Maßnahmen nicht-Einstellung von BDS-Anhängern bei der documenta gGmbH

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund des Antisemitismus-Skandals der documenta 15 bin ich entsetzt, dass innerhalb der Veranstaltung trotz des BDS-Beschlusses des Bundestags Anhänger des BDS auf der Veranstaltung tätig waren und womöglich noch sind.
Der BDS-Beschluss sieht ausdrücklich vor, an solche Personen kein öffentliches Geld fließen soll (https://dserver.bundestag.de/btd/19/101/1910191.pdf)

Von Vorwürfen der BDS-Nähe war neben vielen Künstlern auch das Team der documenta gGmbH betroffen, unter anderem:

Lydia Antoniou (Venue Koordination)
Andrea Linnenkohl (General Koordinator)
Barbara Toopeekoff (Partnerships and Funding)

(Quelle: https://juedischerundschau.de/article.2022-07.documenta-chronik-eines-angekuendigten-skandals.html; https://bgakasselblog.wordpress.com/2022/05/12/hatten-sie-lieber-geschwiegen/; https://web.archive.org/web/20220701213345/https://www.againstapartheid.com/)

Ich möchte gerne wissen, wie derzeit und zukünftig sichergestellt wird, dass keine Anstellung von Personen erfolgt, die unter begründetem Verdacht stehen Antisemitismus oder die BDS-Bewegung zu unterstützen.

Angesichts dieser Situation fordere ich Sie zur Herausgabe von sämtlichem Schriftverkehr zwischen den Gesellschaftern und der documenta gGmbH, zwischen Oberbürgermeister Geselle, Ministerin Dorn und der Geschäftsführung der documenta gGmbH, sowie aller internen Papiere und Protokolle mit Bezug auf die Maßnahmen zur Sicherstellung der nicht-Einstellung von von Antisemitismus- oder BDS-Anhängern oder unter Antisemitismus- und BDS-Verdacht stehenden Personen auf.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    400,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Antisemitismus-Skandals d…
An documenta und Museum Fridericianum gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen nicht-Einstellung von BDS-Anhängern bei der documenta gGmbH [#265112]
Datum
10. Dezember 2022 10:45
An
documenta und Museum Fridericianum gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Antisemitismus-Skandals der documenta 15 bin ich entsetzt, dass innerhalb der Veranstaltung trotz des BDS-Beschlusses des Bundestags Anhänger des BDS auf der Veranstaltung tätig waren und womöglich noch sind. Der BDS-Beschluss sieht ausdrücklich vor, an solche Personen kein öffentliches Geld fließen soll (https://dserver.bundestag.de/btd/19/101/1910191.pdf) Von Vorwürfen der BDS-Nähe war neben vielen Künstlern auch das Team der documenta gGmbH betroffen, unter anderem: Lydia Antoniou (Venue Koordination) Andrea Linnenkohl (General Koordinator) Barbara Toopeekoff (Partnerships and Funding) (Quelle: https://juedischerundschau.de/article.2022-07.documenta-chronik-eines-angekuendigten-skandals.html; https://bgakasselblog.wordpress.com/2022/05/12/hatten-sie-lieber-geschwiegen/; https://web.archive.org/web/20220701213345/https://www.againstapartheid.com/) Ich möchte gerne wissen, wie derzeit und zukünftig sichergestellt wird, dass keine Anstellung von Personen erfolgt, die unter begründetem Verdacht stehen Antisemitismus oder die BDS-Bewegung zu unterstützen. Angesichts dieser Situation fordere ich Sie zur Herausgabe von sämtlichem Schriftverkehr zwischen den Gesellschaftern und der documenta gGmbH, zwischen Oberbürgermeister Geselle, Ministerin Dorn und der Geschäftsführung der documenta gGmbH, sowie aller internen Papiere und Protokolle mit Bezug auf die Maßnahmen zur Sicherstellung der nicht-Einstellung von von Antisemitismus- oder BDS-Anhängern oder unter Antisemitismus- und BDS-Verdacht stehenden Personen auf. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265112/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

documenta und Museum Fridericianum gGmbH
Sehr << Antragsteller:in >> bitte finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage in beigefügtem Dokument. M…
Von
documenta und Museum Fridericianum gGmbH
Betreff
AW: Maßnahmen nicht-Einstellung von BDS-Anhängern bei der documenta gGmbH [#265112]
Datum
14. Dezember 2022 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage in beigefügtem Dokument. Mit freundlichen Grüßen