#282909]
Datum
3. August 2023 15:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/282909/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Auskunfstpflichtige meint, es lägen keine Sachverhalte der Datenerhebung bei Dritten vor. Die Ausführungen der Auskunftspflichtigen erscheinen vorgeschoben. Tatsächlich führt das BZSt Massenhafte Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen durch und erhebt Daten bei Banken im Rahmen des Kontenabrufsverfahrens. Insbesondere bei der Durchführungen von Außenprüfungen durch das BZSt werden jedoch Daten nach § 147 Abs. 6 AO verlangen. In den Buchungsunterlagen die angefordert werden können befinden sich regelmäßig auf Kontoauszüge, die Daten dritter beinhalten. Es wird auf die Revision IX R 32/21 beim BFH verwiesen. Tatsächlich sind die Anforderungsverlangen für die Datenerhebung wie das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg, Urteil v. 01.02.2023 – 3 K 596/22 deutlich Zeigt. Die Informationen, die das BZSt auf den Websiten zur Verfügung stellt werden den Anforderungen des Art. 14 DSGVO nicht gerecht, da diese keine konkreten Personenbezug aufweisen. Ein Widerpruch geht dem BZSt per DE-MAIL noch zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 282909.pdf - 2023-08-01_1-img20230803-15071872.pdf Anfragenr: 282909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282909/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-729/010 II#0364 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Maßnahmen nach § 32b Abs. 3 AO“ [#282909] # IFG-729/010 II#0364
Datum
4. August 2023 14:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
697,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-729/010 II#0364 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-729/010 II#0364 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „Maßnahmen nach § 32b Abs. 3 AO“ [#282909] # IFG-729/010 II#0364
Datum
20. Oktober 2023 11:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-729/010 II#0364 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentralamt für Steuern
Abweisung des Widerspruchs
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung des Widerspruchs
Datum
26. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
733,7 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Abweisung des Widerspruchs [#282909] Guten Tag, ich habe Ihren Widerspruchsbescheid erhalten. Da die Informati…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abweisung des Widerspruchs [#282909]
Datum
30. Oktober 2023 06:18
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe Ihren Widerspruchsbescheid erhalten. Da die Informationen nicht vorliegen wird Rechtsmittelverzicht erklärt. Die Klärung der inhaltlichen Fragen werden wir wohl mit einer Vorlage an den EuGH im streitigen Verfahren vor dem Finanzgericht Köln und dem BFH prüfen müssen. Insbeondere ist die Rechtsfrage ob entgegen dem Wortlaut des Art. 14 "... so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes ..." eine Dokumentation auf der Website in der DSE ausreicht, relevant. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282909/